7.06.2012

JA zum Betreuungsgeld! - Statement

Christdemokraten für das Leben pro Betreuungsgeld

JA zum Betreuungsgeld! - Statement

"Sind Eltern heute generell schlechter,  fauler, dümmer oder verantwortungsloser als früher? So vermuten es offensichtlich jene, die heute die Eltern von der Erziehung ihrer Kleinkinder am liebsten ganztägig befreien wollen. Oder ist Kindererziehung etwa nur noch durch Fachkräfte möglich? Die meisten vehementen VerfechterInnen der Krippenpriorisierung sind selbst nicht in den Genuß der Krippe gekommen. Sind sie dadurch etwa a-sozial geworden? Wohl kaum!

Wahlfreiheit verlangt nach Alternativen: Mit dem  Betreuungsgeld kann der Staat zeigen, ob er privat getragene Verantwortung überhaupt noch anerkennen will! Dafür wird es höchste Zeit. Eltern müssen gestärkt und nicht entmündigt werden!"

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Zur Person: Mechthild Löhr ist Unternehmensberaterin und seit 2002 die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL). Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU, gegründet von Mitgliedern der Unionsparteien, die den Lebensschutz in Deutschland durch politisches Handeln und Bewusstseinsbildung verstärken wollen.

www.cdl-online.de

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Kommentare

  • 27.06. 22:37

    Horatio Nelson

    Kinderkrippenzwang oder -vorzug. Beide schlecht. Der Zwang verstößt gegen den im Grundgesetz geforderten Schutz der Familie und der Vorzug gegen den ebenso im GG gewährleisteten Grundsatz der Gleichheit und der gleichen Rechte. Nebenbei gesagt: das ganze Verhalten und die ganze Denkweise der Betreungsgeldgegner ist antichristlich, grundgesetz- und menschenrechtswidrig und bedeutet hinzu die Weiterführung des Prinzips "DDR"-LIght sowie die Anfänge der Staatserziehung von Kindern.

    Bloß ein paar Feststellungen:
    - Art. 16, Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
    "Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."
    - Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 23:
    (1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
    - Artikel 6 GG der BRD:
    1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

    Also..... Was will die Politik mehr? Wieso diese unsinnige Debatte. Das Betreuungsgeld ist jenen in vollem und ausreichendem Umfang zu gewähren und zu gewährleisten, die es für ihre eigene häusliche Erziehung ihrer eigenen Kinder verlangen. Und... übrigens: die Summe €100 - €150 ist nicht bloß völlig unzureichend, sie spricht den Bedürfnissen der Praxis Hohn und ist somit auch eine eklatante Beleidigung. Keine Fragen mehr bitte. Basta, aus.

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