7.07.2011

Gesetz zur Zulassung der PID angenommen

326 Abgeordnete für PID-Zulassung

Gesetz zur Zulassung der PID angenommen

Nach einer fast fünfstündigen Debatte hat der Bundestag das Gesetz zur Regelung der Präimplantiationsdiagnostik (PID) mehrheitlich beschlossen. Künftig wird es Paaren auch in Deutschland möglich sein, ihre Embryonen bei der künstlichen Befruchtung auf Gendefekte hin testen zu lassen. 

Im Stimmzettelverfahren hatten sich zunächst 306 Bundestagsabgeordnete für den Gesetzentwurf von Peter Hintze u.a., der eine Zulassung der PID vorsieht, ausgesprochen. 228 Stimmen entfielen auf den PID-Verbotsantrag von Katrin Göring-Eckardt  u.a. und 58 auf den Antrag von René Röspel u.a. für eine engbegrenzte Zulassung der PID.

Anschließend wurde in der dritten Lesung über den Gesetzentwurf für eine Zulassung der PID von Peter Hintze u.a. abgestimmt: 326 Abgeordnete stimmten mit „ja“, 260 mit „nein“ und acht Abgeordnete enthielten sich. Damit ist die PID in Deutschland zugelassen.

Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten.

Foto: Holger Lang/pixelio.de

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Kommentare

  • 9.10. 5:37

    Chris

    > Mal so eine Frage. Wenn festgestellt wird, dass ein potentielles Kind eine Krankheit haben wird, mit der es höchstens 10 Jahre alt wird und diese Zeit auch fast nur leiden wird....sollte man einem Menschen soetwas aufbürden? Nur wegen irgendwelchen 'moralischen' Vorstellungen???

    Ich stimme Paul 100 % zu.
    Eltern, die ihr Kind auch mit Schwächen annehmen sind natürlich immer noch die besten. Aber wenn man Leid verhindern kann (und das noch BEVOR eine Schwangerschaft in eine fortgeschrittene Phase tritt!) ist das zu befürworten.

    @Angela: Behinderungen wird es immer geben und Menschen mit Behinderung gehören zu uns (ob nun durch Geburt oder Unfall), aber wenn man Leid schon so frühzeitig verhindern kann ist das etwas anderes.

    Anders gesehen: Wenn man meiner Cousine die Erfahrung einer traumatischen Totgeburt hätte erspären können, wärst du dann immernoch gegen PID?

  • 11.09. 17:18

    Paul

    Mal so eine Frage. Wenn festgestellt wird, dass ein potentielles Kind eine Krankheit haben wird, mit der es höchstens 10 Jahre alt wird und diese Zeit auch fast nur leiden wird....sollte man einem Menschen soetwas aufbürden? Nur wegen irgendwelchen 'moralischen' Vorstellungen???

  • 13.07. 15:02

    Angela Fürstin Fugger

    Ich bin entzetzt und enttäuscht über dieses Ergebnis. Es ist eine Ohrfeige für alle Behinderten und Eltern die ein "Behindertes" Kind annehmen und nicht wie heute (erlaubt)
    vorher einen Mord begehen. Wir hatten diese Art der Selektion schon einmal. Schämen wir uns nicht so etwas noch einmal in so infamer
    Form zuzulassen.Ich schäme mich für Euch Abgeordnete die so abgestimmt haben. wo ist Euer Gewissen? was, wenn ein gesundes Kind nach einem Unfall "behindert" ist?? ist dann auch erlaubt es einfach umzubringen? wo ist der Unterschied?? Alter,Größe,Gewohnhei??
    Denkt endlich wieder mal an unseren Schöpfer.
    und lernt beten und denken schämt Euch !

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