11.06.2012

Drei Gegenanträge

Erste Lesung zum Betreuungsgeld im Bundestag am Freitag

Drei Gegenanträge

Am Freitag, den 15. Juni, wird sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld auseinandersetzen. Die Lesung ist für 12:20 Uhr angesetzt.

 

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen drei  Anträge von SPD, Grünen und Linkspartei vor. Die SPD fordert in ihrem Antrag „Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld, die LINKE fordert „Betreuungsgeld nicht einführen - Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen“, die Grünen wollen „Wahlfreiheit gewährleisten - Kinderbetreuung ausbauen“. (rk)

 

Bild: Makrodepecher  / pixelio.de

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Kommentare

  • 27.06. 22:34

    Horatio Nelson

    Kinderkrippenzwang oder -vorzug. Beide schlecht. Der Zwang verstößt gegen den im Grundgesetz geforderten Schutz der Familie und der Vorzug gegen den ebenso im GG gewährleisteten Grundsatz der Gleichheit und der gleichen Rechte. Nebenbei gesagt: das ganze Verhalten und die ganze Denkweise der Betreungsgeldgegner ist antichristlich, grundgesetz- und menschenrechtswidrig und bedeutet hinzu die Weiterführung des Prinzips "DDR"-LIght sowie die Anfänge der Staatserziehung von Kindern.

    Bloß ein paar Feststellungen:
    - Art. 16, Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
    "Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."
    - Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 23:
    (1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
    - Artikel 6 GG der BRD:
    1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

    Also..... Was wollt Ihr mehr? Wieso diese unsinnige Debatte. Das Betreuungsgeld ist jenen in vollem und ausreichendem Umfang zu gewähren und zu gewährleisten, die es für ihre eigene häusliche Erziehung ihrer eigenen Kinder verlangen. Und... übrigens: die Summe €100 - €150 ist nicht bloß völlig unzureichend, sie spricht den Bedürfnissen der Praxis Hohn und ist somit auch eine eklatante Beleidigung. Keine Fragen mehr bitte. Basta, aus.

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