17.06.2011

Gast-Kommentar von Prof. Dr. Patrick Sensburg

Wir dürfen die Präimplantationsdiagnostik nicht zulassen

Gast-Kommentar von Prof. Dr. Patrick Sensburg
Am 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) an einem Embryo nicht strafbar ist – entgegen dem bis dahin herrschenden Verständnisses des Embryonenschutzgesetzes. Diese Entscheidung hat für erhebliche Irritationen gesorgt. Viele gehen seitdem – zu Unrecht – von einer völligen Freigabe der PID aus.
 
Um es gleich vorab zu sagen: Vor dem Hintergrund meines christlichen Menschenbildes und unseres Grundgesetzes ist aus meiner Perspektive  ein klares gesetzliches PID-Verbot notwendig. Eine Zulassung der PID darf es daher in Deutschland nicht geben.
 
Von einer PID wird gesprochen, wenn im Vorfeld einer künstlichen Befruchtung und nach Ablauf der ersten Teilungen noch außerhalb des Mutterleibs die Embryonen auf bestimmte Krankheiten oder bestimmte Merkmale untersucht werden. Erfüllt der künstlich gezeugte Embryo bestimmten Kriterien nicht,  wird er ausselektiert und abgetötet. Dies geschieht meist am zweiten oder dritten Tag nach der Befruchtung und noch bevor die Embryonen in die Gebärmutter der Frau übertragen werden.
 
Nach meiner Überzeugung greift die PID weitreichend in die Schöpfung und die Entstehung menschlichen Lebens ein. Dabei schützt unser Grundgesetz das menschliche Leben in allen seinen Stadien. Es darf deshalb keinesfalls zum bloßen Objekt gemacht werden, es darf niemals unter der vollständigen Verfügung eines anderen Menschen stehen. Dabei lässt die christliche Ethik nach meiner festen Überzeugung keine anderer Möglichkeit zu, als den Lebensbeginn des Menschen von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an zu definieren. Jede andere Definition muss sich die Frage gefallen lassen, ob nicht der Zweck zum Argument wird. Dies bedeutet auch, dass eine Zulassung der PID letztlich die Türen öffnet für eine immer weitergehende Unterhöhlung des Lebensschutzes. Ich warne ausdrücklich davor, diese Schleuse zu öffnen und einen Dammbruch in Kauf zu nehmen.
 
Demnächst wird der Deutsche Bundestag eine Entscheidung dazu fällen müssen. Für mich kann es keine Frage sein, dass der Gesetzgeber vorgeburtliche Untersuchungen an extrakorporal erzeugten Embryonen, die darauf abzielen, genetische, morphologische Eigenschaften oder das Geschlecht des Embryos festzustellen, verbieten sollte. Ich möchte keine Gesellschaft, in der sich Eltern behinderter Kinder rechtfertigen müssen, warum sie keine PID haben vornehmen lassen. Im Gegenteil: Ich möchte eine Gesellschaft, in der behinderte Menschen genauso angenommen werden wie nicht Behinderte und in der Eltern behinderter Kinder Unterstützung und Anerkennung  erfahren. Es darf kein "die" geben, sondern es gibt nur ein "wir".
 
Da die Frage, ob embryonale Zellen untersucht und überzählige Embryonen von Menschenhand selektiert werden dürfen, eine Gewissensfrage für jeden einzelnen Abgeordneten ist, wird die Abstimmung im Deutschen Bundestag ohne Fraktionsdisziplin stattfinden. Fraktionsübergreifend diskutieren wir deshalb nun die Argumente gegen oder für eine Zulassung der PID.
 
Hierbei gibt es derzeit schon viele Unterstützer eines Verbots von CDU/CSU, über SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen bis zu den Linken. In den Gesprächen wird immer deutlicher, dass wir zu weit gehen, wenn wir genetische Selektionen zulassen. Insbesondere, wenn es Alternativen zur PID gibt, die den Eltern genauso helfen können. Gerade diese Erkenntnis führt dazu, dass es Schritt für Schritt mehr Unterstützer für ein Verbot der PID gibt. Auch ich werbe nachdrücklich um Unterstützung für diesen Antrag.
 
Foto: www.patrick-sensburg.de
 
Prof. Dr. Patrick Sensburg ist Bundestagsabgeordneter der CDU-Fraktion. 

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Kommentare

  • 15.03. 6:24

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  • 6.02. 0:09

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  • 23.06. 12:36

    Michael Hermanns

    Da Menschen die sich nur auf ihr EGO und ihr eigenes Wohlbefinden konzentrieren und verständlicherweise deshalb auch PID befürworten, sollte man diesen Menschen aber kein Gehör schenken. Schließlich leben wir in einer Gesellschaft, die auf sozialen Strukturen aufbaut und die christlichen Grundwerte als Fundament für sich befürwortet. Egoisten und Menschen, bei denen sich alles um sich selbst dreht, sollten deshalb mit ihren kruden Ansichten auch alleine bleiben.

    Fandenscheinige mit "Nächstenliebe" und "Verantwortungsgefühl" gespickte Gegenbeiträge dienen der Verunsicherung derer, die PID ablehnen.
    Ich bleibe dabei, dass PID in unserer Gesellschaft zur Selektion und klassifizierung von "verwertbarem" und "unverwertbaren" Leben führen wird und deshalb verboten gehört.
    Die "Mein Bauch gehört mir" Mentalität gehört nicht in eine verantwortungsvolle Gesellschaft.
    Wir sehen wohin uns die Abtreibungspolitik geführt hat. Auch hier wird ungehemmt und munter weiter abgeschlachtet und die Gesellschaft schweigt.
    Den Abgeordneten kann ich nur wärmstens empfehlen, in sich nachzuhören, was ihnen ihre innere Stimme sagt und sich nicht dem Credo irgendwelcher "Zeitgeist Jünger" anzuschließen.

  • 21.06. 1:17

    Hypatia

    @Heim: Ich habe diesen Artikel gelesen und bin weiterhin für die PID. (Insofern haben Sie diesen Artikel doch reichlich überschätzt.)

    [Passage gelöscht. Anmerkung Redaktion AbgeordnetenCheck.de: Bitte achten Sie auf sachliche und angemessene Argumentation.]

    Sorry, wer sich den Kirchen verbunden fühlt, wird auch nach der PID-Zulassung nicht zur PID gezwungen werden. Und mit der Regelung, die nämlich jedem selbst seine Gewissensfreiheit lässt, bin ich voll und ganz zufrieden.

  • 20.06. 19:12

    D.W.

    An der Entscheidung des Bundestages wird sich zeigen, wo unsere Volksvertreter stehen: auf dem Boden des Grundgesetzes, auf das sie verpflichtet sind, oder daneben.

  • 18.06. 14:04

    Heim

    Sehr guter Artikel. Die Argumente gegen PID sollte Jeder gelesen haben. Dann kann es eigentlich keine Befürworter mehr geben. Danke! Werde ihn an Freunde weiterkopieren.

  • 18.06. 12:34

    Angela

    Welche Alternativen zur PID gibt es, die den Eltern genauso helfen?
    Meinen Sie die PND und den daraufhin durchgeführten Abbruch?
    Warum begnügen Sie sich nicht damit, die Grundsätze Ihres christlichen Menschenbildes für Ihr eigenes Handeln zum Maßstab zu nehmen?
    Ich habe ein anderes christliches Menschenbild - nämlich ja zum Leben, das den betroffenen Eltern so ermöglicht wird und Verhinderung von Abtreibungen bis zu einem relativ späten Zeitpunkt.

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