Strafrechtsreform jetzt!

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Wir fordern Sie auf, die Vorschläge der „Expertenkommission“ von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Neuregelung der Strafgesetze zu den Tötungsdelikten zurückzuweisen. Reformieren Sie das Strafrecht- ja! Aber nicht so!

Das Strafmaß für Mord darf nicht gesenkt werden. Außerdem ist der Einführung eines Gesinnungsstrafrechts durch die Qualifizierung einer Tötung durch z. B. die rassistische Motivation des Täters eine klare Absage zu erteilen. Das Rechtsgut Leben verdient maximalen Schutz, unabhängig von der Hautfarbe des Opfers.

Opferschutz vor Täterschutz muss die Handlungsmaxime sein. In Zeiten wachsender Kriminalität und dem Gefühl einer schwindenden inneren Sicherheit scheint der Einsatz für mildere Strafen für Mörder vollkommen verfehlt. Wir fordern Sie auf, die Sicherheit der Bürger wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Treiben Sie eine Strafrechtsreform voran, die sich daran messen lässt.

Antwort von Johannes Fechner, MdB (SPD) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,

da es sich bei Ihrem Anliegen um eine Petition handelt, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden.

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