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17.06.2011
Gast-Kommentar von Prof. Dr. Patrick Sensburg
Wir dürfen die Präimplantationsdiagnostik nicht zulassen
Am 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) an einem Embryo nicht strafbar ist – entgegen dem bis dahin herrschenden Verständnisses des Embryonenschutzgesetzes. Diese Entscheidung hat für erhebliche Irritationen gesorgt. Viele gehen seitdem – zu Unrecht – von einer völligen Freigabe der PID aus.
Um es gleich vorab zu sagen: Vor dem Hintergrund meines christlichen Menschenbildes und unseres Grundgesetzes ist aus meiner Perspektive ein klares gesetzliches PID-Verbot notwendig. Eine Zulassung der PID darf es daher in Deutschland nicht geben.
Von einer PID wird gesprochen, wenn im Vorfeld einer künstlichen Befruchtung und nach Ablauf der ersten Teilungen noch außerhalb des Mutterleibs die Embryonen auf bestimmte Krankheiten oder bestimmte Merkmale untersucht werden. Erfüllt der künstlich gezeugte Embryo bestimmten Kriterien nicht, wird er ausselektiert und abgetötet. Dies geschieht meist am zweiten oder dritten Tag nach der Befruchtung und noch bevor die Embryonen in die Gebärmutter der Frau übertragen werden.
Nach meiner Überzeugung greift die PID weitreichend in die Schöpfung und die Entstehung menschlichen Lebens ein. Dabei schützt unser Grundgesetz das menschliche Leben in allen seinen Stadien. Es darf deshalb keinesfalls zum bloßen Objekt gemacht werden, es darf niemals unter der vollständigen Verfügung eines anderen Menschen stehen. Dabei lässt die christliche Ethik nach meiner festen Überzeugung keine anderer Möglichkeit zu, als den Lebensbeginn des Menschen von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an zu definieren. Jede andere Definition muss sich die Frage gefallen lassen, ob nicht der Zweck zum Argument wird. Dies bedeutet auch, dass eine Zulassung der PID letztlich die Türen öffnet für eine immer weitergehende Unterhöhlung des Lebensschutzes. Ich warne ausdrücklich davor, diese Schleuse zu öffnen und einen Dammbruch in Kauf zu nehmen.
Demnächst wird der Deutsche Bundestag eine Entscheidung dazu fällen müssen. Für mich kann es keine Frage sein, dass der Gesetzgeber vorgeburtliche Untersuchungen an extrakorporal erzeugten Embryonen, die darauf abzielen, genetische, morphologische Eigenschaften oder das Geschlecht des Embryos festzustellen, verbieten sollte. Ich möchte keine Gesellschaft, in der sich Eltern behinderter Kinder rechtfertigen müssen, warum sie keine PID haben vornehmen lassen. Im Gegenteil: Ich möchte eine Gesellschaft, in der behinderte Menschen genauso angenommen werden wie nicht Behinderte und in der Eltern behinderter Kinder Unterstützung und Anerkennung erfahren. Es darf kein "die" geben, sondern es gibt nur ein "wir".
Da die Frage, ob embryonale Zellen untersucht und überzählige Embryonen von Menschenhand selektiert werden dürfen, eine Gewissensfrage für jeden einzelnen Abgeordneten ist, wird die Abstimmung im Deutschen Bundestag ohne Fraktionsdisziplin stattfinden. Fraktionsübergreifend diskutieren wir deshalb nun die Argumente gegen oder für eine Zulassung der PID.
Hierbei gibt es derzeit schon viele Unterstützer eines Verbots von CDU/CSU, über SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen bis zu den Linken. In den Gesprächen wird immer deutlicher, dass wir zu weit gehen, wenn wir genetische Selektionen zulassen. Insbesondere, wenn es Alternativen zur PID gibt, die den Eltern genauso helfen können. Gerade diese Erkenntnis führt dazu, dass es Schritt für Schritt mehr Unterstützer für ein Verbot der PID gibt. Auch ich werbe nachdrücklich um Unterstützung für diesen Antrag.
Prof. Dr. Patrick Sensburg ist Bundestagsabgeordneter der CDU-Fraktion.
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