23.06.2011

Interview mit René Röspel, MdB (SPD)

PID in engen Grenzen

Interview mit René Röspel, MdB (SPD)

Gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten Priska Hinz (Grüne), Norbert Lammert (CDU) und Patrick Meinhardt (FDP) hat der SPD-Politiker René Röspel einen Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zur Abstimmung im Bundestag eingebracht. FreieWelt.net  sprach mit René Röspel über seinen Gesetzentwurf, den Embryonenschutz und die Konsequenzen und Folgen einer Zulassung der PID in engen Grenzen.

FreieWelt.net: Sehr geehrter Herr Röspel, was hat Sie dazu veranlaßt, einen eigenen Gesetzentwurf in die PID-Debatte einzubringen und nicht beispielsweise den Entwurf von Peter Hintze und Ulrike Flach für eine Zulassung der PID zu unterschreiben?

René Röspel: Wir haben lange und kontrovers im Vorfeld miteinander diskutiert. Am Ende war klar: die Gruppe Hintze / Flach möchte die PID auch für Krankheiten zulassen, die erst im späteren Leben, also in 40 oder 50 Jahren, auftreten werden. Diese Zulassung ging Kollegen und mir zu weit. Auch die Entscheidung, die PID in Fällen zu ermöglichen, bei denen keine genetische Vorbelastung der Eltern vorliegt, konnten und wollten wir nicht mittragen.

FreieWelt.net: Mit Ihrem Gesetzentwurf würde PID nur dann erlaubt, wenn bei den Eltern eine genetische oder chromosomale Disposition diagnostiziert ist, „die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann“. Wird hier nicht ebenfalls über den vermeintlichen Lebenswert des Embryos entschieden?

René Röspel: Nein. Der Entwurf trennt klar "Lebenswert" und "Lebensfähigkeit". Wir wollen die PID in Fällen erlauben, wo der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Lebensschutz leer läuft, da die Embryonen leider ohnehin nicht lebensfähig sind. Damit entscheiden wir nicht über den Lebenswert der Embryonen. Um dies noch deutlicher zu machen, werden wir die Option "oder zum Tod...im ersten Lebensjahr" streichen. Nach Meinung von Sachverständigen ist diese Vorgabe verzichtbar.

FreieWelt.net: Bislang erlaubt das Embryonenschutzgesetz für eine künstliche Befruchtung die Erzeugung von bis zu drei Embryonen. Für eine aussagekräftige PID werden aber weitaus mehr Embryonen benötigt. Soll der Embryonenschutz an dieser Stelle gelockert werden?

René Röspel: Das ist notwendig, denn eine PID zu erlauben und sie dann durch andere Vorgaben unmöglich zu machen, wäre unredlich. Wir ändern das Embryonenschutzgesetz dahingehend, dass in den Fällen, in denen eine PID geplant ist, auch mehr als drei Embryonen erzeugt werden dürfen.

FreieWelt.net: Was soll mit den „überzähligen“ Embryonen, die der Mutter nicht eingepflanzt werden, geschehen?

René Röspel: Das Problem haben sie bereits heute. Zur reproduktiven Freiheit der Frau gehört, dass sie entscheiden kann, ob sie einen oder drei Embryonen transferiert bekommen möchte. Auch nach geltendem Recht entstehen also "überzählige" Embryonen. Im Regelfall wird man diejenigen Embryonen, die man nicht transferiert, lagern oder absterben lassen. Eine Nutzung für die Forschung oder für andere Zwecke wollen wir nicht erlauben. Es bleibt aber unsere Zielsetzung, das Entstehen überzähliger Embryonen zu vermeiden.

FreieWelt.net: Wie wollen Sie ausschließen, daß die behandelnden Ärzte zusätzlich bekannt gewordene Befunde, die eigentlich nicht Anlaß für die PID waren, an die Eltern weitergeben?

René Röspel: Dies wird man letztlich nie ausschließen können. Wir haben aber den Weg gewählt, dass wir den Zugang zur PID an klare und eng begrenzte Voraussetzungen knüpfen und begrenzen den Untersuchungszweck auf die diese Voraussetzungen erfüllenden Schädigungen. Dies ist beim Gesetzesentwurf Flach u.a. nicht der Fall. In diesen Fällen kann immer ein so genannter "Nebenbefund" auftreten. Dieser muss dann den Eltern bekannt gemacht werden, damit sich der Arzt nicht in die Gefahr begibt, später haftungsrechtlich belangt zu werden.

FreieWelt.net: Wenn es dazu kommen sollte, daß Sie sich bei der Abstimmung im Bundestag am Ende doch zwischen dem Gesetzentwurf, der ein vollständiges Verbot der PID vorsieht, und dem Gesetzentwurf für eine (begrenzte) Zulassung der PID entscheiden müßten, für welchen würden Sie stimmen?

René Röspel: Hier sind unsere Beratungen noch nicht abgeschlossen. Die beiden anderen Gruppen haben noch bis zum Abstimmungstag die Chance, unsere Bedenken in ihren Gesetzentwürfen aufzunehmen. Im Übrigen hoffen wir, dass sich diese Frage eher die anderen Gruppen werden stellen müssen, denn nur wir bieten einen echten Kompromiss zwischen totalem Verbot und weit reichender Zulassung an.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Kerstin Schneider

Foto: Bundestag.de

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Kommentare

  • 1.07. 20:41

    Hypatia

    @Daria Taxis: Woher sollen denn die vielen Adoptivkinder kommen? Meinen Sie, Deutschland solle sie importieren?

    In Deutschland selbst kommt auf ca. 13 Bewerber (Wunscheltern, die gern adoptieren möchten) nur 1 Kind.

    Kinder aus dem Ausland zu holen, birgt auch immer die Gefahr, dass Kinderhändler diese Kinder ihren richtigen Eltern unter fragwürdigen Umständen entreißen. Habe da schon so Schauergeschichten gelesen. Außerdem reißt man diese Kinder aus ihrer Kultur heraus. Ich fände es humaner, Kinder in ihren Kulturen zu belassen und lieber finanzielle Hilfe zu leisten.

    Davon abgesehen stimmt ihre Aussage, dass Wunscheltern auf die Reproduktionsmedizin verzichten würden, wenn sie denn ein Kind adoptieren sollten, nur zum Teil. Da gibt es solche und solche Paare. Für einige trifft das zu, für andere nicht. Für viele Paare ist es fundamental wichtig, ein genetisch eigenes Kind zu bekommen bzw. ein Kind auszutragen.

    Ich habe das gerade, weil ich mich darüber ärgere, dass der Huber zu sämtlichen Talkshows zum Thema PID eingeladen wird, wo er doch absolut nichts zu suchen hat dort und weil der auch immer mit der Adoptionsfloskel kommt, verglichen mit Folgendem:

    Wie würde sich Huber wohl fühlen, wenn man ihn in eine Welt verfrachtete, in der es nur Moscheen gäbe, aber keine Kirchen? Da würde man dann zu ihm sagen: "Macht doch nichts. Gehste jetzt in die Moschee. Damit wirst du auch glücklich." ...

  • 1.07. 13:21

    Daria Taxis

    Vor kurzem habe ich mit einer Freundin gesprochen die ca. 10 Jahre lang erfolglos versucht hat in Dtl. ein Kind zu adoptieren - bis sie - für das hiesige Adoptionsgesetz - zu alt war !!! Schließlich hat sie dann endlich anderweitig ein Kind adoptiert... Sie konnte kein eigenes Kind empfangen. Wenn das hiesige Adoptionsgesetz nicht so unsinnig restriktiv wäre, würden in vielen Fällen Ehepaare ein Kind adoptiere, was schon geboren ist und aus traurigen Umständen "keine" Eltern hat, und würde ihm so ein Zu Hause, Liebe und Geborgenheit geben anstatt den vielfachen und erniedrigenden Prozess einer künstlichen Befruchtung mit allen Nebenerscheinungen - incl. überzähliger Embryonen... - durchzumachen. Aus meinem Kommentar können Sie sehen daß ich eigentlich nicht nur gegen PID bin, sondern schon gegen die in Vitro Fertilisation... Sobald der Mensch zu viel mitmischt wo er nichts zu suchen hat, kommt er nolens volens in Situationen die zu entscheiden für ihn nicht vorgesehen sind...

  • 28.06. 18:27

    Weber

    Sehr geehrter Herr Röspel,
    habe selbst Familie und einen
    schwerstbehinderten Sohn, der mit 14 Monaten
    verstorben ist.
    Es bringt sicher keinen Segen Menschen von Anfang an "leben oder sterben zu lassen".
    Wir Menschen sind nicht Herr über Leben und Tod.
    MfG.
    WH

  • 26.06. 22:00

    Hypatia

    @Christian Baumgarten: Darüber, ob das die Betroffenen selbst bezahlen oder die Solidargemeinschaft, wird zunächst nicht abgestimmt. Jedoch sollten Sie daran denken, dass Sie auch Hilfe von der Solidargemeinschaft erwarten, wenn Sie in eine schwierige Situation geraten, z.B. einen Unfall erleiden. Wie würden Sie sich dann fühlen, wenn Sie Zehntausende selbst aufbringen müssen, um wieder ein lebenswertes Leben zu erreichen?

    Wenn jährlich 100 Paare in Deutschland die PID durchführen lassen würden und es jeweils 5 Versuche bis zum Erfolg bräuchte, wären das 500 Versuche a. ca. 6.000 € = 3 Mio € = ca. 5 ct. pro Einwohner der Solidargemeinschaft Deutschland.

  • 24.06. 9:14

    Christian Baumgarten

    Wer bezahlt all dieses? Es sind doch wohl nur wenige Fälle betroffen.Warum kann das nicht den direkt betroffenen überlassen bleiben?
    Müssen denn überall Gesetze eingreifen??

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