Antwort von Beate Müller-Gemmeke
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Beate Müller-Gemmeke
Beate Müller-Gemmeke
B'90/Grüne
Reutlingen
Die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag gegen die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

***

Sehr geehrte Frau [...],

ich bedanke mich herzlich für Ihre Anfrage zum Betreuungsgeld.

In einer modernen Gesellschaft sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Selbstverständlichkeit sein. Und natürlich ist es die Sache der Eltern, wie sie das Leben mit ihren Kindern führen. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine tatsächliche Wahlfreiheit für alle gleichermaßen besteht. Fakt ist aktuell allerdings, dass rund 123 Mrd. Euro jährlich für familienbezogene Leistungen aufgewendet und nur 25 Mrd. Euro in die Infrastruktur investiert werden. Das Verhältnis 5:1 zeigt deutlich, dass die Wahlfreiheit noch lange nicht erreicht ist. Deshalb kann ich mich in Zeiten der Haushaltskonsolidierung nicht für das Betreuungsgeld erwärmen. Schließlich benötigen wir jeden Euro für den bedarfsgerechten Ausbau an qualitativ guten Betreuungsangeboten. Auch der 8. Familienbericht stellt fest: "Notwendig ist ein bedarfsgerechter Ausbau an qualitativ hochwertigen Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege, der den Bedürfnissen der Kinder und Eltern entspricht und mit der lokalen Infrastruktur vernetzt ist. Erst wenn für alle Kinder Ganztagsbetreuungsplätze in hervorragender Qualität vorhanden sind, haben Eltern tatsächlich eine Wahlmöglichkeit." Dieser Beurteilung kann ich mich nur anschließen. Im Übrigen unterstützt auch die Mehrheit der Bevölkerung, dass die geschätzten 1,2 Mrd. Euro besser in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden sollte – dies zeigte das Ergebnis (80%) einer Emnid-Umfrage. Das
Betreuungsgeld wird auch von vielen gesellschaftlichen Organisationen abgelehnt
– etwa von den Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Familien- und
Frauenverbänden – und auch aus der Wissenschaft kommen klare Voten gegen das
Betreuungsgeld. Als Sozial- und Arbeitsmarktpolitikerin habe ich aber noch weitere Argumente gegen das Betreuungsgeld. Es ist zu erwarten, dass das Betreuungsgeld gerade die Frauen in Familien mit niedrigen Löhnen von der Berufstätigkeit fernhält, weil dort die 150 Euro mehr ins Gewicht fallen. Tatsächlich aber kann das Betreuungsgeld in dieser Höhe keinen Verdienst ersetzen. Und doch wird der
Wiedereinstieg in den Beruf insbesondere für Frauen schwieriger. Das Betreuungsgeld schützt also nicht gegen Armut, sondern erhöht im Gegenteil das Armutsrisiko. Dies kann ich nicht unterstützen. Zudem ist es für mich auch nicht akzeptabel, dass das Betreuungsgeld bei Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, komplett angerechnet werden soll. Soll damit ausgedrückt werden, dass arme Eltern keine Erziehungsleistung erbringen? Das kann ich nur als sozial ungerecht bezeichnen.
Kinderbetreuung ist für mich im Übrigen auch ein frühkindliches Bildungsangebot. In diesem Sinne hat Ministerin von der Leyen das Betreuungsgeld auch als „bildungspolitische Katastrophe“ bezeichnet. Auch andere Länder machen diese Erfahrung – beispielsweise Norwegen, wo diese
Leistung aus diesem Grund wieder abgeschafft wird. Kinderbetreuung als
Bildungsangebot muss aber selbstverständlich gut und qualifiziert ausgestaltet sein – da bin ich ganz Ihrer Meinung. Und damit bin ich wieder am Anfang meiner Ausführungen: Wir benötigen jeden Euro für den bedarfsgerechten Ausbau an qualitativ guten Betreuungsangeboten.

Auch wenn ich Ihre Meinung nicht teile, so hoffe ich dennoch, dass ich meine Haltung nachvollziehbar erläutern konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Müller-Gemmeke
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Büro Beate Müller-Gemmeke MdB
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sprecherin für Arbeitnehmerrechte
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


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