9.11.2010
Der Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dr. Kurt-Peter Merk äußerte gegenüber AbgeordnetenCheck.de sein Erstaunen über die Erklärung von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, daß eine Senkung der Beiträge in die Sozialsysteme für Eltern zu einer Bestrafung von Kinderlosen führen würde.
Die erzogenen Kinder zahlten schließlich später die Rente der Kinderlosen. Die Kindererziehung sei daher die entscheidende „Leistung“ für das Funktionieren des Sozialsystems. Sachlich richtig wäre es daher, die Kindererziehung als gleiche Leistung wie die Beitragszahlung eines durchschnittlichen Beitragszahlers ohne Kinder in der gleichen Zeit, also 18, mindestens 12 Jahre lang, bei der Zahlung der Rente zu berücksichtigen.
Erst dadurch würden die „Beitrags“-Leistungen von Familien nicht mehr mißachtet und die Diskriminierung der Erziehenden gegenüber denen, die keine Kinder aufziehen, ausgeglichen.
11.07.2011, handelsblatt.com
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