20.09.2011
Fachpolitiker von Union und FDP einigten sich darauf, dass künftig nur mit Zustimmung des Bundestages Milliarden aus dem EFSF an Schuldenstaaten ausgezahlt werden dürfen. Das berichtet die "BILD-Zeitung", der ein entsprechender Entwurf vorliegt. Die Vorsitzende der Zivilen Koalition Beatrix von Storch stellt hierzu fest: "Die Abstimmung über den ESM, den nächsten „Rettungsschirm" ist auf 2012 vertagt und die Rechte des Bundestages im EFSF sollen gestärkt werden.Das sind die Erfolge unserer Arbeit: Die Stimme der Bevölkerung haben wir mobilisiert - und sie kommt an."
Über die Internetplattform Abgeordneten-Check.de wurde über 145.000 Petitionen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages versandt.
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Kommentare
25.09. 19:55
kritischer leser
Spätestens wenn der ESM-Vertrag ratifiziert wird, ist es die Pflicht eines jedem europäischen Bürgers, der seine Freiheit liebt, auf die Straße zu gehen. Und wenn unsere Politiker weiterhin hinter unserem Rücken Verträge abschließen von denen der "Normalbürger" keine Ahnung hat, die uns aber massiv betreffen, dann wird es auch bald dazu kommen! Ich habe einmal an Demokratie geglaubt, aber inzwischen macht ihr es mir sehr schwer weiterhin daran zu glauben.
Ich glaube ich spreche für alle wenn ich sage: "Wir hätten gerne mehr Transparenz und Mitentscheidungsrecht was solche wichtigen Entscheidungen betrifft!"
Mit freundlichen Grüßen
einE besorgteR BürgerIn
20.09. 18:36
Gerhard Rohlfs
Auch für den Bundestag gilt:
Die MdB's können beschließen was sie wollen: Bürgschaften ohne Volksentscheid NICHTIG
Wenn die Bürgschaften (egal ob EFSF/ESM/Eurobonds o.ä.)
für eine spätere deutsche Regierung nach dem Sturz des derzeitigen schwarzgrünroten Parteienkartells bindend sein sollen,
ist dafür ein Volksentscheid nach Artikel 146 Grundgesetz notwendig.
Und den scheuen die derzeitigen Pareien wie der Teufel das Weihwasser.
.
Die Bürgschaften sind grob verfassungswidrig und deshalb nichtig.
Das ist herrschende Meinung führender Staatsrechtler -
endlich einmal eine gute Nachricht.
Dass das BVerfG am 7.9. hier keinen Rechtsschutz gewährt hat, ist dabei vollkommen irrelevant:
Dadurch ist Deutschland lediglich in die Widerstandslage nach Art. 20.4 versetzt worden: "... wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
.
Logische Schlussfolgerung:
Kanzlerin, Minister und Bundestagsabgeordnete können natürlich für sich selbst bürgen soviel sie wollen.
Allerdings nicht im Namen des Volkes.
.
95 % der MdB's sind zwar dafür.
80 % des Volkes aber dagegen.
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Die Bildung eines organisierten Widerstandes, im Inland wie vom Ausland aus,
wäre nun folgerichtig und erscheint naheliegend,
und wird auch auch kommen.
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