19.09.2011

Verfassungsrichter äußert erhebliche Bedenken:

Für EU-Wirtschaftsregierung Volksabstimmung erforderlich

Verfassungsrichter äußert erhebliche Bedenken:

Der Verfassungsrichter Peter Michael Huber stellt die Pläne für eine EU-Wirtschaftsregierung in Frage. In der "Süddeutschen Zeitung" forderte er eine Volksabstimmung über das Projekt. Nur dann sei das Vorhaben grundgesetzkonform. Damit verpasst der Jurist dem Vorhaben von Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Präsident Sarkozy eine kalte Dusche.

"Wenn das Wahlrecht noch Sinn machen soll, dann muss es politische Gegenstände geben, über die der Bürger mit seiner Wahl verantwortliche Entscheidungen treffen kann", sagte Huber weiter. Die Mitgliedstaaten der EU müssten außerdem ein "Übergewicht von Aufgaben und Befugnissen"behalten.

 

Mehr dazu auf sueddeutsche.de und spiegel.de

 

(Bildquelle: wikipedia)

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Kommentare

  • 3.11. 22:01

    meinhart koester

    da hat doch tatsächlich mal zumindest ein verfassungsrichter sein gehirn eingeschaltet,wenn er auch noch lange nicht zuende gedacht hat - und das alles auch noch reichlich spät - das ganze affentheater wäre vermeidbar gewesen, wenn die roten roben zur rechten zeit auf wilhelm hankel und seine freunde gehört hätten - und wir sollten nicht mehr auf das märchen von den gewählten abgeordneten hereinfallen - die resultieren leider nur aus der negativauslese von partei-disziplin - wir wählen nur die interfraktionelle sitzverteilung - deswegen laufen im reichstag solche luschen rum die über etwas abstimmen was sie nicht wissen und die die ausübung demokratischer rechte für un-demokratisch halten

  • 21.09. 9:50

    MoshPit

    Der gute Mann hat ja so recht. Nur zählen Meinungen - ob Verfassungsrichter oder nicht - herzlich wenig bei Entscheidungen.
    Wenn "Euro"-Richter jedes Paket (mehr oder weniger) absegnen, kann ja jeder seine Meinung sagen - nur nützen wird sie nichts.

  • 20.09. 21:49

    Feldmeyer

    Herr Huber hat nur das wiederholllt, was das BVG bereits in seinem Urteil zur Einführung des Euro festgstellt hat: Die Aufgabee einer eigenen Währung sei gerade noch verfassungsgeäß; die Preisgabe weiterer Souveränitätsrecht aber nicht.Sollte sie von der Politik gewollt werden, so mässte darüber - undüber die Einführung einer neuen Verfassung - in einem Volksentscheid befundenden.

  • 20.09. 18:47

    Gerhard Rohlfs

    Was ist schon der 2+4-Vertrag?
    Eine Vereinbarung zwischen Besatzungsmächten und ihren Marionetten, und der schwachen DDR-Regierung.
    .
    Das deutsche Volk hat dem nie zugestimmt, ebensowenig wie zuvor dem Ungleichen Vertrag von Versailles.
    .
    Wenn wir die Unabhängigkeit wollen, müssen wir sie uns nehmen.
    .
    Vorschlag:
    Neue Tauroggen-Konvention mit Russland (wie 1812) schliessen, als Rückversicherung.

  • 19.09. 22:03

    Rico Krauß

    Artikel 146 des derzeitig gültigen Grundgesetzes sieht keine Volksabstimmung über einen Vertrag außerhalb der deutschen Grenzen vor. Das sollte auch den Richtern des "Verfassungsgerichtes" klar sein. Es steht geschrieben: ... Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dies wiederum ist an einen weiteren Vertrag gebunden - einen Friedensvertrag mit den Siegermächten Russland, England und den USA. Frankreich hat im Zuge der 4+2 Verträge auf ein Mitbestimmungsrecht verzichtet. Einen Friedensvertrag jedoch wird es nicht geben, da Deutschland keine Souveränität gemäß der UN-Charta besitzt und so keinen Friedensvertrag mit einem anderen Staat schließen kann. Kein Friedensvertrag - keine Verfassung. Und eine Volksabstimmung wird es schon gar nicht geben, da dieses Votum in den Vorverträgen zum "Einigungsvertrag" ausgeschlossen wurde. Zudem würde eine Anerkennung Deutschlands als Souverän gemäß der UN-Charta das Grundgesetz als Doktrin außer Kraft und die Verfassung der Weimarer Republik oder nach geltender Rechtslage die im Jahre 1947 von 2100 Wahlfrauen und Wahlmännern in Berlin bestätigte Verfassung Deutschlands wieder in Kraft setzen.

  • 19.09. 17:18

    Gerhard Rohlfs

    Auch die Bürgschaften sind klar verfassungswidrig und daher nichtig

    Wenn die Bürgschaften (EFSF/ESM/Eurobonds o.ä.) für eine spätere deutsche Regierung nach dem Sturz des derzeitigen schwarzgrünroten Parteienkartells bindend sein sollen,
    ist dafür ein Volksentscheid nach Artikel 146 Grundgesetz notwendig.
    Das ist Auffassung führender deutscher Staatsrechtler.

    Diesen scheuen die derzeitigen Politiker wie der Teufel das Weihwasser, und solange sind die Bürgschaften daher nichtig.

    Logische Schlussfolgerung:
    Kanzlerin, Minister und Bundestagsabgeordnete können selbst natürlich bürgen soviel sie wollen.
    Allerdings nicht im Namen des Volkes.


    Praktische Folgerungen
    1. Fairerweise, und um späteren Ärger und Zerwürfnisse zu vermeiden, sollte man daher China und andere Geldgeber darauf hinweisen, von Zinsgeschäften mit Euro-Südstaaten zulasten Deutschlands Abstand zu nehmen.
    Nach dem Sturz des derzeitigen Parteienkartells besteht kein Grund,
    warum eine künftige deutsche Regierung sich an dessen nichtige Bürgschaften gebunden fühlen sollte.

    2. Unabhängig von der Rechtsfrage gibt es auch einen handfesten ökonomischen Grund aus Sicht von Geldgebern, nicht auf die Garantien zu vertrauen:
    Denn auch wenn Deutschland per EFSF/ESM/Eurobonds bürgt, kann ein Investor, bspw. China, trotzdem sehr viel Geld verlieren.
    Gemäss Prof. Starbatty, einem der Kämpfer gegen die Euro-Banken-Rettungen, bricht das gegenwärtige "Rettungs"-Regime in spätestens zwei Jahren zusammen.
    Weil Deutschland dann bankrott ist.
    Man will mit dem gesamten Volksvermögen bürgen für und zahlen an bankrotte Banken und Staaten: Das ganze Spiel endet also logisch zwingend(!) im Staatsbankrott jedes(!) einzelnen Mitgliedes.

    Und von einem Bürgen, der dann selbst pleite ist, kann auch China nichts mehr holen.

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