13.05.2011
Der Stuttgarter CDU-Abgeordnete Stefan Kaufmann hat sich "entschieden, dem Gesetzentwurf zum Verbot der PID – welcher ein umfassendes gesetzliches Verbot der Durchführung der PID an menschlichen Embryonen vorsieht – beizutreten". Bisher hatte er als Unentschiedener gegolten.
Auf die Nachfrage eines Bürgers aus seinem Wahlkreis verwies Kaufmann besonders auf eine Stelle im Verbotsantrag: "Die Anwendung der PID gefährdet die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt und erhöht den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen. Dem liegt der Anspruch zugrunde, zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterscheiden zu können. Die Werteordnung des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitzt. Dieses Wertegefüge würde durch die Zulassung der PID nachhaltig beschädigt werden. Aus ethischen und gesellschaftspolitischen Gründen ist die PID daher abzulehnen."
Zur Antwort von Stefan Kaufmann
Foto: www.Stefan-Kaufmann,de
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Kommentare
23.05. 13:45
S. Schwarz
Wir Frauen, welche auf kuenstliche Befruchtung angewiesen sind, zahlen fuer jeden der 3 von der Krankenkasse genehmigten Versuche zwischen 1000-3000 Euro.
Wir haben 3, in Worten: DREI, Versuche schwanger zu werden!!
Andere Frauen ohne Probleme ueben oftmals bis zu 1 Jahr, um schwanger zu werden. Das sind 12 Versuche und selbst dort regelt die Natur und kranke Embryos werden 'aussortiert' durch eine Fehlgeburt.
Wir Frauen haben durch eine IVF/ICSI nur drei Versuche und wenn dort durch nicht lebensfaehige Embryos zu einer Fehlgeburt kommt, haben wir einen Versuch verspielt.
Schade, dass wir nicht mit Hilfe der PID lebensfaehige Emryos eingesetzt bekommen koennen!
Ueberlegen sie mal, ob ihnen die Geburtenrate von Deutschland wichtig ist oder nicht. Wir Frauen, welche auf kuenstliche Befruchtung angewiesen sind, wuerden Ihnen gern steuerzahlende Bundesbuerger gebaeren!!
Gruss S.Schwarz
PS: Abtreibungen nach Fruchtwasseruntersuchungen sind ja bis zum 3. Monat erlaubt. Schade nur, dass man nicht lebensfaehige nicht vorher aussortieren kann.
23.05. 13:43
S. Schwarz
Wir Frauen, welche auf kuenstliche Befruchtung angewiesen sind, zahlen fuer jeden der 3 von der Krankenkasse genehmigten Versuche zwischen 1000-3000 Euro.
Wir haben 3, in Worten: DREI, Versuche schwanger zu werden!!
Andere Frauen ohne Probleme ueben oftmals bis zu 1 Jahr, um schwanger zu werden. Das sind 12 Versuche und selbst dort regelt die Natur und kranke Embryos werden 'aussortiert' durch eine Fehlgeburt.
Wir Frauen haben durch eine IVF/ICSI nur drei Versuche und wenn dort durch nicht lebensfaehige Embryos zu einer Fehlgeburt kommt, haben wir einen Versuch verspielt.
Schade, dass wir nicht mit Hilfe der PID lebensfaehige Emryos eingesetzt bekommen koennen!
Ueberlegen sie mal, ob ihnen die Geburtenrate von Deutschland wichtig ist oder nicht. Wir Frauen, welche auf kuenstliche Befruchtung angewiesen sind, wuerden Ihnen gern steuerzahlende Bundesbuerger gebaeren!!
Gruss S.Schwarz
PS: Abtreibungen nach Fruchtwasseruntersuchungen sind ja bis zum 3. Monat erlaubt. Schade nur, dass man nicht lebensfaehige nicht vorher aussortieren kann.
23.05. 10:50
Angelika Secker
Sehr geehrter Herr Kaufmann,
über Ihre Entscheidung bezgl. PID habe ich mich sehr gefreut!
In eier Extra-Mail schicke ich Ihnen eine Reihe fundierter Argumente, die ich persönlich voll unterstütze.
Mit freundlichen Grüßen,
Angelika Secker (Stuttgart-West)
Seiten: 1