16.09.2009

Überwachung oder freier Diskurs?

Das Internet als Raum echter Meinungsfreiheit

Überwachung oder freier Diskurs?

Das Internet ist in den vergangenen Jahren vielfach zum Raum echter Meinungsfreiheit geworden. Während in Fernsehen und Tageszeitungen Positionslosgkeit, inhaltliche Schwammigkeit und political correctness den Ton bestimmen, bietet das Internet neue Möglichkeiten zu klaren Aussagen und wirklichen offenen Diskussionen. Wenn es den "herrschaftsfreien Diskurs", den Jürgen Habermas als für die Demokratie konstitutiv gefordert hat, heute noch geben kann, dann erscheint nach derzeitiger Lage der Dinge das Internet das prädestinierte Medium hierfür zu sein: Meinungsäußerung ohne Zwang, Geltung der Argumente, Gleichheit der Gesprächsteilnehmer, aktive und passive Kritikfähigkeit. Wir fordern, daß der Gesetzgeber bei den anstehenden Legislativprojekten zur Online-Überwachung diese Rechte beachtet und schützt und die Bedeutung der aktuellen technischen und medialen Entwicklungen berücksichtigt!

Es ist die wichtigste Aufgabe des Staates, das Recht zu wahren und vor Verbrechen zu schützen. Die Forderung nach einer restriktiven gesetzlichen Regelung von Online-Durchsuchungen und Online-Überwachungen bedeutet deshalb nicht, daß das Internet zum rechts- und straffreien Raum erklärt werden soll. Viele Bürger wären vielmehr froh, wenn der Staat sich mehr auf seine Kernkompetenzen konzentrieren würde. Natürlich ist der Raum des Internets, wie jeder öffentlicher Raum, auch Ort von Gesetzesverstößen. Aber auch ohne flächendeckende Online-Überwachung können solche Verbrechen bereits verfolgt werden: Immer ist eine „klassische“ Wohnungsdurchsuchung und die materielle Sicherstellung von Computern und Festplatten möglich! Bei einer Reform der Strafprozeßordnung muß deshalb die Einführung  neuer investigativen Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden streng geprüft und jede Mißbrauchsmöglichkeit klar ausgeschlossen werden!

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