MdB-Profil: Monika Lazar

Monika Lazar

    B'90/Grüne

    Wahlkreis:
    Leipzig II
    Ergebnis:
    12,2%
    Wohnort:
    Leipzig
    Beruf:
    Betriebswirtin
    Geburtstag:
    13.09.1967
    Portrait Monika Lazar
    Ausschuß-Mitgliedschaften:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ordentliches Mitglied) / Ausschuß für Recht (Ordentliches Mitglied) / Ausschuß für Petitionen (Stellvertretendes Mitglied)
    Nebentätigkeiten:
    Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Mitglied des Kuratoriums
    Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen:
    Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt, Berlin, Mitglied des Beirates / Netzwerk für Demokratie und Courage e.V., Dresden, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
    Portrait Monika Lazar
    EU-Referendum jetzt!, Keine Antwort
    Helft LEBEN - nicht TÖTEN!, Keine Antwort
    JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!, Blockierer, Antwort lesen
    Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie, Blockierer, Antwort lesen
    PID stoppen - Selektion verhindern, Unentschieden, Antwort lesen
    Subventionsabbau jetzt!, Befürworter, Antwort lesen
    Männerfeindlichkeit stoppen !, Unentschieden, Antwort lesen
    Familienfaire Sozialreform anpacken, Befürworter, Antwort lesen
    Kein Steuergeld für Griechenlands Schulden!, Keine Antwort
    Familienlasten gerecht ausgleichen. Gute Scheine statt Gutschein, Unentschieden, Antwort lesen
    Unseren Kindern das volle Existenzminimum, Befürworter
    Kindergartenpflicht verhindern, Befürworter
    Steuererhöhungen verhindern, Keine Antwort

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Fragen & Antworten

Betreff: ESM (Schuldenunion)
EU: | 08.02.2013 | Verfasst von: Nils Bertram

Ich schreibe Ihnen heute als besorgter Bürger. Mein Anliegen betrifft den ESM. Natürlich muss ich eingestehen, dass ich nicht viel von Politik verstehe und dass Sie als Befürworter des ESM sicher Gründe haben, die Sie als richtig erachten in Hinsicht auf das „Ganze“.

Mich beunruhigt allerdings (nur) ein Teil des Ganzen und das ist die undemokratische Leitung und Verwaltung des ESM. Die Tatsache dass der Gouverneur und das Direktorium unbegrenzt, einen prozentual bedenklich hohen Teil des deutschen Kapitals anfordern können, dabei völlige Narrenfreiheit haben und nicht einmal demokratisch gewählt wurden, beunruhigt mich sehr.


Bitte erklären Sie mir, wie Sie diese Fakten hinnehmen können. Und benutzen Sie dabei bitte nicht das Wort „Solidarität“. Sie sind dem deutschem Volk verpflichtet und dieses schreit nicht gerade nach Einsparungen in Bildung, Rente und Sozialhilfe um finanzielle Mittel mobil zu machen für Länder, denen das Volk gar nicht solidarisch gegenüber stehen will. Das Volk hat eine Meinung und die Regierung muss diese vertreten. Egal ob das im Ausland unsolidarisch scheint oder nicht.


Mit diesem Schreiben möchte ich den Stimmen gegen den ESM eine hinzufügen. Ich bitte Sie um Ihre Stellungnahme, Ihre Stimme gegen den ESM und darum, sich für eine Volksabstimmung einzusetzen.


Mit freundlichen Grüßen


Nils Bertram

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Betreff: Ihre ESM-Vertrag Zustimmung am 29.08.2012
Finanzen: | 10.09.2012 | Verfasst von: Holger Oeft

Sehr geehrte Frau Lazar,

ich einige Fragen und ich würde gern von Ihnen wissen: Gründe für Ihre Zustimmung zum ESM-Vertrag am 29.06.2012 im deutschen Bundestag, sowie Ihre Sichtweisen auf Originalzitate aus diesem Vertrag dem Sie zugestimmt haben.



Ich kann Ihr Abstimmungsverhalten nicht nachvollziehen. Der ESM-Vertrag verstößt meiner Ansicht nach gegen geltendes EU-Recht (Maastricht-Vertrag und Lissabon-Vertrag) und gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Ich frage sie daher aufrichtig:



Warum haben Sie diesem Vertrag zugestimmt?

Bitte antworten Sie mir nicht mit den üblichen politischen Floskeln, die wie ein Mantra rezitiert werden, sondern mit den tatsächlichen ehrlichen Gründen die Sie für Ihre Zustimmung hatten.


Ich möchte auch von Ihnen wissen was Sie über nachfolgende Passagen des ESM-Vertrags denken. Bitte beantworten Sie bitte auch wenn möglich meine Fragen.



ARTIKEL 9

Ziffer (3) ...Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.



Halten Sie 7 Tage für zeitlich angemessen, um demokratisch sicherzustellen, dass die Ihnen durch Gesetze und Besteuerung übereigneten Vermögen einem verfassungsgemäßen Zweck verwendet werden.



ARTIKEL 10



Ziffer (1) Der Gouverneursrat .... kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 ...entsprechend zu ändern.



Ziffer (2) Das Direktorium beschließt die ausführlichen Regelungen und Bedingungen, die für sämtliche oder etwaige gemäß Absatz 1 vorgenommene Kapitalveränderungen gelten.



Die bisherigen 700 Milliarden sind erst der Anfang. Der Vertrag sieht keine Obergrenze vor und der nicht demokratisch gewählte Gouverneursrat kann Kapitalabrufe beliebig erhöhen. Alle beteiligten Staaten müssen unbegrenzt Geld aus ihrem Volksvermögen binnen 7 Tagen überweisen, wenn das Direktorium das beschließt und der Direktor in Luxemburg es abruft.



Finden Sie diese Regelungen unserer Form der Demokratie, die vom Volke ausgehen soll, würdig?


ARTIKEL 25

Ziffer (2) Nimmt ein ESM-Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 … erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält. Der Gouverneursrat beschließt geeignete Schritte, um sicherzustellen, dass das betreffende ESM-Mitglied seine Schuld gegenüber dem ESM innerhalb vertretbarer Zeit begleicht.



Ist ein Land nicht mehr in der Lage oder Willens, den Forderungen des Direktors nachzukommen weil diese zu hoch sind oder es nicht mehr mitmachen will, erhöht sich automatisch die zu zahlende Summe für die anderen Länder.



Halten Sie dieses Prinzip für Solidarität? Fördert man damit Verantwortung?



ARTIKEL 29

Externe Prüfung … Der Abschluss des ESM wird von unabhängigen externen Abschlussprüfern geprüft, die mit Zustimmung des Gouverneursrats bestellt werden und für die Bestätigung des Jahresabschlusses verantwortlich sind.



Die Rechnungsprüfung erfolgt von unabhängigen Prüfern, welche vom Gouverneursrat ausgesucht werden.



Wie kann sichergestellt werden das die Prüfer tatsächlich unabhängig agieren können und nicht vom Auftraggeber beeinflusst werden können?



Warum sind keine öffentlichen, demokratisch legitimierten oder unabhängigen (nicht durch den ESM beauftragte) Prüfungen vorgesehen?



ARTIKEL 32

Ziffer (3) Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art...



Ziffer (4) Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.



Ziffer (5) Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.



Ziffer (6) Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich.



Ziffer (8) Soweit dies zur Durchführung der in diesem Vertrag vorgesehenen Tätigkeiten notwendig ist, sind das gesamte Eigentum, die gesamte Mittelausstattung und alle Vermögenswerte des ESM von Beschränkungen, Verwaltungsvorschriften, Kontrollen und Moratorien jeder Art befreit.



Finden Sie, das Artikel 32 aus einer demokratischen Traditionen entsteht?



Warum soll jede Kontrolle und Verantwortung ausgeschlossen werden? (Ihre Theorie, warum soetwas in den ESM-Vertrag gehört)



ARTIKEL 32

Ziffer (9) Der ESM ist von jeglicher Lizensierungspflicht …. befreit.



Es folgt daraus, das der ESM-Vertrag überhaupt keine Banklizenz benötigt um Bankgeschäfte zu machen. Er steht gemäß Fußnoten 77 – 79 zu Art. 32 Abs. 4 und Abs. 9 ESM rangmäßig auch über der EZB.



Was soll also die Diskussion über eine mögliche Banklizenz des ESM-Vertrag, wenn er doch von jeglicher Lizensierungspflicht befreit ist?



ARTIKEL 35

Ziffer (1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.



Warum ist es im Interesse des ESM, das die Mitglieder vollkommen Immun sind?



Sollte es nicht im Interesse des Bürgers sein, das der Gouverneursrat eine solide und gute Arbeit macht – die Resultate standhalten und überprüfbar sind?



ARTIKEL 36

Ziffer (1) Im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeiten sind der ESM, seine Vermögenswerte, sein Gewinn, sein Eigentum sowie seine im Rahmen dieses Vertrags zulässigen Operationen und Geschäfte von allen direkten Steuern befreit.



Sind ESM-Mitarbeiter exterritoriale Bürger?

Warum leisten Sie keinen Solidaritätsbeitrag wie alle anderen auch?



Der ESM-Vertrag ist in seiner Konstruktionsweise nicht durch demokratische Wahlen/Bestätigungen hervorgegangen. Es sind keine parlamentarischen oder unabhängigen (nicht vom ESM-Gouverneursrat genehmigten) öffentlichen Kontrollen aufgebaut.
Er ist sogar vollständig immun gegen jede Form öffentlicher demokratischer Kontrolle. Ferner ist mit keinem Wort ein mögliches Austrittsszenario beschrieben – es ist ein Vertrag ohne Austrittsrecht!


Verträge, die einen Vertragspartner über alle Maßen Bevorteilen sind mitunter Sittenwidrig.
Finden Sie, das der ESM-Vertrag den Sitten einer demokratischen Grundordnung entspricht?


Da Sie den ESM-Vertrag sicherlich kennen und Sie diesen Zeilen zugestimmt haben, bitte ich um eine Erklärung warum Sie dem ESM-Vertrag in dieser Form zustimmen.


Viele Grüße aus Quedlinburg


Holger Oeft


Monika Lazar antwortete am 18.09.2012

Sehr geehrter Herr Oeft,

danke für Ihre ausführliche Anfrage, zu der ich mich gern positioniere.
Ich entnehme Ihren Zeilen eine grundlegende Besorgnis gegenüber den
finanziellen Entwicklungen im Euroraum. Diese Besorgnis teile ich, denn ich
wünsche mir ein stabiles, zukunftsfähiges Europa.
Das ist auch der Hauptgrund gewesen, weshalb ich dem ESM zugestimmt habe. Er
schien mir in der angespannten Lage ein notwendiges Element zur Stabilisierung
zu sein. Da die Volkswirtschaften der Euroländer sehr eng verflochten sind,
kann ich nicht in "wir in Deutschland" und "die anderen in Europa"
unterscheiden, das wäre aus meiner Sicht eine realitätsferne Illusion.

Dass der ESM nicht gegen geltendes Recht verstößt, hat das
Bundesverfassungsgericht am 12.9. klargestellt. Demnach sind die Regelungen des
ESM mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Urteil pocht auf die Einhaltung der
demokratischen Rechte des Deutschen Bundestages. Es stellt klar, dass die
Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro beim ESM ohne die Zustimmung
des Bundestages nicht erhöht werden darf. Das war auch immer unsere grüne
Position. Durch die Regelungen zur Einbeziehung des deutschen Parlamentes sehe
ich die Haushaltssouveränität unseres Landes gewährleistet. Dass die
finanztechnische Durchführung von besonderen Fachgremien geleitet wird, finde
ich sinnvoll, denn die meisten Abgeordneten sind keine Finanzmarktexperten.

Zu den von Ihnen aufgeführten Artikelpassagen:

Artikel 9
Die Passage bezieht sich auf schon genehmigtes Kapital, welches durch die
nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Bevor Zahlungen
veranlasst werden dürfen, muss bereits eine Zustimmung des Parlamentes erfolgt
sein. In dem Artikel geht es um die technische Durchführung von Zahlungen; die
grundlegende parlamentarische Debatte im Vorfeld wird natürlich länger als 7
Tage gedauert haben.

Artikel 10
Der Gouverneursrat ist kein unabhängiges Gremium, das völlig autonome
Entscheidungen über europäische Steuermittel treffen darf. Die Mitglieder des
Gouverneursrats gehören den jeweiligen Regierungen an und sind an die
Entscheidungen ihrer Parlamente gebunden. Grundsätzlich darf keine wesentliche
Entscheidung ohne die vorherige Zustimmung oder Beteiligung des Deutschen
Bundestages getroffen werden. Das Plenum muss bei folgenden Entscheidungen
zustimmen: Veränderung des Stammkapitals, Veränderung des maximalen
Darlehensvolumens und Änderung der Finanzhilfeinstrumente. Bevor ein Land unter
den Rettungsschirm kommt, muss das Plenum sogar zweimal zustimmen. Dabei ist die
erste Abstimmung zwingend, um einem Mitglied grundsätzlich Hilfe zu gewähren.
Die zweite Abstimmung ist erforderlich, um dem Land tatsächlich Hilfen zu
zahlen. Hierfür muss eine Einigung der Troika (Vertreter des Euroraums, der
Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds) mit dem
Mitgliedsstaat vorliegen: ein Memorandum of Understanding mit detaillierten
Auflagen und eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität, mit den
Finanzierungsbedingungen und den einzelnen Instrumenten. Nur mit einem
vorherigen zustimmenden Votum des Bundestages darf der deutsche Vertreter im
Gouverneursrat einem entsprechenden Beschlussvorschlag zustimmen. Erteilt der
Bundestag dieses Votum nicht, muss der deutsche Vertreter den Beschlussvorschlag
ablehnen.

Artikel 25
Es gibt nur Hilfen gegen Auflagen, daher ist der ESM kein Fass ohne Boden.
Kredite werden nur vergeben, wenn der Empfänger laut einer sogenannten
Schuldentragfähigkeitsanalyse seine Schulden tatsächlich tragen kann.
Der Bundestag hat (wie Sie es ja auch wollen) weiterhin das Recht, über jede
Hilfe souverän zu entscheiden und diese gegebenenfalls abzulehnen. Dieses Recht
gilt natürlich für alle Eurostaaten. Insofern ist es ganz folgerichtig, dass
für den Fall, ein Land nimmt Zahlungen nicht vor, eine Regelung getroffen
werden geben muss. Da der Gouverneursrat im fortlaufenden Austausch steht,
werden aber derartige Probleme hoffentlich gar nicht eintreten, da im Vorfeld
Einigungen gefunden werden können.

Artikel 29
Zunächst einmal ist positiv, dass eine externe Finanzkontrolle vorgesehen ist.
Der Gouverneursrat, in dem Deutschland durch den Finanzminister vertreten ist,
wird für die Bestellung der externen Prüfer verantwortlich sein und
Einzelheiten der externen Kontrolle festlegen. Da Deutschland viele Mittel in
den ESM investiert, hat unser Finanzministerium meiner Ansicht nach ein enormes
Interesse daran, dass die externe Prüfung so unabhängig und strikt wie
möglich und im Einklang mit der für uns so wichtigen finanzpolitischen
Stabilitätskultur durchgeführt wird. Ich gehe davon aus, dass unser Vertreter
im Gouverneursrat sich dazu entsprechend engagiert.

Artikel 32 und 35, Immunität
Die Immunitätsregeln orientieren sich an denen, die auch für die Angestellten
der europäischen Institutionen gelten. In der Regel sind demnach Handlungen nur
geschützt, sofern sie offizieller Natur sind. Beispiel: Niemand soll verklagt
werden können, weil er einen bestimmten Staat für nicht solvent befunden hat.
Insofern sind auch die Materialien und Räume des ESM unverletzlich. Es ist
wichtig, auf diese Art eine unabhängige Amtsführung nach bestem Fachwissen und
Gewissen sicherzustellen. Die Immunität erstreckt sich aber nicht auf strafbare
Handlungen, die von der Privatperson verübt werden und nichts mit der
Amtshandlung zu tun haben. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen,
also z.B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen,
vergleichbar denen, die Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der
Gouverneursrat des ESM bzw. der Geschäftsführende Direktor können die
Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Ähnliche
Regelungen gelten u.a. für den IWF, die Weltbank oder regionale
Entwicklungsbanken.

Artikel 32, Lizensierungspflicht
Der ESM ist keine Bank und hat keinen Zugang zu Zentralbankliquidität. Um dies
zu ändern, müsste die EZB einem Antrag des ESM auf Zugang zu
Refinanzierungsgeschäften stattgeben. Das ist rechtlich sehr umstritten, denn
die EZB darf gegenüber dem Staatssektor der EU (inkl. seinen Einrichtungen wie
etwa dem ESM) keine Kredite gewähren. Eine solche Staatsfinanzierung ist der
EZB rechtlich verboten.

Artikel 36, Besteuerung
Die Bediensteten des ESM sollen von der nationalen Einkommensteuer befreit
sein, unterliegen aber im Gegenzug einer internen Besteuerung durch den ESM.
Diese wird der Gouverneursrat beschließen. Dem Gouverneursrat gehört auch der
Bundesfinanzminister an, der in dieser Frage für Deutschland über eine
Sperrminorität verfügen soll. Solche Steuerbefreiungen sind bei
völkerrechtlichen und europäischen Einrichtungen üblich. Für
EU-Einrichtungen und deren Bedienstete gibt es vergleichbare Regelungen. Damit
will man vermeiden, dem steuerberechtigten Staat ein Druckmittel gegen die
Organisation und deren Bedienstete in die Hand zu geben. Außerdem hat die
Befreiung der Bediensteten von den nationalen Steuern das Ziel, eine
unterschiedliche Besteuerung der Gehälter auszuschließen.

Viele Grüße
Monika Lazar

--
Monika Lazar MdB
Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mitglied im Rechtsausschuss
Sprecherin für Frauenpolitik
Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030 - 227 71246
Fax: 030 - 227 76583
Email: monika.lazar@bundestag.de
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25 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Europa - ESM
EU: | 04.09.2012 | Verfasst von: Dr. Hans Reckmüller

Sehr geehrte Frau Lazar,

bitte setzen Sie sich dafür ein, dass der ESM nicht zum Tragen kommt. Dies wäre das Ende des deutschen Staates, da die Haushaltssouvärinität an ein Gremium nicht gewählter Direktoren abgetreten würde. Wie können Sie dies mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen

Hans Reckmüller

Monika Lazar antwortete am 12.09.2012

Sehr geehrter Herr Reckmüller,

danke für Ihre Frage. Ihre Befürchtungen kann ich nachvollziehen, da die
Mechanismen des ESM schwer durchschaubar scheinen. De facto wird die deutsche
Haushaltssouveränität jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Das deutsche
Parlament bleibt beteiligt.

Grundsätzlich darf keine wesentliche Entscheidung ohne die vorherige
Zustimmung oder Beteiligung des Deutschen Bundestages getroffen werden. Das
Plenum muss bei folgenden Entscheidungen zustimmen: Veränderung des
Stammkapitals, Veränderung des maximalen Darlehensvolumens und Änderung der
Finanzhilfeinstrumente. Bevor ein Land unter den Rettungsschirm kommt, muss das
Plenum sogar zweimal zustimmen. Dabei ist die erste Abstimmung zwingend, um
einem Mitglied grundsätzlich Hilfe zu gewähren. Die zweite Abstimmung ist
erforderlich, um dem Land tatsächlich Hilfen zu zahlen. Hierfür muss eine
Einigung der Troika (Vertreter des Euroraums, der Europäischen Zentralbank und
des Internationalen Währungsfonds) mit dem Mitgliedsstaat vorliegen: ein
Memorandum of Understanding mit detaillierten Auflagen und eine Vereinbarung
über eine Finanzhilfefazilität, mit den Finanzierungsbedingungen und den
einzelnen Instrumenten.

Nur mit einem vorherigen zustimmenden Votum des Bundestages darf der deutsche
Vertreter im Gouverneursrat einem entsprechenden Beschlussvorschlag zustimmen.
Erteilt der Bundestag dieses Votum nicht, muss der deutsche Vertreter den
Beschlussvorschlag ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar

--
Monika Lazar MdB
Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mitglied im Rechtsausschuss
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24 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Viele Fragen zum Finanzsystem
Allgemein: | 14.07.2012 | Verfasst von: Althaus, Angelika

Sehr geehrte Frau Lazar,
Wie kommt es, dass in der deutschen Parteienlandschaft keine intensive Auseinandersetzung mit dem internationalen Finanzsystem erfolgt. Wie kommt es, dass Millionen von Bürgern, in Meinungsumfragen die klare Vorstellung haben, dass keine Bankensanierung geschehen darf,sondern Bevölkerungen 'gerettet' werden sollten, aber die politische Nomenklatura genau das Gegenteil tut.
Wie kommt es, dass nicht erkannt wird, dass systematisch ein EU-Land nach dem anderen in den Bankrott getrieben wird. Wie kommt es, dass die Überschüsse in der deutschen Leistungsbilanz nicht als Teil des Problems anzusehen ist. Wie kommt es, dass in Deutschland die systemische Kriminalität des globalen privaten Banksystems nicht Thema ist, sondern stattdessen der vermeintliche 'Sachverstand' der Bankster (s. Libori-Kartelle) in einem abgeschottenen Gremium die Geschicke der Welt leiten sollen. Also die Böcke zum Gärtner gemacht werden.
Es fehlt mir in den Parteien eine echte Diskussion zu diesen Themen. Es sieht so aus, als wären diese lediglich Steigbügelhalter für jene, die auch gewinnen, wenn Deutsche, Spanier etc. verlieren. Es geht m.E. nicht um mehr oder weniger EU, sondern eine andere EU, die ein anderes Finanzsystem voraussetzt: öffentlich kontrollierte Geldschöpfung, Abschaffung der 'Finanzinstrumente' und Geldjunkeekultur. (Man kann die systemisch erforderlichen Geldspritzen mit denen eines Heroinabhängigen vergleichen...)
Mit freundlichen Grüßen
A. Althaus

Monika Lazar antwortete am 16.08.2012

Sehr geehrte Frau Althaus,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die aktuelle Finanzkrise ist schwer und birgt
viele Risiken. Die Gründe sind vielfältig, es spielen verschiedene Faktoren
eine Rolle. Zweifellos tragen die Banken und ihre mitunter recht zweifelhaften
Geschäftspraktiken eine erhebliche Mitschuld. Das wird in unserer Fraktion
durchaus thematisiert.

Ihr drastischer Vergleich mit dem "Junkie" wäre aber nur zutreffend, wenn sich
der Rettungsschirm als Fass ohne Boden erweisen würde. Ich hoffe, dies wird
nicht der Fall sein. Für mich ist der ESM ein Instrument, um notleidenden
Volkswirtschaften die nötige Kurzzeithilfe zu geben, allerdings unter strengen
Auflagen. Es braucht richtige Analysen und sinnvolle Veränderungen bei den
Wirtschafts- und Finanzstrategien. Grundsätzlich halte ich vieles für
verbesserungsbedürftig. Deshalb konnte ich dem Fiskalpakt im Bundestag nicht
zustimmen.
Meine Gründe finden Sie hier:
http://www.monika-lazar.de/aktuelles/newsdetails/datum/2012/07/02/persoenliche-erklaerung-gemaess-31-go-bt-zur-abstimmung-ueber-den-vertrag-ueber-stabilitaet-koor/

Obwohl ich dem Rettungsschirm als solidarischem Element positiv
gegenüberstehe, sehe ich die finanzielle Rettung Griechenlands nicht
unkritisch.
Das geht aus dieser persönlichen Erklärung hervor:
http://www.monika-lazar.de/antraege-anfragen-38-co/erklaerungen-lt-31/erklaerungen-detailansicht/datum/2012/02/28/persoenliche-erklaerung-gemaess-31-go-bt-zur-abstimmung-ueber-das-zweite-rettungspaket-fuer-griec/
Im Fall der Spanienhilfen habe ich mich enthalten, auch dafür gibt es eine
Erklärung:
http://www.monika-lazar.de/antraege-anfragen-38-co/erklaerungen-lt-31/erklaerungen-detailansicht/datum/2012/07/19/persoenliche-erklaerung-gemaess-31-go-bt-ueber-einholung-eines-zustimmenden-beschlusses-des-deuts/

Fakt ist: Die EU stand über etliche Jahrzehnte hinweg für die Aussicht auf
Frieden, gutes Leben und Wohlstand. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger
in diese gemeinsamen Ziele ist nun aber erschüttert. Finanztechnische
Strategien genügen nicht, um diese Vertrauenskrise zu bewältigen. Vielmehr
geht es eigentlich darum, wie unsere gesamte Demokratie funktioniert, ob wir
soziale Gerechtigkeit herstellen und in zukunftsfähige Wirtschaftsbranchen
investieren. In dieser Hinsicht würde ich Ihnen zustimmen in dem Anspruch, dass
wir eine "andere EU" gestalten sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Lazar

------------------------------------------------------------------------------
Monika Lazar MdB
Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mitglied im Rechtsausschuss
Sprecherin für Frauenpolitik
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54 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: Rede Gysis vom 31.3.2012 z.ESM+FP YouTube
Recht: | 13.07.2012 | Verfasst von: Lengefeld, Philipp *1964 Dipl.-Ing.FWS

Werte Volksvertreterin!

Gysi statiert: ESM ist GG-widrig und somit illegal.

Wie kann man Gysis Argumentation vom 31.3. aushebeln?
...Däubler-Gmelin?
...Gauweiler?
...Prof. Dr. Wilhelm Hankel et.al.?

MfG!

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