Keine deutschen Ersparnisse für EU-Pleitebanken

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Wir fordern Sie auf, die deutschen Sparguthaben nicht anzutasten und dazu die Einlagensicherung in nationaler Obhut zu belassen. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten dürfen keinen Zugriff auf die deutschen Einlagen und die deutschen Einlagensicherungssysteme bekommen. Diesen Zugriff will die EU-Kommission als nächsten Schritt, um die ohnehin schon gescheiterte Euro-Rettung fortzusetzen.

Die Sicherheit der deutschen Einlagen hängt zum einen von der Stabilität der Banken ab, bei denen sie verwahrt werden. Zum anderen ist die Stabilität der Einlagensicherungssysteme entscheidend. Wir lehnen alle Versuche ab, die deutschen Sparvermögen, die deutschen Sicherungssysteme oder ihre Rücklagen dazu heranzuziehen. Nichts davon darf dazu dienen, Banken oder Einlagen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Eurozone abzusichern. Die Risiken der jeweiligen Systeme müssen getrennt bleiben. Deutsche Sparer dürfen nicht für ausländische Banken und die dort verwahrten Einlagen haften.

Daher sagen wir: Stopp der Vergemeinschaftung der Einlagen und der Einlagensicherungssysteme!

Antwort von Alexander Radwan, MdB (CSU) befürwortet diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD haben wir eindeutig festgelegt, dass wir die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ablehnen, s. S. 94:

„Die Sicherheit der Spareinlagen ist ein wesentliches Element stabiler Finanzmärkte. Die Harmonisierung der Anforderungen an die nationalen Einlagensicherungssysteme in Europa unter Wahrung der nationalen Besonderheiten (insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken) ist daher ein weiteres wichtiges Element der Bankenunion. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich in der Krise als stabil erwiesen. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf EU-Ebene lehnen wir ab.“

An dieser Position hat sich nichts geändert. Im Übrigen haben wir gerade erst die Einlagensicherungsrichtlinie fristgerecht umgesetzt. Die Einlagensicherungsrichtlinie hat den Bereich der Einlagensicherung erheblich reformiert und in Abweichung zum vorherigen Regelungswerk maximal harmonisiert. Insofern besteht auch aus unserer Sicht kein Bedarf, dies zu ändern – wir halten an den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag fest!

Mit freundlichem Gruß

Alexander Radwan, MdB

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