Initiative Helft LEBEN - nicht TÖTEN!


gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen.

Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte.




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  • Ingrid Fischbach

    Ingrid Fischbach (CDU)

    Erhaltene Petitionen
    612
    Herne - Bochum II
    Entscheidungsträger

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    Sehr geehrte Frau Fischbach,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Michael Fuchs

    Michael Fuchs (CDU)

    Erhaltene Petitionen
    613
    Koblenz
    Entscheidungsträger

    Noch keine Antwort

     

    Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Gerda Hasselfeldt

    Gerda Hasselfeldt (CSU)

    Erhaltene Petitionen
    614
    Fürstenfeldbruck
    Entscheidungsträger

    Noch Unentschieden

     

    Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Michael Kretschmer

    Michael Kretschmer (CDU)

    Erhaltene Petitionen
    616
    Görlitz
    Entscheidungsträger

    Noch keine Antwort

     

    Sehr geehrter Herr Kretschmer,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Michael Meister

    Michael Meister (CDU)

    Erhaltene Petitionen
    543
    Bergstraße
    Entscheidungsträger

    Noch Unentschieden

     

    Sehr geehrter Herr Dr. Meister,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Stefan Müller

    Stefan Müller (CSU)

    Erhaltene Petitionen
    613
    Erlangen
    Entscheidungsträger

    Noch keine Antwort

     

    Sehr geehrter Herr Müller,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Michaela Noll

    Michaela Noll (CDU)

    Erhaltene Petitionen
    611
    Mettmann I
    Entscheidungsträger

    Noch keine Antwort

     

    Sehr geehrte Frau Noll,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Christian Ruck

    Christian Ruck (CSU)

    Erhaltene Petitionen
    616
    Augsburg-Stadt
    Entscheidungsträger

    Noch keine Antwort

     

    Sehr geehrter Herr Dr. Ruck,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

  • Andreas Schockenhoff

    Andreas Schockenhoff (CDU)

    Erhaltene Petitionen
    597
    Ravensburg
    Entscheidungsträger

    Forderungs-Unterstützer

     

    Sehr geehrter Herr Dr. Schockenhoff,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Wie ich erfahren habe, setzen Sie sich für ein konsequentes Verbot jeder Form von organisierter Beihilfe zum Suizid ein. Das freut mich sehr, weil ich der Meinung bin, dass Menschen in jeder kritischen Lebensphase Hilfe zum Leben erfahren sollen und die Entwicklung zu einer Selbsttötungskultur verhindert werden muss. Bitte bleiben Sie bei Ihrer Entscheidung.

  • Arnold Vaatz

    Arnold Vaatz (CDU)

    Erhaltene Petitionen
    615
    Dresden II - Bautzen II
    Entscheidungsträger

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    Sehr geehrter Herr Vaatz,
    gegenwärtig wird über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 217 StGB „Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ diskutiert. Dieser Gesetzentwurf verbietet eine gewerbsmäßige Form der Sterbehilfe, die in Deutschland gar nicht (mehr) existiert. Gleichzeitig würde er auch Angehörigen, professionellen Pflegediensten, Ärzten und anderen sozial und medizinisch Tätigen straffrei die Mitwirkung am Suizid ermöglichen. Der Schutz jedes Menschen insbesondere bei Krankheit und am Lebensende ist das zentrale Anliegen des Grundgesetzes und der UN-Menschenrechtskonvention von 1948. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf könnten sich gerade Menschen in Grenzsituationen des Lebens – bei schwerer Krankheit, Depression oder bei schwerer Behinderung – künftig unter Druck gesetzt fühlen, weil jede Form der nicht-kommerziellen Suizidmitwirkung erlaubt wäre und als legitim gälte. Da ich nicht weiß, wie Sie über dieses wichtige Problem denken, bitte ich um Auskunft: Bitte erklären Sie mir Ihre Haltung zur organisierten Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Wie kann diese effektiv bekämpft werden?

Die Initiative in Zahlen

Initiative aktiv seit
18 Wochen 2 Tage
Versendete Petitionen
18.133
Kreisdiagramm

Forderungs-Unterstützer

Unentschieden

Forderungs-Blockierer

Noch keine Antwort