6.07.2011
Wie die FAZ berichtet, gibt es noch immer keine Einigung über das Abstimmungsverfahren zur PID-Entscheidung am 07. Juli im Bundestag. Der Ältestenrat hatte das sog. Stimmzettelverfahren vorgeschlagen. Bei diesem Verfahren kann jeder Abgeordnete für einen der drei vorliegenden Gesetzentwürfe abstimmen. Gibt es keine absolute Mehrheit für einen der Entwürfe, fällt für die zweite Abstimmung der Antrag mit den wenigsten Stimmen raus und es wird nur noch über die beiden verbleibenden Entwürfe abgestimmt.
René Röspel, der Initiator des Gesetzentwurfes für eine engbegrenzte Zulassung, lehnt dieses Verfahren, anders als die Unterstützer des Zulassungsantrages (Peter Hintze u.a.) und die Unterstützer des Verbotsantrages (Andrea Nahles u.a.), ab.
Laut FAZ werde das endgültige Abstimmungsverfahren wahrscheinlich erst am Donnerstag in einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte festgelegt.
Quelle: FAZ
(Bild: Gerd Altmann / pixelio.de)
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Kommentare
6.07. 23:23
Dr. Heinz-Georg Kuttner
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass man Wehrlose und Unschuldige nicht töten darf, ist ein durch die Vernunft jedermann einsehbarer Grundsatz.
Alte, Kranke, Behinderte galten in der NS-Herrschaft als unwertes Leben. Die Argumente zur Tötung Behinderter lautetenn damals wie: Verhinderung von Leid für die betroffenen Eltern und die Verhinderung hoher Kosten für die Pflege Behinderter. Die gleichen Argumente werden heute von den Befürwortern der PID vorgetragen.
Aber damals wie heute gibt es kein Argument, die rational die Selektion unerwünschter Kinder und damit die Tötung eines Unschuldigen und Wehrlosen rechtfertigen könnte.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Heinz-Georg Kuttner
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