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Hallo Hr. Binninger,
morgen soll Bundestag wieder über Milliardenzahlungen "für Griechenland" entschieden werden. Ich möchte Ihnen hiermit zurufen: STOPPEN Sie die Rettungsmilliarden, in dem Sie dagegen stimmen! Sie verschwenden nur unser Geld sinnlos. Für die europäische Einigung bringt das gar nichts.
Wie werden Sie stimmen?
Mit freundlichem Gruß
Martin Schimpf
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 27 Bürger haben die Frage empfohlen
Sehr geehrter Herr Toncar,
kürzlich habe ich das Buch von Jens Söring "Nicht schuldig" gelesen.
Es handelt sich um einen Diplomatensohn, der seit mehr als 20 Jahren im Gefängnis in den USA sitzt, für eine Tat, die er - wie er sagt - nicht begangen hat.
U.a. habe ich zwischenzeitlich bei der Buchhandlung Röhm in Sindelfingen eine Lesung durch Dr. Wolfgang Welsch ("Stich des Skorpion") angeregt. Die Idee wurde auf die Vorschlagsliste für das nächste Jahr gesetzt.
Danach habe ich auch direkt mit Herrn Söring bzw. dem Freundeskreis Kontakt aufgenommen. Hier wurde ich gefragt, ob ich direkt die zuständigen Bundestags-abgeordneten von dem Fall in Kenntnis setzen und um Unterstützung bitten könnte. Dies möchte ich hiermit tun.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Jens Söring.
Aus dem Tagesspiegel vom 18.07.12, der ebenfalls auf der o.g. Internetseite zu finden ist, möchte ich kurz zitieren:
"Gemeinsam schrieben die Politiker aus allen Fraktionen im Juni einen Brief an den Gouverneur von Virginia, Robert McDonnell, erbaten „demütig“ und als „Zeichen unserer Freundschaft“ eine Bewährung oder Rückführung von Söring.
„Eine bedeutende humanitäre Geste“ erhofften die Abgeordneten – sie wüssten, dass diese ihm nicht leicht falle, aber sie würde deshalb „umso höher geschätzt“.
Unterzeichner waren unter anderem Grünen-Chefin Claudia Roth, Linksfraktionschef Gregor Gysi, Wissenschaftsministerin Annette Schavan (CDU), der frühere Staatsminister Gernot Erler (SPD), Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sowie Tom Koenigs (Grüne), Chef des Menschenrechtsausschusses."
Aktuell wurde mir noch folgendes mitgeteilt:
Mittlerweile befinden sich 86 Bundestagsabgeordnete und 19 Regierungsmitglieder im Unterstützerkreis. Zu Mitgliedern aller Parteien (außer den Linken) bestehen außerdem mittlerweile Brieffreundschaften mit Herrn Söring.
Mit freundlichen Grüßen.
A. Graf
kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen 35 Bürger haben die Frage empfohlen
Sehr geehrter Herr Toncar,
Sie haben kürzlich für den ESM gestimmt und begründen das in einem auf ‘Abgeordneten-Check’ veröffentlichten Schreiben damit, dass bei allen finanzwirksamen Massnahmen des ESM ein Vetorecht des deutschen Bundestages besteht und der Bundestag alle Massnahmen vorher beschliessen müsse.
Nun tauchen in der Presse ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages auf der im Ergebnis zu dem Schluss kommt, dass der ESM von Deutschland Millardenzahlungen abrufen kann OHNE, dass ein Vetorecht von deutscher Seite bestünde.
War Ihnen diese Tatsache zum Zeitpunkt Ihrer Abstimmung pro ESM nicht bekannt? Konnte man das dem Ihnen vorliegenden Vertragswerk nicht entnehmen?
Bitte geben Sie mir doch Aufschluss darüber, wie Sie zu der offensichtlich irrigen Annahme, dass ein Vetorecht bestünde, das es tatsächlich jedoch nicht gibt, gekommen sind und deswegen für den ESM gestimmt haben.
Stehen Sie immer noch zu Ihrer damaligen Entscheidung und was unternehmen Sie, wenn es tatsächlich so ist wie bereits von Experten vermutet, dass der ESM nicht wie von Hr. Schäuble behauptet auf 190 Milliarden € für Deutschland begrenzt ist, sondern Deutschland unbegrenzt haftet?
Herzlichen Dank,
mit freindlichen Grüssen
Rainer Radlach
Sehr geehrter Herr Radlach,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordneten-Check vom 31. Juli 2012 zum Parlamentsvorbehalt des Deutschen Bundestages beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM).
Das von der Fraktion Die Linke in Auftrag gegebene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Deutschen Bundestages vom 24.07.2012 bezieht sich bei seiner Bewertung der Parlamentsbeteiligung beim ESM vor allem auf Artikel 9 ESM-Vertrag (Kapitalabrufe). Darin heißt es: „Das Direktorium kann genehmigtes nicht eingezahltes Kapital durch Beschluss mit einfacher Mehrheit abrufen“. Da Deutschland einen Stimmanteil in Höhe seines Haftungsanteils von 27,15% hat, kann der deutsche Vertreter im Gouverneursrat hier kein Veto einlegen. Dies stellt auch das Gutachten des WD zu Recht fest. Allerdings ist das genehmigte nicht eingezahlte Kapital im Falle Deutschlands, die vom Deutschen Bundestag auf 190 Mrd. Euro begrenzte Haftungssumme im ESM. Das heißt, dass Deutschland ohne Beteiligung des deutschen Parlaments nicht über diesen Haftungsanteil hinaus durch den ESM in Anspruch genommen werden kann.
Es bleibt dabei: Der Deutsche Bundestag hat im ESM einen umfassenden, europaweit einzigartigen Parlamentsvorbehalt, wie er bereits bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) auf Druck der FDP eingeführt wurde. Sämtliche maßgebliche, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berührende Entscheidungen sind von einer vorherigen Zustimmung des Bundestages abhängig. Stimmt der Deutsche Bundestag einem Hilfsprogramm nicht zu, so muss auch der deutsche Vertreter im ESM mit Nein stimmen und das Hilfsprogramm kommt nicht zustande. Das Geld bleibt dann im Topf. Das stellt übrigens auch das Gutachten des WD fest. Deshalb ist es schlicht falsch, dass der ESM-Vertrag die Haushaltssouveränität des Deutschen Bundestages aushebelt.
Sollten Sie an weiteren aufschlussreichen Informationen rund um das Thema Stabilisierung des Euroraums interessiert sein, kann ich Ihnen die Web-Seiten des Bundesfinanzministeriums empfehlen. Dort finden Sie noch einmal Daten und Fakten zur Eurostabilisierung zusammengetragen und aufbereitet (http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euroraums/stabilisierung_des_euroraums.html).
Ich biete Ihnen zusätzlich gerne an, einmal zu einem persönlichen Meinungsaustausch zur mir ins Wahlkreisbüro nach Böblingen zu kommen. Wenn Sie möchten, nehmen Sie gerne mit meiner Mitarbeiterin vor Ort, Frau Alexandra Ott, Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Sie erreichen Frau Ott unter der Telefonnummer: 07031 / 43 64 626 oder unter der E-Mailadresse: florian.toncar@wk.bundestag.de. Die Adresse und eine Wegbeschreibung zu meinem Büro in Böblingen finden Sie außerdem auf www.toncar.de unter „Kontakt“.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar, MdB
37 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrter Herr Toncar,
als Abgeordneter sind Sie nur Ihrem Gewissen verpflichtet - und damit verpflichtet, sich über das zu informieren, worüber Sie abstimmen. Ich bitte Sie daher dringend:
LESEN SIE DEN ESM-VERTRAG, BEVOR SIE ZUSTIMMEN !
Sie sagen, Sie "können überhaupt nicht erkennen, dass der Bundestag unter Geltung des ESM und des damit verbundenen Fiskalpaktes irgendetwas substanzielles nicht mehr entscheiden dürfte, was er heute noch im Rahmen des Grundgesetzes entscheiden darf."
* Sehen Sie nicht, dass der ESM-Vertrag nur EINSTIMMIG kündbar ist, d. h. de facto gar nicht? Wir sind damit auf Gedeih und Verderb den anderen 26 Staaten ausgeliefert - und die werden nicht zögern, die deutschen Kassen zu plündern, solange da noch etwas zu holen ist.
* Sehen Sie nicht, dass in diesem Vertrag jederzeit die Höhe der Haftung beliebig angehoben werden kann? Und dass diese Haftung fast ausschließlich auf deutscher Seite liegen wird - Spanien schlüpft bereits heute unter den Schirm, italien steht bereit, und auch Frankreich wird nicht mehr lange drumherum kommen.
Der ESM-Vertrag bedeutet die unwiderrufliche Aufgabe des Budgetrechts und damit de facto der Souveränität der Bundesrepublik. Können Sie es mit Ihrem Gewissen wirklich vereinbaren, dem zuzustimmen?
Und fallen Sie nicht auf Lüge herein, die gemeinsame Währung sei Voraussetzung und Garant für Frieden und Zusammenarbeit in Europa. Das ist sie nicht - noch nie hat ein Thema Europa so gespalten wie der Euro. Je schneller wir dieses Experiment beenden, desto besser, trotz aller kurzfristig dramatischen nachteiligen Folgen. Wie werden Sie abstimmen?
Bitte enttäuschen Sie mich nicht.
Mit freundlichem Gruß
Markus Wischemann
Sehr geehrter Herr Wischemann,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordneten-Check vom 25. Juni 2012 zur Abstimmung über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM). Gerne gehe ich ausführlich auf Ihre Befürchtungen, Deutschland drohe ein Souveränitätsverlust, ein.
Ich teile Ihre Ansicht, dass Deutschland keine grenzenlose Haftung für die
Schulden anderer Länder auf sich nehmen darf. Im Gegensatz zu SPD und Grünen stehen wir für die Souveränität Deutschlands innerhalb Europas und den Schutz des Budgetrechts des Deutschen Bundestages ein. Rot-Grün fordert eine europäische Zentralregierung und die Vergemeinschaftung aller Schulden durch die Einführung von Eurobonds. Zudem wollen sie eine Bankenunion in Europa schaffen, die faktisch dafür sorgt, dass gut wirtschaftende Institute für die schlecht wirtschaftenden haften müssen. Diese Maßnahmen lösen jedoch das Verschuldungsproblem der Staaten und die Misswirtschaft einiger Banken nicht. Im Gegenteil, die marktwirtschaftliche Haftung für Fehlentscheidungen würde dadurch verzerrt und schlechtes Wirtschaften belohnt. Das wird es mit der FDP nicht geben.
Der ESM soll dazu beitragen, dass Krisen wie die derzeitige möglichst gar
nicht entstehen, in jedem Fall aber schneller bewältigt werden können. Er soll den Schaden und die Kosten dieser Krise minimieren, gerade für unsere Volkswirtschaft und die Sparer und Steuerzahler in Deutschland. Mit dem ESM werden wir ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er gewährleistet, dass die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der gesamten Eurozone ausweiten kann. Durch den ESM wird nichts zusätzlich beschlossen, was im Rahmen des Grundgesetzes nicht auch schon vorher möglich gewesen wäre.
Lassen Sie mich im Hinblick auf die von Ihnen genannten Punkte mit der
Darstellung einiger wichtiger Fakten zum ESM eingehen:
Der ESM soll über 80 Mrd. Euro eingezahltes Kapital verfügen und über 620 Mrd. Euro abrufbares Kapital, welches haushaltsrechtlich in Form von Garantien bereitgestellt wird. Mit diesem Grundkapital von 700 Mrd. Euro kann der ESM bis zu 500 Mrd. Euro an Hilfskrediten für einzelne Euro-Mitgliedsstaaten vergeben. Der ESM vergibt keine Zuschüsse, sondern er holt sich das verliehene Geld restlos zurück.
In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines
Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten
Stammkapital beschränkt bleibt. Es gibt keine Nachschusspflicht Deutschlands in den ESM. Die FDP im Deutschen Bundestag wird verhindern, dass der ESM - wie von der Opposition gefordert - eine Banklizenz erhält. Wir werden nicht zulassen, dass diese Krise mit der Notenpresse bekämpft wird.
Der im ESM-Vertragsentwurf angeführte Passus im Artikel 9 Absatz 3 "Die
ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen", bezieht sich nur auf genehmigtes Kapital, welches durch den Deutschen Bundestag vorher zugesagt wurde. Diese Zusage, wie viel Geld in den gemeinsamen Topf gelegt wird, muss am Anfang des ESM verbindlich festgelegt werden.
Für unser Haushaltsrisiko ist aber vor allem entscheidend, welche Mittel aus
dem gemeinsamen Topf entnommen und ausgeliehen werden. Hier ist im ESM-Vertrag umfassend Vorsorge getroffen: Der Gouverneursrat ist kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische Steuergelder treffen kann, sondern besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets, die gewählte Regierungen der Eurostaaten repräsentieren und ihren Parlamenten verantwortlich sind. Alle wesentlichen Entscheidungen, insbesondere die Gewährung von
Finanzhilfen, werden somit durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen. Deutschland hat dabei jederzeit ein Vetorecht. Zusätzlich erhält der Deutsche Bundestag im ESM einen umfassenden, europaweit einzigartigen Parlamentsvorbehalt, wie er bereits bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) auf Druck der FDP eingeführt wurde:
Sämtliche maßgebliche, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des
Bundestages berührende, Entscheidungen sind von einer vorherigen Zustimmung des Bundestages abhängig. Stimmt der Deutsche Bundestag einem Hilfsprogramm nicht zu, so muss auch der deutsche Vertreter im ESM mit Nein stimmen und das Hilfsprogramm kommt nicht zustande. Das Geld bleibt dann im Topf. Deshalb ist es schlicht falsch, dass der ESM-Vertrag die Haushaltssouveränität des Deutschen Bundestages aushebelt.
Bei den Immunitäten des ESM handelt es sich um bei internationalen
Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit erheblichen Risiken behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation.
Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie
offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).
Artikel 29 des ESM-Vertrags wird zudem gewährleisten, dass eine externe
Finanzkontrolle des ESM umgesetzt wird. Der Gouverneursrat ist für die
Bestellung der externen Prüfer verantwortlich und wird Einzelheiten der
externen Kontrolle festlegen. Die Mitglieder des Gouverneursrates werden dafür Sorge tragen - allen voran der deutsche Gouverneur - dass die externe Prüfung so unabhängig und strikt wie möglich und im Einklang mit der für uns so wichtigen finanzpolitischen Stabilitätskultur ausgestaltet sein wird.
Staaten, die den Schutz des ESM in Anspruch nehmen wollen, müssen außerdem zwingend die Vorgaben des so genannten Fiskal-Vertrages umsetzen. Der Fiskal-Vertrag ist eine Verschärfung des Vertrages von Maastricht. Er sorgt für stärkere Durchgriffsrechte bei Nichteinhaltung der Vorgaben und sieht die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten vor. Das ist aus unserer Sicht entscheidend für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Die FDP war 1997 die erste Partei, die sich für die Einführung einer Schuldenbremse in Deutschland eingesetzt hat. Heute gilt die Schuldenbremse in ganz Europa als unverzichtbar. Nachdem der alte
Stabilitäts- und Wachstumspakt durch die rot-grüne Bundesregierung 2004
aufgrund eigener Disziplinlosigkeit seiner Wirkung vollkommen beraubt wurde, stehen wir nun vor einer neuen Stabilitätsarchitektur in Europa.
Zukünftig dürfen die Euro-Staaten neue Schulden nur noch maximal in Höhe von 0,5 Prozent ihrer Wirtschaftskraft aufnehmen. Verstöße dagegen sollen fortan automatisch sanktioniert werden. Die Einführung strenger und effektiver Defizitvorgaben in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Eurozone sowie acht weiterer EU-Staaten wird durch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof gewährleistet. Auch dem Schuldenstandskriterium von 60 Prozent wird wieder zur Geltung verholfen, indem ein konkreter Fahrplan zu dessen Erreichung vereinbart wurde.
Für die FDP-Bundestagsfraktion ist das ein wichtiges Signal auf dem Weg hin zu einer soliden Haushaltsführung in den EU-Mitgliedsstaaten. Nur so können die tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden. Mit der flächendeckenden Einrichtung nationaler Schuldenbremsen in allen Mitgliedstaaten der Eurozone wird das Problem an der Wurzel gelöst und die Weiche zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt.
Der Fiskal-Vertrag und der Europäische Stabilitätsmechanismus bilden zwei Seiten einer Medaille ab. Beide Verträge zusammen sollen sowohl kurzfristig, als auch langfristig zu finanzpolitischer Stabilität in der Eurozone führen. Der ESM dient dabei zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen Staaten zur Bewahrung der Stabilität in der Eurozone insgesamt und der Fiskal-Vertrag soll gewährleisten, dass es in Zukunft nur noch tragfähige Staatshaushalte in der Eurozone und damit letztlich keine Notfälle für den ESM mehr geben wird.
Mit unserem Ansatz der vernetzten Stabilität in der Eurozone tragen wir den durch zu hohe Staatsverschuldung entstandenen Problemen in angemessener Weise Rechnung. Anders als SPD und Grüne gehen wir die Probleme nicht durch eine Vergemeinschaftung aller Schulden, also durch Einführung von Eurobonds, sondern durch die Beseitigung der Verschuldungsursachen an.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen Erläuterungen deutlich machen, warum ich für einen sinnvoll ausgestalteten ESM in Verbindung mit einem verbesserten Stabilitätspakt bin.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar, MdB
Florian Toncar, MdB
Stellvertretender Vorsitzender
der FDP-Bundestagsfraktion
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37 Bürger haben die Antwort empfohlen
Sehr geehrter Herr Toncar,
ich wende mich an Sie, weil Sie für meinen Wahlkreis Böblingen in den Bundestag gewählt wurden. Demnächst werden Sie über den dauerhaften „Euro-Rettungsschirm“ ESM im Bundestag abstimmen müssen. Der Vertrag bedroht m.E. akut unsere nationale Souveränität, unsere Demokratie, unsere Freiheit und unser Einkommen und Vermögen. Es kann nicht sein, dass demokratisch gewählte Gremien derartig viel Souveränität unwiderruflich abtreten! Solch weitgehender Souveränitätsverzicht sollte über eine Volksabstimmung zur Debatte gestellt werden!
Ich fordere Sie deshalb auf, dem Willen der Menschen zu entsprechen und gegen den ESM zu stimmen. Ihr Abstimmungsverhalten werde ich beobachten.
Wenn Sie für den ESM stimmen, werde ich bei der nächsten Bundestagswahl Sie und Ihre Partei nicht wählen. Ich werde möglichst viele Personen aus meinem Umkreis von Ihrem Abstimmungsverhalten informieren.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie abstimmen werden.
Schöne Grüße aus Weil der Stadt
Sehr geehrter Herr Kimmich,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordneten-Check vom 04. Juni 2012 in dem Sie die Sorge äußern, die Zukunftsfähigkeit unserer Demokratie und unsere Freiheit seien akut bedroht.
Ich habe meine Einschätzung der Lage bei Abgeordneten-Check bereits ausführlich begründet und veröffentlicht. Ich kann überhaupt nicht erkennen, dass der Bundestag unter Geltung des ESM und des damit verbundenen Fiskalpaktes irgendetwas substanzielles nicht mehr entscheiden dürfte, was er heute noch im Rahmen des Grundgesetzes entscheiden darf. An meiner Bewertung hat sich nichts geändert. Ich biete Ihnen jedoch an, gerne mal zu einem persönlichen Gespräch in mein Wahlkreisbüro in Böblingen zu kommen und Ihnen dort meine Einschätzung noch einmal detailliert zu erläutern. Wenn Sie möchten, nehmen Sie gerne Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Mitarbeiterin vor Ort. Sie finden die Kontaktdaten meines Wahlkreisbüros in Böblingen auf www.toncar.de unter „Kontakt“.
Seien Sie versichert, dass gerade für mich als Haushaltspolitiker und insbesondere für uns als FDP-Fraktion die Rückführung von Staatsverschuldung, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa und die Wahrung unserer Haushaltssouveränität, von besonderer Wichtigkeit sind.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Toncar, MdB
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