Stoppt TTIP & CETA - Kein Sonderrecht für Konzerne!

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Die Verhandlungen zum geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) sowie mit Kanada (CETA) finden im Geheimen statt. Somit hat die Öffentlichkeit nicht nur keine Einflussmöglichkeit, sie erfährt nicht einmal, was verhandelt wird.

Doch bereits jetzt ist bekannt, dass das TTIP- wie das CETA-Abkommen eine sogenannte Investitionsschutzklausel enthalten soll: Konzernen soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, vor Schiedsgerichten gegen Staaten zu klagen, wenn ihre Gewinnerwartungen durch Gesetzesvorhaben geschmälert werden.

Diese Schiedsgerichte tagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie sind auch nicht mit Richtern besetzt, sondern mit „Experten“, die von den Interessenparteien berufen werden.

Die Schiedsgerichte stehen über der nationalen Gerichtsbarkeit und lassen keine Berufung zu. Sie stehen nur ausländischen, aber nicht einheimischen Unternehmen offen.

Sie entscheiden über Milliardenbeträge, die der Steuerzahler aufbringen muss.
Die Investitionsschutzabkommen verstoßen gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaates. Sie sind nicht nötig, weil Investitionen in den USA, Kanada und der EU schon heute sicher sind.

Wir fordern Sie auf, sich gegen weitere Verhandlungen über das Investitionsschutzabkommen auszusprechen, in einer Weise, die keine Unklarheit zulässt.

Antwort von Matthias Heider, MdB (CDU) unentscheiden bei dieser Peition

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Eingaben. Ich möchte auf Ihre Kritik im Einzelnen eingehen.

Ihr erster Vorwurf lautet, dass die Verhandlungen zu TTIP im Geheimen stattfänden. Ich kann diese Kritik verstehen, da die Verhandlungen zu Beginn nicht transparent verlaufen sind. Auf der anderen Seite werden die Verhandlungen zu TTIP transparenter geführt als die Verhandlungen zu allen vorherigen Abkommen dieser Art. Die EU-Kommission informiert die Mitgliedstaaten und den Handelsausschuss des Europäischen Parlamentes vor und nach jeder Verhandlungsrunde. Die deutsche Regierung leitet diese Informationen an den Bundestag und den Bundesrat weiter. Weiterhin gibt die EU-Kommission Wirtschaftsverbänden, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, ihre Erwartungen an TTIP während jeder Verhandlungsrunde in Stakeholder-Foren mitzuteilen. Mittlerweile hat die EU-Kommission auch ihr Verhandlungsmandat zu TTIP veröffentlicht, so dass für jeden einsehbar ist, was in TTIP geregelt werden soll. Außerdem ist die Veröffentlichung von formalen Verhandlungsvorschlägen, die die EU gegenüber den USA unterbreitet hat, geplant. Weiterhin soll die Geheimhaltungsstufe bei vielen Verhandlungspapieren herabgestuft werden. Schließlich sollen die Vertreter im EU-Parlament besseren Zugang zu den Dokumenten erhalten.

Zu Investitionsschutz- und Schiedsgerichtsklauseln kann nach jetzigem Stand festgehalten werden, dass es nicht feststeht, ob TTIP solche Bestimmungen überhaupt enthalten wird. Dies muss am Ende der Verhandlungen entschieden werden. Jedoch stellen Investitionsschutzklauseln in internationalen Wirtschaftsbeziehungen den „state of the art“ dar. Allein die Bundesrepublik Deutschland hat in der Vergangenheit bereits über 130 solcher Investitionsschutzabkommen mit Schiedsgerichtsklauseln geschlossen. Sie ermöglichen den Unternehmen ein schnelles und kostengünstiges Verfahren.

Es stimmt jedoch nicht, dass durch Investitionsschutz- und Schiedsgerichtsklauseln nur Konzerne das Recht erhalten sollen, Investitionsschutzklagen zu tätigen. Schiedsgerichte können von jedem Unternehmen angerufen werden, das im Ausland eine Investition getätigt hat und einen Verstoß des ausländischen Staates gegen die Investitionsschutzklauseln geltend machen kann. Weiterhin stimmt es auch nicht, dass die Schiedsgerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen werden. Wenn die Schiedsgerichtsklauseln so ausgestaltet werden, wie es im Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) geschehen ist, dann wird das Abkommen die Transparenzregeln der Kommission der Vereinten Nationen für Internationales Handelsrecht (UNCITRAL) enthalten. Danach müssen die Verfahren öffentlich stattfinden und ein Großteil der Dokumente publiziert werden.

In CETA ist vorgesehen, dass zwei der drei Schiedsrichter jeweils von einer der Streitparteien berufen werden. Der dritte Schiedsrichter wird von den beiden Parteien zusammen bestimmt. Es ist richtig, dass es sich bei den Schiedsrichtern nicht um Richter nach unserem nationalen Verständnis handelt. Bei solchen Schiedsgerichten ist es jedoch üblich, dass als Schiedsrichter Experten auf dem Fachgebiet des Internationalen Handelsrechts ausgewählt werden, da solche Fälle regelmäßig nicht vor nationalen Gerichten verhandelt werden.

Ich gebe Ihnen Recht, dass der Sicherung der Unabhängigkeit der Schiedsrichter große Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Dabei sind weitere Regelungen denkbar und auch eine Berufungsmöglichkeit gegen Schiedsgerichtsentscheidungen wird diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Heider MdB

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