Antwort von Nadine Schön
Initiative JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!
Frage
Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.
Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.
Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.
Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.
Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.
Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.
Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?
Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.
Antwort
Nadine Schön
CDU
St. Wendel
Die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.
***
Sehr geehrte Frau [...],
in ihrer Email haben Sie nach meiner Haltung zum Thema Betreuungsgeld gefragt. Wie Sie vielleicht aus den Medien erfahren haben, haben wir heute den Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Damit nimmt das Gesetzesgebungsverfahren mit der Überweisung an die Ausschüsse seinen Verlauf, und nach der Sommerpause wird über die endgültige Ausformung des Betreuungsgeld abgestimmt werden.
Ich habe meine kritische Haltung gegenüber der Grundidee des Betreuungsgeldes – Barzahlungen im Gegenzug für Nichtinanspruchnahme von Kita-Plätzen – bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht (vgl. Saarbrücker Zeitung, 14.4.12). Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Entwurf an einigen Punkten noch verändert, bzw. in ein familienpolitisches Gesamtkonzept eingebettet wird, so dass ich dem Gesetz als Ganzes auch werde zustimmen können. Für mich ist wichtig, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Gesamtkonzeptes der staatlichen Betreuungsangebote für Kleinkinder stimmt. Folgende Punkte stehen dabei für mich im Vordergrund:
Es steht das Argument im Raum, das Betreuungsgeld verbessere die Wahlfreiheit für die Eltern – je nachdem, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen wollen, oder in eine staatliche Kita geben. Nach meiner Einschätzung hingegen gibt es diese Wahlfreiheit bislang noch nicht und das, obwohl die Bundesregierung bereits sehr viel Geld in die Hand genommen hat, um die Anzahl qualitativ hochwertiger Kita-Plätze wesentlich zu erhöhen.
Umso wichtiger ist es für mich, dass der Ausbau der Kita-Plätze weiter vorangetrieben wird. Der Bund hat diese Woche an die Länder das Signal gegeben, dass er dafür die Mittel noch einmal beträchtlich aufstocken wird. Für mich sind Betreuungsgeld und Kita-Ausbau kein Widerspruch, denn letztendlich dienen beiden Maßnahmen der Unterstützung junger Familien und somit der Kinder selbst.
Darüber hinaus ist mir das Thema Flexibilisierung sehr wichtig. So sollte das Betreuungsgeld auch bei einer Halbtagesbetreuung in einer Kindertagesstätte gezahlt werden. Dies entspricht dem Wunsch und der Lebenswirklichkeit vieler junger Familien in Deutschland, die gerade zum Wiedereinstieg eine stundenweise Betreuung in einer Kita benötigen.
Aus gleichstellungspolitischer Sicht kann ich mir, anstatt einer Barauszahlung, beispielsweise eine Anrechnung der Erziehungsleistung auf die Rente durch zusätzliche Vergabe von Rentenpunkten, oder Zuschüssen bei der Riester-Rente, gut vorstellen. Schließlich ist es mir wichtig, dass wir mit einem Gesamtkonzept familienpolitischer Leistungen Wahlfreiheit ermöglichen. So werbe ich etwa für das Teilelterngeld und Flexibilisierungen beim Elterngeld.
Insgesamt ist es mir wichtig, dass wir ein stimmiges Gesamtkonzept anbieten. Meine Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung zum Betreuungsgeld als Teil dieses Konzeptes hängt von den vorher genannten Faktoren ab. Dafür werde ich kämpfen.
Ich halte dieses Vorgehen für den richtigen Weg. Innerhalb einer Fraktion/Koalition muss man auch Kompromisse schließen können. Es wäre naiv zu glauben, die eigene Position zu 100 Prozent durchsetzen zu können. Für meinen Standpunkt setze ich mich aber bis zum Schluss ein.
Bedenken sollte man dabei auch – und dass ist den Kollegen der CSU sehr wichtig - , dass das Betreuungsgeld schon eine längere Vorgeschichte hat. Denn bereits 2008 hatte sich die damalige Große Koalition als Ergänzung zu den Milliarden, mit denen der Kita-Ausbau gefördert wird, auf die Zahlung eines Betreuungsgeldes für die Kindererziehung zu Hause ab dem Jahr 2013 verständigt. Das Betreuungsgeld wurde damals sogar schon ins Gesetz aufgenommen – es ist also heuchlerisch von der SPD, heute so zu tun, als hätte sie mit der Sache nichts zu tun. Auch mit der Verunglimpfung der Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen („Stichwort bildungspolitische Katastrophe“, „Herdprämie“)sowie die Missachtung des parlamentarischen Umgangs – ich spiele hier auf das Fernbleiben der SPD-Abgeordneten zur Abstimmung von Freitag vergangener Sitzungswoche an – gibt die Opposition meiner Ansicht nach kein gutes Bild ab.
Wir werden die kommenden Wochen dazu nutzen, weiter über die genaue inhaltliche Ausgestaltung des Betreuungsgeldes zu beraten. Dabei werde ich sachlich für meine Position werben. Vielen Dank für das Interesse und dass Sie den Prozess kritisch begleiten!
Herzliche Grüße
Nadine Schön
hier gesamtes Profil des Abgeordneten sehen
Alle Antworten ansehen
Initiativen Startseite