10.07.2012
Heute berät das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über den ESM. Es geht dabei noch nicht um die Frage, ob der ESM an sich verfassungskonform ist. Verhandelt wird das Recht des Bundespräsidenten Joachim Gauck, das Gesetzt zu unterschreiben, bevor das BVG in der Hauptsache entschieden hat. Jedoch wird das aus der heute beginnenden Verhandlung hervorgehende Urteil einem Vorentscheid zum ESM gleich kommen. Sollte Gauck das Gesetz absegnen, ist es dann international rechtskräftig, was dem BVG den Spielraum für die Entscheidung in der Hauptsache nehmen würde.
Der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, mahnt zu einer sachlichen Debatte. Auch in ungewöhnlichen Krisensituationen dürfe die Verfassung nicht außer Acht gelassen werden, so Voßkuhle. Er stellte nochmals klar, dass es in dem Eilverfahren allein um die Frage ginge, ob Gauck unterschreiben darf.
Verneint das Gericht diese Frage, muss der Bundespräsident warten, bis es in der Hauptsache – der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des ESM - entschieden hat.
(OS)
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Bildquelle: (Pixelio.de/ Klaus Mackenbach)