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Ingrid Fischbach (CDU)
Erhaltene Petitionen
612
Herne - Bochum II
Entscheidungsträger
Noch keine Antwort
Sehr geehrte Frau Fischbach,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Michael Fuchs (CDU)
Erhaltene Petitionen
613
Koblenz
Entscheidungsträger
Noch keine Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Gerda Hasselfeldt (CSU)
Erhaltene Petitionen
614
Fürstenfeldbruck
Entscheidungsträger
Noch Unentschieden
Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Michael Kretschmer (CDU)
Erhaltene Petitionen
616
Görlitz
Entscheidungsträger
Noch keine Antwort
Sehr geehrter Herr Kretschmer,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Michael Meister (CDU)
Erhaltene Petitionen
543
Bergstraße
Entscheidungsträger
Noch Unentschieden
Sehr geehrter Herr Dr. Meister,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Stefan Müller (CSU)
Erhaltene Petitionen
613
Erlangen
Entscheidungsträger
Noch keine Antwort
Sehr geehrter Herr Müller,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Michaela Noll (CDU)
Erhaltene Petitionen
611
Mettmann I
Entscheidungsträger
Noch keine Antwort
Sehr geehrte Frau Noll,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Christian Ruck (CSU)
Erhaltene Petitionen
616
Augsburg-Stadt
Entscheidungsträger
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Sehr geehrter Herr Dr. Ruck,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?
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Andreas Schockenhoff (CDU)
Erhaltene Petitionen
597
Ravensburg
Entscheidungsträger
Forderungs-Unterstützer
Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Wie ich erfahren habe, setzen Sie sich für ein konsequentes Verbot jeder Form von organisierter Beihilfe zum Suizid ein. Das freut mich sehr, weil ich der Meinung bin, dass Menschen in jeder kritischen Lebensphase Hilfe zum Leben erfahren sollen und die Entwicklung zu einer Selbsttötungskultur verhindert werden muss. Bitte bleiben Sie bei Ihrer Entscheidung.
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Arnold Vaatz (CDU)
Erhaltene Petitionen
615
Dresden II - Bautzen II
Entscheidungsträger
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Sehr geehrter Herr Vaatz,
gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.
Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.
Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?