6.07.2011

Höchstes Europäisches Gericht liefert Argumente gegen PID

Europarecht: Menschenwürde des Embryo ab Befruchtung

Höchstes Europäisches Gericht liefert Argumente gegen PID

Mit Blick auf die morgige Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik im Bundestag verweist der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten) Dr. Peter Liese darauf, „dass nach Europarecht dem menschlichen Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung Menschenwürde zukommt“.

Diese Position vertritt der Generalanwalt des höchsten Europäischen Gerichtes, Yves Bot, auch im Schlußantrag eines Verfahrens am Europäischen Gerichtshof zur Patentierbarkeit von menschlichen Embryonen.

"In der überwiegenden Mehrheit der Fälle folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts. Bei dem Urteil geht es zwar nicht um Präimplantationsdiagnostik. Trotzdem bedeutet das Dokument des Generalanwaltes einen wichtigen Einschnitt in der Europäischen Rechtsgeschichte

Entgegen der Behauptung von einigen Befürworter der PID ist die Position, dass der menschliche Embryo ab der Befruchtung schutzwürdig ist, keineswegs absurd.

Der Generalanwalt des höchsten Europäischen Gerichtes vertritt diese Position und ich bin optimistisch, dass der Gerichtshof dieser Argumentation folgen wird. Dies ist ein wichtiges Argument für die Debatte am Donnerstag im Bundestag", so Liese.

Quelle: peter-liese.de

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Kommentare

  • 7.07. 0:30

    Hypatia

    Menschenwürde ist ein undefinierter Begriff, unter dem man fast alles verstehen könnte. Er ist auch ein Begriff, der von Menschen mit verschiedenen Position ganz gegensätzlich genutzt wird.

    Wenn man also meint, einem Embryo käme schon nach der Befruchtung Menschenwürde zu, kann das auch etwas ganz anderes heißen.

    Denn natürlich sollten die Embryonen, deren Mütter sie auch austragen wollen, bestmöglich geschützt werden. Immerhin werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten 9 Monaten zum Menschen. Da sollten sie die besten Entwicklungsbedingungen bekommen, um später nach Möglichkeit auch ein Leben in Gesundheit führen zu können.

    Nur den Embryonen, deren Mütter sie nicht austragen wollen, muss man keine optimalen Entwicklungsbedingungen geben. Weil das für niemanden einen Nutzen bringt. Auch nicht für diesen Embryo.

    Herr Liese, Sie interpretieren da etwas rein, was gewiss Ihr Wunsch ist. Nur, warum sollte gerade Ihr Wunsch in Erfüllung gehen, die Wünsche von anderen zu beschneiden?

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