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Schengen-Abkommen aussetzen

Das ist die Petition:

Die Flüchtlingswellen sind ein europäisches Problem. Daher muss man sich auf europäischer Ebene dieses Problems annehmen. Die Bundesregierung kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung in verantwortungsloser Weise nicht nach. Es kann nicht sein, dass einige EU-Staaten die Grenzen dicht machen, während andere die Flut der Asylsuchenden allein bewältigen müssen. Seit 1997 gelten die Regeln des Dubliner Übereinkommens (DÜ). Doch das DÜ wird nicht eingehalten. Wie kann es sein, dass hunderttausende Flüchtlinge nach Deutschland kommen und hier Asylantrag stellen, obwohl sie schon ein anderes EU-Land passiert haben? Warum wird nicht an den Außengrenzen der EU dieses Verfahren durchgeführt?

Entsprechend des Schengener Abkommens und der darauf aufbauenden EU-Rechtsakte müssen sich Einreisende und Antragsteller auf Asyl einer Prüfung ihres Anliegens an den Außengrenzen des Schengen-Gebietes unterziehen, bevor sie sich frei in der EU bewegen können. Doch tatsächlich werden viele Asylantragsverfahren erst in Deutschland bearbeitet. Hinzu kommt die Drittstaaten-Regelung. Wer über einen sicheren Drittstaat einreist, kann demnach kein Asyl aufgrund politischer Verfolgung geltend machen. Diese Regelung hat Eingang in das Grundgesetz gefunden (Art. 16a Abs. 2-4 GG). Auch diese Regelung wird nicht konsequent umgesetzt.

Wir fordern deshalb von der Bundesregierung, ihre Verantwortung endlich wahrzunehmen, sowie die Aussetzung des Schengen-Abkommens und die Sicherung der deutschen Grenzen durch Polizei, Zoll und Grenzschutz, bis die Dubliner Übereinkommen und die Drittstaaten-Regelung wieder effizient eingehalten werden oder eine EU-weite Neuregelung gefunden wird. Bitte beziehen Sie zu dieser Forderung eindeutig Stellung.

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Hintergrundinformationen

Die Regelungen in den EU-Ländern orientieren sich an drei wichtigen Abkommen.

Das „Schengen-Abkommen“ und dessen Nachfolgeregelungen und EU-Rechtsakte beziehen sich auf die Abschaffung der innereuropäischen Grenzkontrollen zugunsten einer gemeinsam gesicherten Außengrenze. Eine wichtige Ergänzung ist der sogenannte „Prümer Vertrag“ (Schengen III), der offiziell als „Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration“ gewertet wird.

Ein weiterer wichtiger europäischer Vertrag ist das „Dubliner Übereinkommen“ (DÜ). Er sichert Asylsuchenden die Bearbeitung ihres Antrag in dem europäischen Staat zu, in dem sie zuerst eingereist sind. Der Asylantrag gilt dann für ganz Europa und muss nicht wiederholt werden. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Asylsuchende in verschiedenen Staaten Anträge stellen und somit die Bürokratie überlastet ist.

Dann gibt es noch die Drittstaaten-Regelung. Sie besagt, dass Personen, die über sichere Drittstaaten einreisen, kein Asyl aufgrund politischer Verfolgung stellen können.

Alle Regelungen haben ihre Vor- und Nachteile, sowohl für die Staaten als auch für Menschen in Not. Am schwerwiegendsten ist jedoch die Tatsache, dass diese Regelungen nicht effizient in die Praxis umgesetzt werden oder werden können. Die einzige kurzfristige Lösung ist: Das Schengen-Abkommen auszusetzen, Grenzkontrollen an jeder Staatsgrenze einzuführen, bis die Abkommen überarbeitet sind und effizient umgesetzt werden.

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