4.07.2011

PID: Malteser warnen Bundestag vor Kurswechsel

Selektion menschlichen Lebens verhindern

PID: Malteser warnen Bundestag vor Kurswechsel

Pressemitteilung der Malteser zur PID-Abstimmung am 7. Juli im Bundestag: Vor der Entscheidung des Bundestages am 7. Juli über die Präimplantationsdiagnostik (PID) haben die Malteser vor einem Bruch mit der bisherigen Gesetzgebung gewarnt. „Nur das vollständige Verbot der PID sichert den bisherigen Kurs des Bundestages, der den medizinischen, technischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten zur genetischen Auswahl klare Grenzen gesetzt hat“, sagte Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin, Präsident des Malteser Hilfsdienstes.

In einer Resolution appellierten die 280 Delegierten der Malteser Bundesversammlung, die am Wochenende in Köln stattfand, an die Bundestagsabgeordneten, für ein vollständiges Verbot der PID zu stimmen. Darin heißt es wörtlich: „PID ist keine Therapie, sondern bildet die Voraussetzung für eine genetische Auswahl. Sie öffnet das Tor zu einer Selektion menschlichen Lebens. Die PID ist deshalb auch immer als Angriff auf die Würde eines Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung zu verstehen.“

Die Malteser, die eine Million Mitglieder und Förderer zählen, treten mit Nachdruck für eine Gesellschaft ein, in der jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und gesellschaftliche Teilhabe hat. Wörtlich heißt es in dem Beschluss weiter: „Wir unterstützen deshalb den uneingeschränkten Schutz des Lebens. Wir fordern zugleich von Politik und Gesellschaft die Hilfe, Zuwendung und Unterstützung für die Menschen auszubauen, die in Folge von Behinderungen oder Krankheiten eingeschränkt sind.“

Christlich und engagiert: Die Malteser setzen sich für Bedürftige ein. Hilfe für mehr als zwölf Millionen Menschen pro Jahr weltweit • 65.000 Engagierte in Haupt- und Ehrenamt • an mehr als 700 Orten • 1 Mio. Förderer und Mitglieder

Weitere Informationen:
Dr. Claudia Kaminski, Malteser Pressesprecherin,
Telefon 0221/9822-125, Fax 0221/9822-78 125;
presse@malteser.org; www.malteser.de

Zur Pressemitteilung

Foto: Dr. Constantin von Brandenstein-Zeppelin (Quelle: www.malteser.de)

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Kommentare

  • 5.07. 17:16

    A.Zahn

    Es müßte doch auch Ihnen bekannt sein, dass es in Deutschland jeder Frau gestattet ist, eine Fruchtwasseruntersuchung vornehmen zu und bei festgestellter Behinderung eine Abtreibung vornehmen zu lassen (ca.20. Woche oder sogar noch später). Halten Sie es für behindertenfreundlich und christlich, statt in der Petrischale den wesentlich weiter entwickelten Embryo im Mutterleib zu "töten"?
    All Ihre Argumente müssten Sie dazu veranlassen, sich mit demselben Engagement für eine Änderung des Abtreibungsrechts zu engagieren.
    Wer PND zulässt, kann PID nicht verweigern!

  • 5.07. 10:41

    Monika Reichart

    Ich möchte sie auffordern und bitten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik zu stimmen. PID wäre ein weiterer Dammbruch zum Lebensrecht, wenn der Damm gebrochen ist, gibt es kein Zurück mehr. Der Menschheit obliegt nicht die Entscheidung über Leben und Tod.
    Danke

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