9.03.2011

Subventionsabbau ist Politikerpflicht

Die „Subventions-Krake“ bedroht unsere wirtschaftliche und soziale Zukunft

Subventionsabbau ist Politikerpflicht

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, so steht es in Art. 14, Abs. 2 GG. Das gilt auch für den Staat und damit einhergehend für seine Leistungskraft. Der Staat ist dem Wohle der Allgemeinheit verpflichtet, indem er seinen Haushalt ordentlich verwaltet, um seinen Aufgaben nachzukommen.

Vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Aufschwungs rückt die hohe Steuer- und Abgabenlast wieder mehr in den Fokus des öffentlichen Interesses. Die Staatsverschuldung bleibt hoch und droht in diesem Jahr weiter anzusteigen. Die Bundesregierung verweist bei diesem Thema auf die so genannte Schuldenbremse, die ab 2011 gilt. Jedoch hat sich der Bund ein Hintertürchen offengehalten. So heißt es aus dem Bundesfinanzministerium, dass für den Bund noch bis einschließlich 2015 Abweichungen möglich sind. Für die Länder sogar noch bis 2019. Eine weitere Konsolidierung des Bundeshaushalts scheint fragwürdig. Für bürgerliche Wähler ist dies jedoch ein zentrales Thema für die kommenden Jahre. Ohne einen glaubwürdigen Sanierungskurs können Steuersenkungsforderungen nicht glaubhaft vertreten werden.

Experten auf diesem Gebiet, wie Dr. Alfred Boss vom Kieler Institut für Weltwirtschaft, sehen die Zunahme an staatlicher Förderung sehr skeptisch. Sind zwischen 2000 und 2007 die Subventionen zwar langsam, aber immerhin zurückgefahren worden, von 149,6 Mrd. Euro auf 143 Mrd. Euro, so erreichen sie in diesem Jahr einen Höchststand von rund 165 Mrd. Euro. Damit sind die Subventionen in Höhe von 6,8 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt auf dem Niveau von 2001. Die Staatshilfen im Zuge der Finanzkrise dürfen nicht länger als Vorwand für die Steigerung von Subventionen dienen. Zumal in der Summe von 165 Mrd. Euro der Sonderfonds zur Finanzmarktstabilisierung nicht enthalten ist.

Die Gruppe der Subventionierer setzt sich aus der Europäischen Union, Bund, Länder sowie Gemeinden und zusätzlich noch die Bundesagentur für Arbeit zusammen. Dazu gesellen sich Sondervermögen des Bundes und der Länder. Diese haben 2009 alles in allem 112,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen vergeben. Weitere 52,3 Mrd. Euro beziehen sich auf Steuervergünstigungen laut Institut für Weltwirtschaft (IFW). Die Zuschüsse an die klammen Krankenkassen sind deutliche ausgweitet worden, so dass die direkten Subventionen des Bundes 2009 um 6,7 Mrd. Euro zugenommen haben. Hinzu kommen Ausgabensteigerungen um 8 Mrd. Euro für die Westbundesländer für Kindergärten und kommunale Krankenhäuser im Rahmen des von der Bundesregierung geförderten Konjunkturpakets II.

Die Kieler Forscher verweisen auf die wenig rentablen Branchen, denen Finanzhilfen gewährt werden. So ist laut IFW der Anteil dieser Sektoren an der Wertschöpfung zumeist erheblich niedriger als ihr Anteil am Subventionsvolumen. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Kohlebergbau, der in der Bundesrepublik im weltweiten Vergleich um rund 100 Euro teurer pro Tonne gewonnen wird. Für die Unterstützung deutscher Bauern zahlt die EU jährlich rund 6 Mrd. Euro an Hilfen. Dr. Alfred Boss hat errechnet, dass fast 90 Prozent der Subventionen gekürzt werden könnten, was sich auf rund 130 Mrd. Euro beliefe. Der politische Wille ist bei diesem Zukunftsthema noch zu schwach.

Die Forderung nach Konsolidierung muss mit konkreten Sparanliegen verbunden werden: Es ist fünf vor zwölf – den Beteuerungen der Regierung zu sparen müssen nun konkrete Taten folgen!

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