1.12.2009

Hedwig von Beverfoerde: Kindergeld

Wider Märchen und Mythen ums Kindergeld

Hedwig von Beverfoerde: Kindergeld

Kindergeld ist keine freiwillige staatliche Leistung an Familien, über deren Ob und Wieviel unsere Politiker nach Gutdünken verfügen können. Kindergeld ist in erster Linie eine Rückerstattung von zuviel gezahlten Steuern. Erst in zweiter Linie ist es eine Sozialleistung.

1. Unsere Verfassung (und das Bundesverfassungsgericht z.B. am 29.6.1990) gebietet, daß das Existenzminimum eines Bürgers, also das Geld, was er zum Leben notwendig braucht, nicht besteuert werden darf.

Das bedeutet, daß bei der Besteuerung einer Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder, also auch jeden einzelnen Kindes, steuerfrei bleiben muß.

2. Wo Eltern nicht in der Lage sind, den Unterhalt ihrer Kinder aus eigener Kraft zu sichern, da sie nicht genug verdienen, hat der Staat die Pflicht, das Existenzminimum der Kinder (auch) über das Kindergeld sicherzustellen.

Aus diesen Gründen ist Kindergeld keine freiwillige Leistung des Staates sondern Verfassungsauftrag!

Der zeitweilig auch von hochrangigen Politikern (Steinbrück, v.d. Leyen, etc.) medial gepflegte "Zweifel, ob das Kindergeld überhaupt bei dem einzelnen Kind ankommt..." ist deshalb plumpester Populismus. Der übliche Beifall, den diese Damen und Herren von meist kinderlosen Zeitgenossen dafür ernten, rührt daher, daß kaum jemand die rechtliche und rechnerische Komplexität, die sich hinter dem Kindergeld verbirgt (und hier nur sehr grob dargestellt ist), wirklich versteht.

Es bleiben ein paar nackte Tatsachen. Jede Stromrechnung, jede Mietzahlung, jeder Lebensmitteleinkauf einer Familie enthält Unterhaltskosten für die Kinder, die von den Eltern aufgebracht werden müssen. Kindergeld ist daher das rechtmäßige Eigentum von Eltern, die Verantwortung für ihre Kinder (von 0 bis 18 bzw. 25 Jahren) tragen um deren Mindestunterhalt zu bestreiten.

Weder Energiekonzern noch Vermieter noch Supermarkt gewähren einen Kinderrabatt. Kinder brauchen immerzu neue Schuhe und Kleider, da sie ständig wachsen. Kindergarten, aber auch Schule verursachen zusätzliche Kosten, denen man kaum ausweichen kann. Es ist deshalb seit langem überfällig, das steuerliche Existenzminimum der Kinder dem der Erwachsenen anzupassen. Wenn die CDU/CSU/FDP- Koalitionäre dies jetzt versprechen, wird damit auch die einstige Forderung von Friedrich Merz erfüllt, die die CDU 2003 in Leipzig beschlossen hat.

Geplant ist ein einheitlicher Freibetrag von 8.004 € für JEDES Familienmitglied ab 2010. Das Kindergeld entsprechend mitzuerhöhen ist da evident.

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Kommentare

  • 4.12. 20:04

    michaela aretz

    Kindergeld erhöung alles gut und schön ist ja super!!Wir sind hartz4 Empfänger und bekommen das Kindergeld Angerrechnet,im ganzen haben unsere kinder nicht viel davon.Meine Meinung ist das Kindergeld darf nicht angerechnet werden.Kinder Waksen viel schneller aus Anzieh Sachen raus und mann muss kucken das sie neue bekommen,und kinder Sachen sind auch nicht mehr gerade Billig .Bekleidungs geld währe auch eine gute sache?!

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