31.05.2012

"verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld“

UNICEF und Kinderschutzbund gegen Betreuungsgeld

"verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld“

Der Deutsche Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland lehnen den Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums zum Betreuungsgeld ab. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, betonte, das Betreuungsgeld sei ein „schwerer Fehler“, gegen das er sogar mit einer Verfassungsklage vorgehen wolle. Es gebe „sehr nachvollziehbare verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Betreuungsgeld“, so Hilgers. Es sei „absurd“, daß viele Eltern „für einen Platz in der Kindertagesstätte hohe Gebühren (zahlen) und … nun auch noch zusätzlich bestraft werden“ sollen, indem sie nicht vom Betreuungsgeld profierten.

 

Unicef-Geschäftsführer Christian Schneider sagte in der „Passauer Neuen Presse“:  „Die Kluft zwischen Kindern in Deutschland darf nicht weiter wachsen. Dazu müssen klare Prioritäten für die Förderung benachteiligter Kinder gesetzt werden“. Das Betreuungsgeld diene nicht dem  Ziel, den Ausbau der Kinderbetreuung „quantitativ und qualitativ“ weiter voranzubringen, deshalb sei es abzulehnen.

Quelle: FOCUS Online 

Foto: www.unicef.de; www.dksb.de

 

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Kommentare

  • 4.06. 8:54

    hubsi

    Mit dieser Erklärung will der deutsche Kinderschutzbund die Kinder vor der Erziehung der Eltern schützen. Die Kinder schützt man am besten vor solchen Organisationen wie dem Kinderschutzbund und der UNICEF.

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