MdB-Profil: Gudrun Kopp

Gudrun Kopp

    FDP

    Wahlkreis:
    Lippe I
    Ergebnis:
    9,4%
    Wohnort:
    Lage
    Beruf:
    Dolmetscherin, Übersetzerin
    Geburtstag:
    18.10.1950
    Portrait Gudrun Kopp
    Ausschuß-Mitgliedschaften:
    Nebentätigkeiten:
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Berlin, Parlamentarische Staatssekretärin / DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln, Vorsitzende des Aufsichtsrates / Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und Afrikanischer Entwicklungsfonds (AfDF), Abidjan (Elfenbeinküste), Mitglied des Gouverneursrates / Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) und Asiatischer Entwicklungsfonds (AsDF), Manila (Philippinen), Mitglied des Gouverneursrates / Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (IDB), Washington, DC, Mitglied des Gouverneursrates / Karibische Entwicklungsbank (CDB), Barbados, Mitglied des Gouverneursrates
    Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen:
    Deutsche Stiftung Friedensforschung, Osnabrück, Mitglied des Stiftungsrates / Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Bonn, Vorsitzende des Kuratoriums / Dr. Dr. h.c. Wilhelm-Rossmann-Stiftung, Lemgo, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
    Portrait Gudrun Kopp
    EU-Referendum jetzt!, Keine Antwort
    Helft LEBEN - nicht TÖTEN!, Keine Antwort
    JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!, Befürworter, Antwort lesen
    Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie, Blockierer, Antwort lesen
    PID stoppen - Selektion verhindern, Blockierer, Antwort lesen
    Subventionsabbau jetzt!, Befürworter
    Männerfeindlichkeit stoppen !, Keine Antwort
    Familienfaire Sozialreform anpacken, Keine Antwort
    Kein Steuergeld für Griechenlands Schulden!, Keine Antwort
    Familienlasten gerecht ausgleichen. Gute Scheine statt Gutschein, Keine Antwort
    Unseren Kindern das volle Existenzminimum, Unentschieden, Antwort lesen
    Kindergartenpflicht verhindern, Keine Antwort
    Steuererhöhungen verhindern, Befürworter

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Fragen & Antworten

Betreff: ESM + Fiskalpakt
Allgemein: | 02.07.2012 | Verfasst von: Malgay

Sehr geehrte Frau Kopp,

In Ihrem Antwortschreiben berichten Sie sehr viel über den EFSF, den Sie für den richtigen Weg für mehr Haushaltsdisziplin halten. Sicherlich kennen auch Sie die Geschichte von Reichskanzler Brüning, der Deutschland kaputtsparte, ein riesiges Heer von Arbeitslosen verursachte und Hitler ermöglichte. Brüning war bis zuletzt von dem Erfolg seiner Sparmaßnahmen überzeugt und floh letztendlich aus Deutschland. Können Sie mir bitte sagen, worin der Unterschied zwischen Brünings Sparmaßnahmen und dem EFSF, den Sie armen Ländern auferlegen möchten, liegt?

Können Sie mir bitte auch erklären, wer bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten Deutschland helfen wird? Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Irland, Frankreich? Muss sich Deutschland dann auch ein weiteres Mal an die Brüningschen Sparmaßnahmen halten? Glauben auch Sie, dass man mit gleichen Methoden trotzdem andere Ergebnisse erzielen kann?

Ich begrüße es, dass Sie eine Vergemeinschaftung von Schulden (Eurobonds) ausschließen.

kein Bürger hat sich der Frage angeschlossen     54 Bürger haben die Frage empfohlen

Betreff: ESM u. Fiskalpakt
Allgemein: | 24.05.2012 | Verfasst von: Niehus

Sehr geehrte Frau Kopp!
Zum Wohle des deutschen Volkes,
bitte ich Sie ESM und dem Fiskalpakt im Bundestag nicht zuzustimmen,
weil diese Gesetze gegen das Grundgesetz und die EU Rechts- grundlagen grob verstoßen.
Eine Volksabstimmung wäre für so eine grundlegende Entscheidung, notwendig.
Ihr Verhalten ist für mich entscheidend ob ich Sie nächstes mal wähle oder nicht
mehr zu Wahlen gehe.
Wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Reiner Niehus.

Gudrun Kopp antwortete am 07.06.2012

Sehr geehrter Herr Niehus,

herzlichen Dank für Ihre erneute Nachricht. Ich hatte Ihnen bereits
geantwortet auf Ihre Ausführungen zum Thema einer Volksabstimmung über ESM und
Fiskalpakt. Gern möchte ich Ihnen im folgenden detaillierter zu den beiden
wichtigen und komplizierten Themen antworten.
Sie können natürlich versichert sein, dass wir Abgeordnete des Deutschen
Bundestags uns sehr intensiv mit der Materie beschäftigen und keinesfalls
voreilige Beschlüsse treffen werden. Die Diskussion mit Experten, Juristen und
Wissenschaftlern hat auch dazu geführt, dass wichtige Entscheidungsbefugnisse
in der Hand des Deutschen Bundestags verbleiben werden. Dafür haben nicht
zuletzt wir Liberalen uns eingesetzt.

Mit dem ESM soll ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und
Kontinuität innerhalb Europas gesetzt werden. Er gewährleistet, dass die
temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der
gesamten Eurozone ausweiten kann. Auch der ESM fußt auf dem Grundsatz, dass
Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden
kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden,
die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen.

Der ESM soll über 80 Mrd. Euro eingezahltes Kapital verfügen und über 620
Mrd. Euro abrufbares Kapital, welches haushaltsrechtlich in Form von Garantien
bereitgestellt wird. Der ESM wird daher nicht, wie teilweise behauptet, über
700 Mrd. Euro Grundkapital verfügen. Der Begriff Grundkapital suggeriert, dass
die Beträge absolut gezahlt werden müssten. Es handelt sich vielmehr um
„grundsätzlich“ genehmigtes Stammkapital in Höhe von insgesamt 700 Mrd.
Euro, welches nach Art. 8 Abs. 1 und Abs. 2 ESM-Vertrag zwingend zum Nennwert
ausgegeben werden muss.

In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines
Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten
Stammkapital beschränkt bleibt.
Der deutsche Anteil am genehmigten Stammkapital beträgt rd. 190 Mrd. Euro. Er
setzt sich aus 21,7 Mrd. Anteil an dem eingezahlten Stammkapital (von insgesamt
80 Mrd.) und 168,3 Mrd. Euro Anteil am abrufbaren Kapital (von insgesamt 620
Mrd.) zusammen.

Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben sich zur Frage des
Übergangs vom bisherigen vorübergehenden Rettungsschirm EFSF zum dauerhaften
ESM am 30. März 2012 darauf verständigt, dass die gemeinsame Obergrenze der
Kreditvergabekapazität von EFSF und ESM temporär von 500 auf 700 Mrd. Euro
erhöht wird. Der Umfang des ESM bleibt bei 500 Mrd. Euro. Hinzugerechnet werden
bereits zugesagte Mittel in Höhe von 200 Mrd. Euro aus der EFSF sowie jeweils
rd. 50 Mrd. Euro aus EFSM und bilaterale Kredite aus dem ersten Hilfspaket an
Griechenland. Insgesamt kommt man damit auf eine Brandmauer in Höhe von rund
800 Mrd. Euro. Im EFSF verbleiben bis zu seinem Auslaufen Mitte 2013 noch 240
Mrd. Euro, die als Puffer in Reserve gehalten werden, bis der ESM komplett zur
Verfügung steht. Die Kreditvergabekapazität des dauerhaften Rettungsschirms
ESM hingegen konnte bei 500 Mrd. Euro gedeckelt werden.

Die führenden Industrie-und Schwellenländer (G20) haben sich am 20. April in
Washington darauf geeinigt, den Weltwährungsfonds für Staaten in Problemlage
um rund 430 Milliarden US-Dollar (325 Mrd Euro) aufzustocken. An den 150
Milliarden Euro der Euro-Länder beteiligt sich die Deutsche Bundesbank mit rund
41,5 Milliarden Euro. Die Erhöhung der Mittel, die dem IWF für Krisenländer
zur Verfügung stehen, ist von den nationalen Notenbanken vorgenommen worden.
Die Notenbanken sind ihrerseits grundsätzlich unabhängig, so dass das
verstärkte Engagement der Deutschen Bundesbank keinem Parlamentsvorbehalt
unterlag. Die FDP begrüßt ausdrücklich das Ergebnis der IWF Frühjahrstagung.
Bundesregierung und Bundesbank haben mit der Aufstockung der Mittel zu
Stabilisierung von Krisenländern einen guten Beitrag geleistet.

Das effektive Kreditvergabevolumen des ESM wird maßgeblich durch seine
Kapitalstruktur vorbestimmt, die in Art. 8 des ESM-Vertrags näher geregelt ist.
Während die Kapitalstruktur im Vertragstext rechtlich bindend festgelegt werden
kann und sogar muss, da sie die Grundlage für die Verpflichtungen der
Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Kapital darstellt, lässt sich das
effektive Kreditvergabevolumen rechtlich nur als Maximalbetrag (Obergrenze) und
nicht als Mindestbetrag festschreiben. Denn der ESM verwendet sein Kapital als
Absicherung, um am Markt die erforderlichen Mittel für ein Ausleihvolumen von
maximal 500 Mrd. Euro aufzunehmen. Das exakte effektive Ausleihvolumen hängt
damit auch von Marktentwicklungen ab.

Über Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und eine etwaige Anpassung
des maximalen Darlehnsvolumens des ESM entscheidet der Gouverneursrat. Dies ist
kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische
Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern
des Euro-Währungsgebiets, die gewählte Regierungen der Eurostaaten
repräsentieren. Alle wesentlichen Entscheidungen, einschließlich der
Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, werden
grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets
getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht. Dem Deutschen Bundestag
soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden, indem wir dem
Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat einen
Parlamentsvorbehalt vorschalten, wie wir es bereits bei der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazillität (EFSF) auf Druck der FDP getan haben. Auf diese
Weise muss sich der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM zunächst die
Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung
zustimmen kann. Sollte der Bundestag diese Zustimmung verweigern, muss der
deutsche Vertreter mit Nein stimmen und kann damit eine Ausweitung von Hilfen im
Rahmen des ESM effektiv verhindern.

Die FDP im Deutschen Bundestag wird verhindern, dass der ESM - wie von der
Opposition gefordert - eine Banklizenz erhält. Somit ist eine weitere
Begrenzung der Mittel sichergestellt.

Da die Gewährung von Hilfen über den ESM an die strikte Einhaltung des
Fiskalpaktes gekoppelt ist, dürfte sich rein faktisch die Inanspruchnahme des
Stammkapitals in Grenzen halten. Auch hier gilt: Ohne Solidität keine
Solidarität!

Im Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrags heißt es: „Die ESM-Mitglieder
verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der
Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb
von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.“ Dieser Passus
bezieht sich auf bereits genehmigtes Kapital, welches bereits durch die
nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Hierdurch soll die
Handlungsfähigkeit des ESM gewährleistet und einer etwaig aufkommenden
schlechten Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten vorgebeugt werden.

Die Verzahnung zwischen ESM-Vertrag und Fiskalvertrag in den Erwägungsgründen
beider völkerrechtlicher Verträge gewährleistet in sachgerechter Weise die
deutschen Interessen. Zusätzlich zu den strikten Auflagen, an die die
Gewährung von Finanzhilfen nach dem ESM-Vertrag in Übereinstimmung mit dem
neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV geknüpft wird, ist es damit gelungen, eine präzise
geregelte Verknüpfung mit den auf Prävention abzielenden Regelungen im
Fiskalpakt zu vereinbaren.

Der Fiskalpakt bedarf – ebenso wie der ESM-Vertrag – der Ratifizierung
durch nationale Parlamente. Das Verfahren für die Ratifizierung des Fiskalpakts
ist in einigen Mitgliedstaaten komplexer als für den ESM-Vertrag, da z.T.
Verfassungsänderungen erforderlich sind. Es ist deshalb durchaus sachgerecht,
das die Ratifizierungsfristen für beide Verträge unterschiedlich lang
ausgestaltet sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Regierungen der
Eurozonen-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ratifizierung des Fiskalvertrags
untätig bleiben könnten: mit der Zeichnung des ESM-Vertrags und der Einigung
über den Fiskalvertrag haben sich die Regierungen politisch darauf
verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende für eine rechtzeitige Ratifizierung
des Vertrags zu tun. Die Fortschritte hierbei werden selbstverständlich
sorgfältig beobachtet werden und in das Gesamtbild bei der Entscheidung über
etwaige Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen einfließen.

Entscheidend bei der Bewertung der Verbindlichkeit des Bedingungszusammenhangs
ist außerdem, dass Finanzhilfen des ESM nicht ohne Zustimmung Deutschlands
gegeben werden und die Einhaltung des vereinbarten Bedingungszusammenhangs
deshalb durchgesetzt werden kann. Das in Art. 4 geregelte Eilverfahren
ermöglicht in Ausnahmefällen eine Beschlussfassung über die Gewährung von
Finanzhilfe mit einer super-qualifizierten Mehrheit von 85 %. Voraussetzung ist,
dass die Europäische Kommission und die EZB beide zu dem Schluss gelangen, dass
die Unterlassung der dringlichen Annahme eines Beschlusses zur Gewährung oder
Durchführung von Finanzhilfe in aller Eile gemäß der Regelung in den Artikeln
13 bis 18 die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des
Euro-Währungsgebiets bedrohen würde. Der wesentliche Gehalt des Eilverfahrens
besteht darin, dass bei besonders dringlichen, einstimmig zu treffenden
Entscheidungen mögliche Verfahrensverzögerungen in einzelnen kleineren oder
mittleren Mitgliedstaaten keine Blockade auslösen.

Der Notfallreservefonds, der im Zusammenhang mit der Gewährung von
Finanzhilfen im Eilverfahren gebildet wird, hat dabei die Funktion, einen
zweckbestimmten Puffer zur Abdeckung der Risiken zu bilden, die sich aus der im
Dringlichkeitsverfahren gewährten Finanzhilfe ergeben. D.h. die Mittel im
Notfallreservefonds werden nicht an ein ESM-Mitglied ausgezahlt, sondern sie
dienen zur Absicherung der Finanzierungsgeschäfte des ESM für die betreffenden
Finanzhilfen. Auch für Beschlüsse im Eilverfahren gilt, dass der ESM zur
Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten
oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufnehmen kann (Art. 21). Die
Bildung des Notfallreservefonds führt damit auch bei einer Speisung aus dem
eingezahlten Kapital nicht zur Auslösung eines Kapitalabrufs nach Art. 9 Abs.
2, da die Bildung des Notfallreservefonds keinen Ausgleich von Verlusten,
sondern eine Art spezielle Rückstellung für Verluste darstellt.

Bei den Immunitätsregelungen für den ESM handelt es sich um bei
internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM
beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe
rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken behaftet sind. In der
Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt,
wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der
Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende
Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die
den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des
ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind,
bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und
Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den
IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische
Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).

Artikel 36 des ESM-Vertrags sieht u.a. die Befreiung des ESM von allen direkten
Steuern sowie in bestimmten Fällen von indirekten Steuern vor. Zudem sind die
Bediensteten von der nationalen Einkommensteuer befreit, aber unterliegen im
Gegenzug einer internen Besteuerung durch den ESM, die durch den Gouverneursrat
ausgestaltet und beschlossen wird. Dem Gouverneursrat gehört auch der
Bundesfinanzminister an, der in dieser Frage für Deutschland über eine
Sperrminorität verfügt. Bei den Steuerbefreiungen handelt es sich um bei
völkerrechtlichen und europäischen Einrichtungen übliche Regelungen. Für
EU-Einrichtungen und deren Bedienstete sind vergleichbare Regelungen im
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union
festgelegt. Der Sinn solcher steuerlichen Regelungen besteht zum einen darin zu
vermeiden, dass dem steuerberechtigten Staat ein Druckmittel gegen die
Organisation und deren Bedienstete in die Hand gegeben wird. Zum anderen hat die
Befreiung der Bediensteten von den nationalen Steuern das Ziel, eine
unterschiedliche Besteuerung der Gehälter zu vermeiden.

Artikel 29 des ESM-Vertrags soll gewährleisten, dass eine externe
Finanzkontrolle des ESM umgesetzt wird. Der Gouverneursrat ist für die
Bestellung der externen Prüfer verantwortlich und wird Einzelheiten der
externen Kontrolle festlegen. Die Mitglieder des Gouverneursrat werden dafür
Sorge tragen – allen voran der deutsche Gouverneur – dass die externe
Prüfung so unabhängig und strikt wie möglich und voll und ganz im Einklang
mit der für uns so wichtigen finanzpolitischen Stabilitätskultur ausgestaltet
sein wird.

Nach Art. 12 Abs. 3 müssen ab 1. Januar 2013 in allen neuen Schuldentiteln des
Euro-Währungsgebietes mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
Umschuldungsklauseln (CAC´s) aufgenommen werden. Dadurch wird gewährleistet,
dass eine etwaige Gläubigerbeteiligung, die nach den üblichen Regeln des IWF
weiterhin möglich sein wird, effektiv durchgeführt werden kann.

Mit unserem Ansatz der vernetzten Stabilität in der Eurozone tragen wir den
durch zu hohe Staatsverschuldung entstandenen Problemen in angemessener Weise
Rechnung. Anders als die SPD gehen wir die Probleme nicht durch eine
Vergemeinschaftung aller Schulden, also durch Einführung von Eurobonds, sondern
durch die Beseitigung der Verschuldungsursachen, und damit langfristig
erfolgreich, an.

Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kopp

---------------------
Volker Hey
-Wissenschaftlicher Referent-
Büro Gudrun Kopp, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-73691
Fax: 030/227-76691
http://www.gudrun-kopp.de
Mitglied der FDP-Bundestagsfraktion für den Bundestagswahlkreis: Lippe 1,
Ostwestfalen-Lippe/NRW
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung

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Betreff: ESM u. Fiskalpakt
EU: | 19.05.2012 | Verfasst von: Niehus

Der deutsche Bundestag darf nicht über den ESM-Rettungsschirm und den Fiskalpakt abstimmen, da es hier um elementare Grundrechte des Volkes geht. Hierüber sollte eine Volksabstimmung abgehalten werden. Können Sie sich dafür einsetzen?

Gudrun Kopp antwortete am 30.05.2012

Sehr geehrter Herr Niehus,



herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Liberalen setzen uns sehr für eine stärkere Bürgerbeteiligung ein. Die Möglichkeit von Volksbefragungen im Fall von einzelnen Themen - wie beispielsweise bei europäische Grundsatzfragen, die das Europa der 27 betreffen - ist auf jeden Fall diskussionswürdig.

So hochkomplexe Themen wie der ESM-Rettungsschirm und der Fiskalpakt eignen sich aber nach meiner Überzeugung nicht für Volksabstimmungen. Wir Abgeordneten des Deutschen Bundestags beschäftigen uns bereits seit Monaten mit den vielen, einzelnen Aspekten des Vertrags und stehen darüber mit Experten, Wissenschaftlern, Ökonomen und der Bevölkerung im engen Austausch. Das Abwägen des Für und Wider und eine Entscheidungsfindung auf der Basis fundierter Informationen gehört zu den Aufgaben der Bundestagsabgeordneten. Die sehr komplexe Materie ist in allen Facetten kaum einer breiten Öffentlichkeit vermittelbar.



Zudem teile ich grundsätzlich nicht Ihre Ansicht, dass der Deutsche Bundestag nicht über den ESM-Rettungsschirm und den Fiskalpakt abstimmen darf. Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Diese Aufgaben nehmen die Abgeordneten selbstverständlich auch mit der Abstimmung über den ESM und den Fiskalpakt wahr, und zwar im Bewusstsein ihrer grossen Verantwortung gegenüber dem Volk. Bitte seien Sie versichert, dass wir uns die jeweiligen Entscheidungsschritte wahrlich nicht leicht machen. Oberste Handlungsmaxime ist die, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, "zum Wohle des Volkes".



Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Kopp



---------------------

Volker Hey

-Wissenschaftlicher Referent-

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Betreff: Frage zu Ihren Argumenten gegen das Betreuungsgeld
Familie: | 16.05.2012 | Verfasst von: Hedwig von Beverfoerde

haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Befragung zum Betreuungsgeld, die wir so auch von anderen Abgeordneten Ihrer Fraktion erhalten haben.

Ich begrüße es, daß Sie zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Betreuungsgeld stehen, bedaure jedoch, daß Sie dies lediglich aus Gründen der Koalitionsdisziplin tun, das Betreuungsgeld im Übrigen aber „für kein geeignetes familienpolitisches Instrument“ halten.

Die Argumente, mit denen Sie die Harmlosigkeit bzw. sogar Überlegenheit von Krippenbetreuung gegenüber der Erziehung durch die eigenen Eltern zu belegen versuchen, enthält entscheidende Irrtümer.

Sie führen die NICHD-Studie an, um die negativen Auswirkungen von Krippenbetreuung zu relativieren. Ihre Behauptung, die Studie belege, daß nur bei untereinjährigen Kindern und nur bei über 10 Stunden Fremdbetreuung Probleme auftreten können, ist schlichtweg falsch. Die NICHD-Studie hat vielmehr in der ersten Phase 0-3jährige Kinder untersucht, die mehr als 10 Stunden in der Woche (nicht am Tag, wie von Ihnen behauptet) in der Kinderkrippe verbracht haben.

Diese Kinder zeigten im Vergleich zu Kindern, die in den ersten 3 Lebensjahren daheim betreut wurden, mit 12 Jahren signifikant häufiger Aggressionen und schwieriges Verhalten. Die Verhaltensauffälligkeiten waren zudem weitgehend unabhängig von der Qualität der Betreuung. Diese Studienergebnisse wurden auch von der Streßforschung bestätigt. Drei Viertel aller Krippenkinder sind demnach mit der Gruppensituation überfordert und stehen unter abnormem Streß, meßbar anhand der anormal dauererhöhten Ausschüttung des Streßhormons Cortisol, die vergleichbar ist mit der eines Managers unter Höchstbelastung. Überdies waren die besseren sprachlichen Fähigkeiten der ehemals in der Krippe betreuten Kinder, die sie noch in den ersten Schuljahren zeigten, bei den 12jährigen nicht mehr nachweisbar. Bitte lesen Sie dazu unbedingt den FAZ-Aufsatz des Neuropädiaters Dr. Rainer Böhm „Die dunkle Seite der Kindheit“ vom 04. April 12 (siehe Link in der Anlage).

Zum Beleg einer möglichen positiven Auswirkung von Krippenerziehung auf Kinder sozial benachteiligter Familien zitieren Sie das Perry Preschool Project. Dies habe gezeigt, daß solche Kinder langfristig von Krippenerziehung profitierten, u.a. durch bessere Schulnoten und höheres Einkommen. Das Perry Preschool Project hat aber gerade nicht den Einfluß frühkindlicher „Bildung“ von Krippenkindern (also außerfamiliärer Gruppenbetreuung 0-3-Jähriger) auf den Bildungserfolg untersucht, sondern den Einfluß vorschulischer Erziehung, konkret von Kindern ab dem 3. und 4. Lebensjahr. Beim Betreuungsgeld geht es aber um ein- und zweijährige Kinder, die familiennah betreut werden. Das genaue Alter der Kinder ist jedoch eben der Unterschied, auf den es ankommt: Unterdreijährige Kinder (Krippe) haben wesentlich andere Bedürfnisse als Überdreijährige (Kindergarten). In keiner Weise bestreite ich den pädagogischen Wert von Kindergarten und Vorschule. Damit ein Kind aber von den Fördermöglichkeiten des Kindergartens und den folgenden Bildungseinrichtungen überhaupt profitieren kann, braucht es eine stabile und intensive Bindung an Vater und Mutter, die im Alter von 0 bis 2 Jahren durch intensiven und ungestörten elterlichen Kontakt ausgebildet werden muß.

Angesichts dieser Fakten bitte ich Sie, Ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Betreuungsgeld noch einmal zu überdenken. Über eine Stellungnahme dazu würde ich mich sehr freuen.

In einer aktuellen Umfrage zum Betreuungsgeld hat sich die Mehrheit der Unter-30jährigen für die Einführung des Betreuungsgeldes ausgesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Ihnen die Meinung dieser jungen Menschen egal ist.

Mit freundlichen Grüßen
Hedwig Freifrau von Beverfoerde
(Sprecherin von „JA zum Betreuungsgeld!“)

Weitere Informationen finden Sie u.a. hier:

NCHD-Study: http://www.nichd.nih.gov/publications/pubs/upload/seccyd_051206.pdf
Perry Preschool Project: https://www.ncjrs.gov/pdffiles1/ojjdp/181725.pdf
Artikel von Dr. Rainer Böhm „Die dunkle Seite der Kindheit“ in FAZ, 04.04.2012: http://www.fachportal-bildung-und-seelische-gesundheit.de/FAZ-2012-04-04-Die-dunkle-Seite-der-Kindheit_Essay-Boehm.PDF

Gudrun Kopp antwortete am 29.06.2012

Sehr geehrte Frau von Beverfoerde,

haben Sie vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben zum Thema Betreuungsgeld.
Wie bereits in meiner ersten Antwort erwähnt, ist und bleibt die FDP
vertragstreu und hält sich an die Zusagen, die wir gegeben haben. Das
Betreuungsgeld wurde auf dringenden Wunsch der CSU im Koalitionsvertrag
verankert. Das ändert nichts an unserer inhaltlich skeptischen Beurteilung des
Betreuungsgeldes.

Als Rechtsstaatspartei beharren wir darauf, Gesetze so verfassungsfest wie
möglich zu gestalten. Deshalb ist es richtig, sich ausreichend Zeit für die
juristische Prüfung zu lassen. Erfahrungsgemäß verlässt kein Gesetz den
Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Im weiteren Verfahren haben sowohl die
CDU als auch die FDP Vorschläge gemacht, um das Betreuungsgeldgesetz inhaltlich
zu verändern. Die FDP will beispielsweise einen Doppelbezug von Elterngeld und
Betreuungsgeld vermeiden und – wie im Koalitionsvertrag festgelegt –
Gutschein-Modelle prüfen.

Es gibt keinen Grund für Hektik und ein übereiltes Verfahren. Nach der
parlamentarischen Sommerpause wird eine Sachverständigenanhörung im Bundestag
stattfinden. Wir werden uns ausreichend Zeit nehmen, die Vorschläge der
Expertinnen und Experten sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

Mit freundlichen Grüßen
Gdurun Kopp

---------------------
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54 Bürger haben die Antwort empfohlen

Betreff: ESM - Pro oder Contra ?
EU: | 30.01.2012 | Verfasst von: Nicola Gövert

Sehr geehrte Frau Kopp,

ich glaube, ich war früher mit ihrer Tochter zusammen in einer Klasse....( schöne Grüße) aber das soll nicht das Thema sein ...

Ich habe mir die Anschauungen der lippischen Abgeordneten zum ESM angeschaut und war enttäuscht, dass kaum ein Abgeordneter aus Lippe GEGEN die Einführung des ESM in Europa stimmt.

Und ich wette, dass ein Großteil der Bevölkerung dagegen ist.

Unser Finanzsystem leidet an einer ungerechten Verteilung des Geldes zwischen Reich und Arm.(Schuldenschere)
Das verzinste Geldsystem führt dazu, dass dieses Ungleichgewicht weiter zunimmt.

Mit all den Milliarden die zusätzlich ins System geworfen werden unterstützen wir Griechenland nicht ( mal davon abgesehen, dass die Schulden Griechenlands nicht das Problem sind, sondern die Schulden aller Staaten (Bürger)). Deutschland hat jetzt nur eine zeitlang auf Kosten der Griechen gelebt.

Ob Deutschland nun direkt Probleme beim Export von Waren durch eine stetig schwächelnde Drachme hätte, oder der Export (jetzt über den Euro) gut läuft, und wir es auf oberster Ebene zurückzahlen müssen, damit Griechenland nicht untergeht, bleibt sich eigentlich gleich.

Freuen können sich nur die Banken, die neue Kredite vergeben können. Dadurch kann zudem Wirtschaftwachstum durch eine dahinterliegende Inflation (steigende Geldmenge) vorgetäuscht werden.

Fest steht allerdings, dass für das Geld, was sich der Staat bei den Banken leiht, der Bürger BÜRGT. Und zwar über Steuern, als auch über den Verlust seines Ersparten ( Inflation).
Interessant ist dabei auch die Frage: Wem schuldet der Staat das Geld eigentlich ?

In Griechenland ist durch das Diktat der EU die Demokratie schon gestorben. Jeder Schritt mehr zu einer Schuldenunion führt auch automatisch einen Schritt weiter zu einem totalitären Regime, was auf Grund seiner Größe und NICHT direkt demokratisch gewählten "Volksvertretern" gar nicht auf die Interessen und Bedürfnisse ( Kultur) der einzelnen Völker eingehen kann.

Unter dem Euro müssen nun eine ganze Reihe von Staaten ähnlich leiden, wie die ehemalige DDR unter dem westdeutschen System.( Ich sehe hier eine ganz klare Analogie)
Das Problem dabei ist, dass beide Seiten darunter leiden. Und dies nur, um mit aller Gewalt den Euro zu retten?

Daher bin ich klar gegen eine weitere Ausweitung des Schuldenberges und damit auch GEGEN eine Ausweitung der dafür dienlichen Systeme, wie den ESM.

Wie stehen Sie dazu Frau Kopp ?
Ich muss wissen, wen ich wählen kann !

mit freundlichen Grüßen,

Nicolas Gövert

Gudrun Kopp antwortete am 13.02.2012

Sehr geehrte Frau Gövert,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie unterschiedliche Themen im
Zusammenhang mit der Errichtung des ESM ansprechen. Gerne sende ich Ihnen dazu
einige Informationen. Über den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM wird
der Deutsche Bundestag erst in den nächsten Wochen abstimmen. Zuvor werden
natürlich alle verfügbaren Informationen, die für die Abstimmung notwendig
sind, genau geprüft und diskutiert. Wie Sie den Meldungen aus der Presse
entnehmen können, laufen derzeit noch Verhandlungen auf europäischer und
nationaler Ebene über viele Detailfragen, die sich aus der komplexen Materie
ergeben.

Im letzten Jahr beschloss der Bundestag die Ertüchtigung des EFSF. Mit dem
Stabilitätsmechanismus-Änderungsgesetz haben die Koalitionsfraktionen die
Grundlagen für die Umsetzung der Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs
der Eurozone vom 11. März 2011 und der Erklärung der Staats- und
Regierungschefs der Eurozone und der EU-Organe vom 21. Juli 2011 zur
Ertüchtigung und weiteren Flexibilisierung der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) errichtet. Die neuen gesetzlichen
Grundlagen ermöglichen einerseits die vereinbarte Bereitstellung der maximalen
Darlehnskapazität von 440 Mrd. Euro durch die EFSF, indem eine Aufstockung des
Garantierahmens, den Deutschland zur Verfügung stellt, von 123 Milliarden Euro
auf 211,0459 Milliarden Euro erfolgt. Darüber hinaus wird die EFSF in die Lage
versetzt, den konkreten Gefahren für die Stabilität unserer gemeinsamen
Währung und der Eurozone insgesamt noch besser auch vorbeugend entgegenwirken
zu können. So werden neben der bereits bestehenden Möglichkeit einer
Kreditvergabe an Mitgliedsstaaten nun auch der Kauf von Staatsanleihen am
Primär- und Sekundärmarkt, sowie vorsorgliche Kredite und Darlehen an Staaten
zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten bereitgestellt. Alle Hilfsmaßnahmen
der EFSF werden unter strikten Auflagen vergeben. Ziel ist die Hilfe zur
Selbsthilfe. Die betroffenen Länder müssen den Weg der Haushaltskonsolidierung
und wirtschaftlichen Strukturreformen eigenständig gehen.

Die krisenhaften Zuspitzungen am Kapitalmarkt und der mehrfache Eingriff der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu deren Bekämpfung haben in den vergangenen
Monaten gezeigt, dass die EFSF hinsichtlich ihres Volumens und der Flexibilität
ihrer Instrumente ausgebaut werden muss, um in Zukunft möglichen
Ansteckungsgefahren innerhalb der Währungsunion besser entgegenwirken zu
können. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sind sich einig, dass die
Stabilisierung der Gemeinschaftswährung durch geeignete Eingriffe am
Kapitalmarkt zuvorderst Aufgabe der von den Mitgliedsstaaten getragenen EFSF und
nicht der EZB ist. Mit diesem Gesetz wird auch die parlamentarische Beteiligung
an Entscheidungen und Handlungen einer intergouvernementalen Rettungsfaziliät
auf eine substanziell höhere Stufe gehoben. So ist es den Koalitionsfraktionen
gelungen, einen umfassenden Parlamentsvorbehalt zu errichten, der sämtliche
maßgebliche, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen
Bundestages berührende, Entscheidungen von einer vorherigen Zustimmung des
Deutschen Bundestages abhängig macht.

Leitlinie der Koalitionsfraktionen war einerseits die Handlungsfähigkeit der
EFSF im operativen Geschäft und damit eine effektive Abwehr konkreter Gefahren
für die Stabilität der Eurozone zu gewährleisten, anderseits aber auch eine
möglichst umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestags bei allen
wesentlichen, insbesondere haushaltsrelevanten Fragen sicherzustellen. Diese
Maßgaben in Einklang zu bringen, ist in Form dieses Gesetzes, als Ergebnis
eines intensiven Abwägungsprozesses, aus Sicht der Koalitionsfraktionen
gelungen.

Um auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. September 2011 in das
Gesetzgebungsverfahren optimal einzubeziehen, haben die Koalitionsfraktionen
ihre Vorstellungen über eine Parlamentsbeteiligung bei erster Lesung des
Gesetzes zunächst in Form eines Antrags auf Bundestagsdrucksache 17/6945 und
noch nicht im Gesetzentwurf selbst festgehalten. Diese sind durch das Urteil des
Verfassungsgerichtes bestätigt worden, weshalb wir diese Leitlinien sodann
vollumfänglich in dem Gesetz umgesetzt haben. Damit erhält der Deutsche
Bundestag die Kontrolle über alle Entscheidungen der EFSF, die die
Budgetverantwortung des Bundestags berühren. Mit dem Gesetz sind überdies die
vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011
aufgestellten Anforderungen einer Parlamentsbeteiligung aus Sicht der
Koalitionsfraktionen sogar bei weitem übertroffen worden. Entgegen der in
diesem Urteil ausdrücklich gebilligten Möglichkeit einer erst nachträglichen
Unterrichtung des Haushaltsausschusses in Eilfällen, macht das Gesetz auch für
solche Fälle besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit eine vorherige
Zustimmung eines vom Deutschen Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode
gewählten Gremiums, das mit Mitgliedern des Haushaltsausschusses besetzt wird,
erforderlich. Die schwarz-gelbe Koalition ist davon überzeugt, dass eine solche
Regelung unabdingbar ist, um die Handlungsfähigkeit der EFSF zu wahren und um
möglichen Schaden von der Währungsunion abzuwenden. Die von den Staats- und
Regierungschefs am 21. Juli 2011 beschlossene Flexibilisierung der Instrumente
der EFSF dient in allen Fällen der Bekämpfung von Ansteckungsgefahren.
Derartige Ansteckungsgefahren können sich kurzfristig innerhalb weniger Tage
oder Stunden entwickeln. Erforderlich sind deshalb Verfahren, die eine schnelle
Reaktion auf kurzfristige Marktentwicklungen sicherstellen. Sowohl für die
Abstimmung auf europäischer Ebene als auch für die parlamentarische
Beteiligung steht daher in der Regel nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung.
Da die Instrumente auf die Beeinflussung des Marktgeschehens zielen, bedarf es
normalerweise auch der Geheimhaltung, um die ergriffenen Maßnahmen nicht zu
konterkarieren.

Ziel der vorsorglichen Maßnahmen (z. B. Bereitstellung einer Kreditlinie) ist
es, Mitgliedstaaten, die grundsätzlich über gesunde Fundamentaldaten
verfügen, bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten zu helfen und so das
Entstehen einer tatsächlichen Krise und das Übergreifen auf andere Länder zu
verhindern. Derartige Situationen können sehr kurzfristig, etwa aufgrund
externer Schocks auftreten. Durch vorsorgliche Bereitstellung von Mitteln soll
das Vertrauen des Kapitalmarkts in die weitere Finanzierungsfähigkeit des
Mitgliedstaats wiederhergestellt bzw. gesichert werden. Hierzu bedarf es
flexibler und schlanker Entscheidungsverfahren, um eine sehr kurzfristige
Reaktion zu ermöglichen.

In den letzten Monaten ist es gelungen, ein tragfähiges Gesamtkonzept für die
Lösung der Schuldenkrise, sowohl für Griechenland als auch die Minderung von
Ansteckungsgefahren für den Finanzsektor sowie andere Euro-Länder zu
präsentieren. Die FDP-Fraktion und die FDP-Minister setzen sich seit Monaten
für eine angemessene Gläubigerbeteiligung bei neuen Griechenlandhilfen ein,
fordern entsprechende Mechanismen für geordnete Umschuldungen als untrennbaren
Bestandteil der Rettungsschirme, wenn die Schuldentragfähigkeit fehlt. Nur so
können Haftung und Risiken ausgeschlossen werden.
Gleichzeitig hat sich die FDP immer dafür eingesetzt, das Prinzip der
Eigenverantwortung vor allem bei den Mitgliedern der Eurozone aufrecht zu
erhalten - und natürlich bleiben somit auch die demokratischen Strukturen in
jedem einzelnen Staat gewahrt. Es kann keinesfalls von einem Diktat der EU
gesprochen werden. Richtig ist aber, dass es Hilfen nur unter strengen Auflagen
und der Prämisse gibt, auf den Pfad stabiler Staatsfinanzen zurückzukehren.
Mit den Beschlüssen im Rat sind wir dabei ein gutes Stück vorangekommen. Die
Zusage, dass Schuldenbremsen in allen Mitgliedsstaaten eingeführt werden und
dass die Senkung laufender Defizite und der Staatsschuld besonders in den
ansteckungsgefährdeten Peripherieländern einschließlich Italien und Spanien
angegangen wurde, eröffnet die Chance auf eine tatsächliche Stabilitätsunion.
Sie ist Grundvoraussetzung dafür, den Investoren wieder Vertrauen zu geben und
den Euro als gemeinsame Währung zu erhalten. Dazu gehört aber auch, den
aufgrund derzeit nervöser Kapitalmärkte von Liquiditätsproblemen betroffenen
Ländern über präventive Hilfen oder Kredite noch etwas Zeit für Reformen zu
verschaffen. Gleichzeitig werden Hilfen für systemrelevante Banken
bereitgestellt, wenn einzelne Länder hierfür keine Mittel mehr haben und die
Funktionsfähigkeit des Finanzsektors gefährdet erscheint.

Das Grundproblem für die derzeitigen Schwierigkeiten in einigen Euro-Ländern
sind deren mangelnde Wettbewerbsfähigkeit, die zu hohen Schulden und das Fehlen
struktureller Reformen. Deswegen haben Spanien und Italien konkrete Maßnahmen
zur Haushaltskonsolidierung und Reformen bereits getroffen, bzw. in Aussicht
gestellt. In Spanien wurde beispielsweise eine Schuldenbremse nach deutschem
Vorbild in der Verfassung verankert.
Es gilt nun, gemeinsam mit den europäischen Partnern darauf zu achten, dass
diese Reformen auch konsequent umgesetzt werden. Irland und Portugal sind
Beispiele dafür, dass ein solcher Weg erfolgversprechend sein kann. Mittel- und
langfristig müssen Mechanismen vereinbart werden, die neben den
Anpassungsprogrammen der EFSF stehen und bereits bei Defizitverletzungen
Durchgriffsmöglichkeiten zur Einhaltung der zugesagten Budgetgrenzen erlauben.

Der optimierte Rettungsschirm EFSF wurde mittlerweile von allen 17
Euro-Gruppenländern ratifiziert. Jetzt sollen die verfügbaren Instrumente
möglichst effizient eingesetzt werden, um insbesondere solchen Staaten zu
helfen, die unter dem Druck der Märkte stehen. Dabei geht es in erster Linie um
„Co-Finanzierung“ der EFSF mit anderen Investoren. Dies können private
Investoren sein, aber auch Staatsfonds, andere Staaten. Auch der IWF wird sich
hier beteiligen, wie es bereits bisher bei Hilfsprogrammen der Fall war.
Vereinbart wurde die Möglichkeit von Zusatzsicherheiten für neue Anleihen von
Staaten, die bei den derzeit nervösen Kapitalmärkten einer Ansteckungsgefahr
unterliegen und vorsorgliche Hilfen beantragen.
Bei keiner der beiden vorgeschlagenen Garantiemodelle kommt es zu einer
gemeinschaftlichen Haftung mit Investoren, die EFSF beschränkt sich auf die
Übernahme von Teilrisiken. Der Haftungsrahmen für Deutschland von 211 Mrd.
Euro wird nicht erhöht. Und aus Sicht der EFSF-Garanten gilt: „20%-Risiko ist
besser als 100%“. Und mit jeder Entscheidung über Hilfen wird abzuwägen
sein, ob ein solches noch eingegangen werden kann. Mit den Beschlüssen ist auch
die Vorgabe der FDP gewahrt, keine unkontrollierbaren „Finanzhebel“
einzusetzen, die über Fremdfinanzierungsmodelle oder eine Banklizenz die
Steigerung der Haftungsrisiken auf ein Vielfaches der bislang zusagten Garantien
erlauben.

Die jüngsten Beschlüsse des Sondergipfels in Brüssel sind eine wichtige
Wegmarke. 25 Staaten der EU haben sich auf einen Fiskalpakt geeinigt; für
Großbritannien und Tschechien, die zunächst nicht an dem Pakt teilnehmen,
bleibt die Tür weiter offen. Die 25 Länder verpflichten sich in ihrem
zwischenstaatlichen Fiskalvertrag zum Sparen und zur Einführung einer
Schuldenbremse nach deutschem Vorbild. Zudem akzeptieren sie eine schärfere
Haushaltskontrolle der EU sowie härtere Strafen gegen Schuldensünder. Damit
ist ein großer Schritt zu mehr Haushaltsdisziplin gelungen. Zugleich können so
die Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden. Im Detail:
Zukünftig dürfen die Euro-Staaten neue Schulden maximal in Höhe von 0,5
Prozent ihrer Wirtschaftskraft aufnehmen. Verstöße dagegen werden fortan
automatisch sanktioniert. Die Einhaltung der strengen Defizitvorgaben wird durch
ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof gewährleistet. Auch dem
Schuldenstandskriterium von 60 Prozent wird wieder zur Geltung verholfen, indem
ein konkreter Fahrplan zu dessen Einhaltung vereinbart wurde. Der Vertrag soll
nach bisherigem Zeitplan im März unterschrieben werden und muss dann noch in
den Mitgliedstaaten gebilligt (ratifiziert) werden. Die Übernahme der
Schuldenbremse nach deutschem Vorbild ist ein großer Erfolg der Bundesregierung
und ein entscheidender Pfeiler zur Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung.
Die FDP war 1997 die erste Partei, die sich für die Einführung einer
Schuldenbremse in Deutschland eingesetzt hat. Heute gilt sie in ganz Europa als
unverzichtbar.
In Brüssel wurde auch der dauerhafte Krisenfonds ESM, der für die
Konsolidierung und Entwicklung des Euro-Raums zur Verfügung steht, gebilligt.
Der ESM soll am 1. Juli starten und einen Umfang von 500 Milliarden Euro haben.
Der ESM soll Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und dieses Geld an pleitebedrohte
Euro-Staaten weiterreichen. Ob das Volumen für Notkredite ausreicht, soll der
nächste EU-Gipfel im März überprüfen. Eine Vergemeinschaftung der Schulden
in der Eurozone – etwa über Eurobonds – bleibt weiterhin ausgeschlossen.
Über weitere Konditionen - wie z.B. die Möglichkeit, dass ESM und EFSF eine
zeitlang parallel laufen könnten - wird derzeit noch verhandelt. Viel hängt
auch von dem Bericht der Troika aus EU, Internationalem Währungsfonds (IWF) und
Europäischer Zentralbank (EZB) ab, die die Sparvorgaben in Griechenland
überwacht. Erst nach dem abschließenden positiven Urteil der Troika kann
Griechenland eine weitere Tranche aus dem Rettungspaket erhalten.

Für eine Stabilitätsunion sind aber noch weitere wichtige Hürden zu
meistern. Das Griechenlandpaket und die damit verbundene Gläubigerbeteiligung
muss umgesetzt werden. In von der EFSF unterstützten Ländern müssen die
Sparanstrengungen und Reformen Erfolg haben, die Wettbewerbsfähigkeit steigen,
Wachstum generiert werden. Das Vertrauen der Investoren in die Krisenstaaten
muss zurückkehren.
Der Finanzsektor muss krisensicher gemacht werden, die aktuellen Probleme
überwinden. Dazu bedarf es nicht nur effektiver, grenzüberschreitend wirksamer
Sanierungsverfahren, sondern vor allem einer guten Risikovorsorge. Die
Regulierung der Finanzmärkte muss sicherstellen, dass besonders riskante
Geschäfte besonders abgesichert sind, dass Risiko und Haftung verknüpft
bleiben, dass Vertrauen auf Staatsgarantien und Stützung durch den Steuerzahler
bei systemischen Krisen nicht mehr Teil der Geschäftsmodelle ist. Die
Transparenz und Kontrolle der Risiken in den Bilanzen, bei einzelnen
Finanzprodukten und im Wertpapierhandel müssen sichergestellt sein, nicht nur
bei Banken, sondern bei allen Akteuren im Markt, auch den sogenannten
Schattenbanken
Dabei sollte Deutschland weiter mit gutem Beispiel vorangehen.

Auf dem Weg hin zu einer Stabilitätsunion reicht die befristete EFSF als
„Überbrückungshilfe“ nicht aus. Die Konsolidierung einzelner Krisenländer
dauert länger als bis zum Jahr 2013. Insbesondere mit der vollständigen
Rückkehr z.B. Griechenlands an den Kapitalmarkt kann realistisch nicht vor dem
Jahr 2020 gerechnet werden. Daher bedarf es eines Europäischen
Stabilitätsmechanismus ESM, der das Prinzip der mit Auflagen verbundenen Hilfen
fortsetzt, der durch seine präventiven Instrumente weiterhin dafür sorgt, dass
die jahrelange Schuldenpolitik zurückgefahren wird, dass die Geldgeber der
Eurozone in die Zahlungsbereitschaft und den Reformprozess bei ihren Mitgliedern
vertrauen können. Mit dem ESM schaffen wir den Einstieg in die
Stabilitätsunion und den Ausstieg aus der Schuldenunion. Mit
Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen sowie als ultima ratio der Option einer
geordneten Insolvenz für Staaten werden private Gläubiger angemessen an der
Sanierung eines Staates beteiligt, der Steuerzahler wird entlastet. Mit dem ESM
setzen wir das Signal dafür, dass wir auf Europa setzen und nicht auf eine
Rückkehr zur europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Wie bereits erwähnt, laufen derzeit intensive Verhandlungen auf europäischer
und internationaler Ebene, die viele der von Ihnen angesprochenen Themen, wie
der ESM oder die Hilfen für Griechenland berühren. Gerne können Sie mich bei
Rückfragen dazu auch direkt über mein Bundestagsbüro erreichen.

Freundliche Grüße
Gudrun Kopp

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