11.07.2012

Auf dem Grundgesetz stehend entscheiden

Verfassungsgericht will sich für Eilverfahren Zeit lassen

Auf dem Grundgesetz stehend entscheiden

Das Bundesverfassungsgericht (BVV) wird sich mit seiner Entscheidung im Eilverfahren über den ESM voraussichtlich mehr Zeit lassen als erwartet. Der Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat bei den Beratungen am Dienstag dafür plädiert. Er befürchtet, eine schnelle Entscheidung im Eilverfahren, die vor allem formal begründet würde, könnte ein falsches Signal senden.

Ließe man sich mehr Zeit, wäre eine „sehr sorgfältige summarische Prüfung“ möglich, so Voßkuhle. Für diese Prüfung nannte man einen Zeitraum von drei Monaten.

Im Eilverfahren wägt das Gericht im Normalfall lediglich ab, was schlimmer wäre: Ein Gesetz vorläufig stoppen, obwohl es sich dann als rechtmäßig herausstellt – oder ein Gesetz vorerst durchgehen lassen, das sich dann als rechtswidrig erweist. Wenn das Verfassungsgericht den ESM durchgehen lässt, ist dieser völkerrechtlich wirksam  und die Hauptverhandlung dann obsolet. Das Gericht könnte diese Entscheidung nicht mehr zurücknehmen.

Finanzminister Schäuble und der Wirtschaftsweise Peter Bofinger warnen das BVG, sich die Zeit für eine sorgfältige Abwägung zu nehmen. Schäuble spricht von der „Nervosität der Märkte“ und Bofinger von einem „Schock für den Euroraum.“

Die Freien Wähler, die eine der Klagen unterstützen, werten die Entscheidung des Gerichts als ersten Zwischenerfolg im Kampf um die deutsche Demokratie.

Voßkuhle kündigte an, der Zweite Senat werde im Eilverfahren trotz der verfahrenen Situation „der Versuchung widerstehen, sein Herz über die ein oder andere Hürde zu werfen, sonder mit beiden Füßen auf dem Grundgesetzt stehend“ entscheiden.

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Bildquelle: (Wikipedia/ Schaak Lothar)

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Kommentare

  • 14.07. 21:38

    Hünefeld

    Finanzminister Schäuble und der Wirtschaftsweise Peter Bofinger warnen das BVG, sich die Zeit für eine sorgfältige Abwägung zu nehmen. Andererseits brauchen Herr Schäüble und Kollegen Monate um 5 Euro Arbeitslosenhilfe-Erhöhung zu befürworten, während sie gleichzeitig die Rentenversicherungsbeiträge für die Harzer weggestrichen haben. Kleinbeträge sind für die Herren schwerer zu bewilligen als der Ausverkauf des Deutschen Finanzhaushaltes. Klare Sache, hier werden die Interessen privater Banker vertreten. Deshalb ist auch alles alternativlos. Natürlich gibt es Alternativen, lest nach http://www.wissensmanufaktur.net und hier: http://www.lust-auf-neues-geld.de
    Schaffen sie sichere Entscheidungsgrundlagen, zu Ihrem Vorteil, lieber Leser!!

  • 14.07. 13:23

    Felix Staratschek

    Eine der weitreichensten Verfassungsklagen dürfte die von Sarah Luzia Hassel Reusing aus Wuppertal sein: http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/
    Dort kann sich jeder mit der Klage solidarisieren und so den Richtern und Medien einen Fingerzeig geben.

    Warnung vor der "Weniger Demokratie"- Klage:
    "...Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkes im Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige
    Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würde eine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen.

    Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen."

    Es wird also eine Volksanstimmung gefordert zu einer neuen Verfassung und nicht zum ESM. Es wird also bei der derzeitigen Politik nur zu einem einzigen Volksentscheid über diese Verfassung kommen, die dann die Umsetzung von ESM, Fiskalpakt und anderen Gemeinheiten erlaubt! Außerdem soll das Bundesverfassungsgericht hier gesetzgeberisch tätig werden, statt nur festzustellen, was mit dem Grundgesetz nicht geht. Die Klage von Mehr Demokratie würde, hätte diese Erfolg, zu weniger Demokratie führen. Der Tunnelblick, endlich einmal einen bundesweiten Volksentscheid erreichen zu wollen, scheint für die Nebenwirkungen dieser Aussage blind zu sein.

  • 13.07. 17:29

    M.Meyer

    Die Hoffnung auf die Hilfe übergeordneter Organe habe ich schon lang aufgegeben.
    Die brauchen jetzt nur etwas mehr Zeit,um die
    Begründung zu formulieren,das es nicht anders geht.Und trotzdem werde ich mich als Demokrat
    (in keiner Partei)gegen diese mafiosen Personen einsetzen.

  • 13.07. 10:27

    Dietmar Hartwig

    Wenn das Bundesverfassungsgericht seine Überlegungen und seine Entscheidung am Grundgesetz und damit auch am Willen des Souverän orientiert, kann es nicht anders als die Unzulässigkeit dieses "Vertragswerks" zu erklären.
    Gibt es aberwitzigen Visionen und Wünschen einer Politik, die sich weit jenseits grundgesetzlicher, demokratischer Regeln bewegt und einer machthungrigen undemokratischen und nicht legitimierten Führung "Führung" durch die EU nach, hat es seine Glaubwürdigkeit vollends verloren.

  • 12.07. 22:01

    gast

    Sinn eines Eilantrags und einer Einstweiligen Verfügung - Sensationelle neue Alternative:


    http://www.youtube.com/watch?v=fDVOILHJOec

  • 11.07. 18:42

    gast

    Hoffen wir, dass sie dabei das Recht im Auge haben und nicht "Umleitungen" um bestehendes Recht.
    http://www.flegel-g.de/2012-1-07-10-das-Fell-des-Baeren.html

  • 11.07. 15:20

    Lilly

    Hier ein kleines Video aus Youtube über den ESM, 10 min. die sich lohnen, es anzusehen:

    http://www.youtube.com/watch?v=r4crr-kX9zc

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