24.06.2011
Die FreieWelt.net kommentiert dazu:
"Mit dem Entwurf für einen Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) soll offenbar eine eigenständige Behörde geschaffen werden, deren Verantwortliche zudem strafrechtliche Immunität erhalten.
Die ESM-Behörde soll Änderungen am Grundkapital selbstständig beschließen dürfen, ohne die Mitgliedstaaten zu fragen (Artikel 10). Eine Begrenzung der Volumens, z.B. auf weitere 700 Mrd. € oder 1 Billion € ist nicht vorgesehen. Jeder Mitgliedsstaat ist verpflichtet, das beschlossene Grundkapital bedingungslos einzuzahlen (Artikel 8). Damit ist den nationalen Parlamenten ihr Haushaltsrecht entzogen.
Die ESM-Behörde und deren Verantwortlichen sollen außerdem für ihr Tun gerichtliche Immunität erhalten (Artikel 27 und 30)."
Lesen Sie bitte mehr dazu hier.
Foto: Wikipedia
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