1.11.2011

Rentenzahlungen an Verstorbene

Griechische Rentenkasse vergeudet 8 Mrd. Euro

Rentenzahlungen an Verstorbene

Die größte Rentenkasse Griechenlands hat insgesamt 8 Mrd. Euro an Verwandte bereits verstorbener Rentner ausgezahlt. Offenbar hat sich die Rentenkasse IKA nicht ausreichend informiert, ob ihre Kunden noch leben.  Teilweise wurden Beträge auf Konten  Verstorbener überwiesen und dort nie abgehoben.

Zuletzt waren bei der IKA mehr als 9 000 Rentner im Alter von über 100 Jahren registriert. Demnach hätte Griechenland die weltweit höchste Quote von Menschen über 100 Jahren gehabt. Über Jahre bemerkte dies in der größten hellenischen Rentenkasse niemand. 

Die Unregelmäßigkeiten wurden deutlich, nachdem die Versicherten ihre Daten erneuern mussten. Erst dann stellte die Kasse die Zahlungen für 1 473 Verstorbene ein. In den vergangenen Monaten sparte sie dadurch 700 Millionen Euro. Die Hinterbliebenen müssen die erschwindelten Rentenzahlungen nun zurückgeben. Ob sie dies angesichts der schlechten Wirtschaftslage des Landes können, ist fraglich.  

Lesen Sie mehr unter: faz.net

 

(Bildquelle: pixelio)

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Kommentare

  • 9.11. 17:04

    meinhart koester

    überweisungen an verstorbene - da sollten wir uns nicht unnötig aufregen - das kann mal pssieren, schliesslich melden verstorbene sich ja nicht selbsttätig ab - ausserdem verbrauchen sie das geld ja in der regel nicht - viel schlimmer sind mobile provider
    die an verstorbene rechnungen schicken und
    beleidigt sind wenn keine zahlungen eingehen...
    vielleicht bringt es den griechen ein bisschen geld, wenn sie ihre antiken monumente
    an amerikanische sammler verkaufen - die
    können dann ihre europäischen sightseeing tours entsprechend abkürzen

  • 2.11. 10:33

    Lützows Jäger

    Dass die Hinterbliebenen Empfänger der Rentenleistungen gewesen sein sollen, ist noch lange nicht ausgemacht.
    Vielmehr halte ich es für wahrscheinlicher, dass Führungskräfte der IKA selbst diesen Betrug begangen haben. Ein Untersuchungsergebnis wurde bisher nicht bekannt.

  • 2.11. 7:57

    Müller Bernd

    Zurückzahlen der Überzahlung reicht ja wohl nicht, wenn man dieses zuviel bezahlte Geld verbraucht dann betrügt man. Betrugsanzeige + Strafe + Rauswurf von schludernten Beamten ist das Mindeste.

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