Gegen Gebührenzwang! Rundfunkbeitragspflicht abschaffen!

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Der Rundfunkbeitrag ist ZWANG. Er ist für jede Wohnungseinheit fällig. Sie müssen zahlen. Egal, ob Sie einen Fernseher haben oder nicht. Egal, ob Sie öffentlich-rechtliche Sender sehen oder nicht. Egal, ob Sie ein Radio empfangsbereit halten oder nicht. Es ist quasi eine Zwangsgebühr. Jedes Zeitungs-Abo können Sie abbestellen. Jeder Konsum privater Fernsehsender ist frei. Doch beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden Sie nicht gefragt. Sie haben keine Wahl. Wir fordern daher die Abschaffung der Rundfunkbeitragsplicht. Es muss die Option geben, NEIN zu sagen! Wer nicht die Sendungen des öffentlichen Rundfunks und Fernsehens konsumiert oder über kein geeignetes Empfangsgerät verfügt, sollte nicht zum Rundfunkbeitrag gezwungen werden dürfen.

Antwort von Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz (SPD) gegen diese Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Sammelpetition zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags haben Sie sich auch an Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt, auf deren Bitte ich Ihnen gern antworte.
Ihre Forderung, die auf die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzielt, lässt sich bereits aus geltenden verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzen.
Der Gesetzgeber ist an die aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz abgeleiteten Anforderungen an die Funktion des Rundfunks mit dem Ziel der Gewährleistung freier und umfassender Meinungsbildung gebunden. Hierzu muss der Staat auch die funktionsadäquate Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich seit dem ersten „Fernsehurteil“ im Jahre 1961 immer wieder mit den essentiellen Fragen der Rundfunkordnung in Deutschland beschäftigt und in einer Vielzahl von Entscheidungen die Ausgestaltung der Rundfunkordnung entscheidend selbst mit geprägt. Diese Entscheidungen erwachsen nach § 31 Absatz 2 BVerfGG in Gesetzeskraft und binden alle Behörden und Gerichte. Insgesamt hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die Beitragsfinanzierung und das jetzige Beitragsfestsetzungsverfahren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für verfassungsgemäß erklärt. Dabei ist es gerade die solidarische Finanzierung des für die Gesellschaft wichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein wesentliches Element. Dies bedeutet, dass selbst bei Abschaffung des aktuellen Rundfunkbeitragssystems eine alternative staatsunabhängige Form der Finanzierung geschaffen werden müsste, die die finanzielle Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten garantierte.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Raab

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