9.11.2010

Sozialrechts-Experte Dr. Resch: konkrete Vorschläge für Sozialreform

Dr. Resch: Pflege- und Krankenbeiträge senken, Renten-Ansprüche erhöhen

Sozialrechts-Experte Dr. Resch: konkrete Vorschläge für Sozialreform

Dr. Johannes Resch, Sozialrechtsexperte und Facharzt für Neurologie und Psychiatrie sowie Arbeitsmedizin, äußerte sich in einem längeren Statement zu den Äußerungen von Familienministerin Dr. Kristina Schröder zur Frage einer familienfairen Sozialreform. AbgeordnetenCheck.de dokumentiert das sachlich fundierte Statement von Dr. Resch im Folgenden ungekürzt:

„Grundsätzlich bin ich persönlich offen für alle Maßnahmen, durch die die Benachteiligung der Familien, wie sie durch unser Rentenrecht und andere Sozialgesetze geschaffen wurden, abgebaut und im Idealzustand aufgelöst werden. Das ist eigentlich schon eine Forderung des Grundgesetzes. Wäre diese Forderung Grundlage für die Reform unseres Sozialsystems, käme das nicht nur den Familien zugute, sondern würde unser ganzes Sozialsystem stabilisieren.

An die Frage, welcher Weg dabei zu gehen ist, sollte weniger dogmatisch als pragmatisch herangegangen werden. So scheint mir wichtig, unnötige Komplikationen zu vermeiden, um die Durchschaubarkeit und Akzeptanz nicht unnötig zu belasten. Auch sollte vermieden werden, dass neue Probleme und Widersprüche entstehen, die von den Gegnern dann als Vorwand für Blockade-Politik genutzt werden können.

Unser heutiges Sozialsystem ist dadurch gekennzeichnet, dass Eltern sowohl im Erwerbsalter benachteiligt sind, weil sie höhere Lasten tragen (in Form von Kosten und Arbeit), als auch im Rentenalter, weil sie von den früheren Lasten weniger profitieren als der Rest der Bevölkerung. Daher ist jede Maßnahme recht, die diese Benachteiligung mindert, sei es nun während der Kindererziehung oder im Rentenalter.

Wenn Eltern zumindest so viel von ihren Kindern profitieren sollen wie Kinderlose, dann sind ihre Rentenansprüche in Abhängigkeit von der Kinderzahl zu erhöhen. Ansatzweise geschieht das schon durch die Anerkennung der Kindererziehungsjahre, wenn auch noch völlig ungenügend. Wenn z. B. die Zahl der angerechneten Jahre wesentlich erhöht würde, wäre das zu begrüßen.

Andererseits sind Eltern aber auch während der Erziehungszeit zu entlasten, zumindest solange, wie auch dem kinderlosen Bevölkerungsteil Rentenansprüche gegenüber den Kindern der Eltern zugestanden werden. Das gilt auch dann, wenn Eltern bei vergleichbarem Gesamtarbeitsaufwand auch der entsprechende Rentenanspruch wie sonst vergleichbaren Kinderlosen zugestanden würde. Schließlich werden alle Renten einer Generation ausschließlich durch Kindererziehung erarbeitet.

Nun stellt sich die Frage der Entlastung während der Erziehungszeit. Da wird z. B. eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen vorgeschlagen. Das ist gemäß dem Pflegeurteil des BverfG für die Pflege- und Krankenversicherung eindeutig zu begrüßen. Das wäre eine Weiterentwicklung dieser Versicherungen, die bei der Beitragshöhe bisher zwar die Höhe des Einkommens berücksichtigen aber nicht den auf die Kinderkosten entfallenden Einkommensanteil.

Bei der Rentenversicherung wird es aber dann kompliziert. Würden auch hier in Abhängigkeit von der Kinderzahl die Beiträge sinken, dann hätten nach unserem System Eltern niedrigere Rentenansprüche aus ihrer Erwerbstätigkeit. Das würde die Erziehungsjahre konterkarieren und wäre kontraproduktiv. Höhere Erwerbsrenten für Eltern bei gleichem Beitragssatz neben den Erziehungsjahren wären aber kaum vermittelbar. Das ist einfach zu unübersichtlich und wäre offen für willkürliche Manipulationen.

Die einzige saubere und nachvollziehbare Lösung ist m. E. eine direkte Honorierung der Erziehungsarbeit. Das gilt zumindest so lange, wie auch Kinderlose Anspruch auf Renten gegenüber den Kindern der Eltern haben. Diese Renten werden auch nicht als Abgabenrabatt gewährt, sondern in bar. Das sollte dann auch für die Erziehungsarbeit gelten.

Die Einführung des Erziehungsgeldes im Jahre 1986 war ein zaghafter Ansatz in dieser Richtung. Zunächst wurde aber dieser Ansatz wegen fehlender Dynamisierung immer weiter abgewertet und schließlich durch das ab 2007 geltende Elterngeld ins Gegenteil verkehrt, da es vorangegangene Erwerbsarbeit mit dem bis zu 5-fachen bewertet als die Erziehungsarbeit selbst.

Die Forderung nach Senkung aller Sozialabgaben für Eltern ist sicher gut gemeint. Aber nach meiner Überzeugung führt sie in ein Dickicht von Komplikationen und Widersprüchen, weil eben nicht die Erziehungsarbeit honoriert würde, sondern eine Erleichterung über die Erwerbsarbeit erfolgt. So würden Eltern, die gar keine oder kaum Sozialabgaben zahlen, überhaupt nicht profitieren (z. B. Studentenpaare, Selbständige, Hartz IV-Empfänger, berentete Eltern u. a.). Soweit sich diese Forderungen auf das BverfG beziehen, sind sie für Pflege- und Krankenversicherung voll berechtigt. Bei der Rentenversicherung sind aber m. E. andere Wege transparenter und sachgerechter.

Was die Ankündigung einer stärkeren Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rentenhöhe durch Frau Schröder angeht, bin ich sehr skeptisch. Wenn überhaupt, werden das wohl wieder kosmetische Korrekturen sein, die kaum Einfluss auf die Situation der Eltern haben, wie wir es z. B. bei der Pflegeversicherung erlebt haben.“

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