3.07.2012
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, sieht keinen Bedarf für eine Volksabstimmung. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte er, dass eine europäische Staatsgründung nicht bevorstehe. Das wäre aber nur der Fall, wenn »Deutschland unwiderruflich seine völkerrechtliche Souveränität aufgibt und Gliedstaat in einem europäischen Bundesstaat wird.
Die im Moment zu beobachtenden Versuche von Regierungen, sich die Bonität Deutschlands zunutze zu machen, um billiges Geld für das schöne Leben auf den Anleihemärkten zu erhalten, hält er für einen anderen Fall. Über eine »rote Linie«, also eine Summe, ab der die Souveränität eines Landes tangiert wird, schweigt er sich beredt aus. Nur so viel verrät er: »Die europäische Entwicklung zwingt Juristen immer stärker dazu, beides in den Blick zu nehmen, also den Einzelfall genau zu betrachten und rote Linien der Verfassung insbesondere aus dem Demokratieprinzip in den Blick zu nehmen.« Ach was.
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(oe)
Bildquelle: (Wikipedia.de/ Dontworry)