29.04.2010
In Nordrhein-Westfalen wird zwangsweise „Sexualerziehung“ in der Grundschule derzeit rücksichtslos auch gegen berechtigte Einwände von Eltern durchgesetzt. Mehrere Mütter und Väter aus Salzkotten, die vergeblich beantragt hatten, ihre 9-jährigen Kinder von einer schulischen Sexualerziehungs-Maßnahme zu befreien, mussten für mehrere Wochen zu Erzwingungshaft ins Gefängnis. Ihre Kinder waren „unerlaubt“ dem Sexualerziehungs-Theaterstück „Mein Körper gehört mir“ ferngeblieben. Die Eltern hatten sich geweigert, die daraufhin verhängten hohen Bußgelder zu bezahlen.
Die Sexualerziehung in NRWs Grundschulen stürzt viele Eltern in schwere Konflikte. Denn - abhängig von der einzelnen Grundschule und Lehrkraft - reicht die Bandbreite der Unterrichtsinhalte von sinnvoller behutsamer Aufklärung, wie ein Baby entsteht, bis hin zur handfesten Sexkunde, wo Sexualpraktiken erklärt werden und 9-Jährige die Benutzung von Kondomen „üben“ müssen.
Unser Grundgesetz sagt in Art. 6 klipp und klar: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Dies gilt auch und gerade in den hochsensiblen Fragen rund um die sexuelle Aufklärung.
Wir fordern konkret, daß in NRW bei der Sexualerziehung in der Grundschule Einwendungen von Eltern berücksichtigt werden und im Fall, daß keine Einigung zwischen Eltern und Schule erreicht wird, individuell Befreiung des Kindes gewährt wird.
Dafür ist jetzt Ihr Einsatz gefragt! Bitte helfen Sie mit, daß nie wieder Eltern wegen Grundschul-Sexualerziehung in NRW eingesperrt werden können! Mit nur 3 Klicks auf www.AbgeordnetenCheck.de
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