Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.9.2012 vorläufig zum ESM
entschieden: Die ursprünglich unbeschränkte Haftung Deutschlands ist
jetzt – zunächst - auf 190 Mrd. Euro beschränkt. Aber: der
Finanzminister kann diese Summe erhöhen.
Bereits 190 Mrd. Euro sind falsch und zuviel. Diese Summe darf auf keinen
Fall noch erhöht werden. Vor einer solchen Erhöhung werden Sie als
Abgeordneter darüber abstimmen. Ich möchte von Ihnen heute wissen:
Schließen Sie Ihre Zustimmung zu einer Erhöhung der deutschen Haftung
über 190 Mrd. Euro hinaus aus?
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Unentschieden
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