6.12.2011
Mit dem dramatischen Warnruf „ESM verhindern statt vorziehen“ hat der Bund der Steuerzahler (BdSt) auf den grundgesetzwidrigen „französisch-deutschen Regierungsplan“ reagiert, den sog. „Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)“ um ein Jahr vorziehen. Diese Ankündigung hält der BdSt für „höchst gefährlich“ und einen „Nackenschlag für die Steuerzahler“. Dem ESM muß vielmehr auf jeden Fall vom Deutschen Bundestag die Zustimmung verweigert werden, fordert der BdSt im Namen der Steuerzahler in Deutschland.
Der BdSt nennt drei essentielle Gründe für seine Ablehnung. Erstens erhält mit dem ESM ein EU-Gouverneursrat die Befugnis Steuerzahlerbürgschaften ins Unermeßliche anwachsen zu lassen. Zweitens ist im ESM die Beteiligung privater Gläubiger völlig unzureichend geregelt. Drittens droht Deutschland seine finanzpolitische Souveränität an die EU bzw. dem ESM zu verlieren, womit der deutsche Steuerzahler zum Großbürgen für neue Staatskreditbeschaffungsmaßnahmen würde.
Voraussichtlich im März 2012 wird der Deutsche Bundestag über den ESM abstimmen. Neben den Regierungsparteien CDU/CSU und FDP haben auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihre Zustimmung zum ESM-Vertrag angekündigt. Lediglich die Linkspartei will mit NEIN stimmen. Allerdings ist es unklar, wie sich die FDP bei einem erfolgreichen Ausgang des Mitgliederentscheids gegen den ESM verhält. Ebenso erhalten in der Unionsfraktion die „Euro-Rebellen“ um Peter Gauweiler (CSU), Manfred Kolbe und Klaus-Peter Willsch (beide CDU) wachsenden Zuspruch von der Parteibasis sowie einflußreichen mittelständischen Vereinigungen.
Weitere Infos auf: steuerzahler.de
(Bildquellen: Gerd Altmann/pixelio/BdSt)
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Kommentare
7.01. 14:57
Dr. Gert-Wiggo Beyer
Hier wird ein Machtinstrument geschaffen, das seinesgleichen sucht.
Keine Regierung, kein Gesetz und kein Gericht kann den ESM in Zukunft stoppen.
Willkür in höchster Potenz...
8.12. 20:28
Klaus Woller
Der sog. "Gouverneursrat" ist lt. Vertragsentwurf weder haftbar noch juristisch verfolgbar, d.h. nicht haftbar. Es wird höchste Zeit Politik- und Politikerversagen und -schluderei mit Strafe zu bewähren.
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