Antwort von Patrick Kurth
Initiative JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!
Frage
Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.
Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.
Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.
Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.
Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.
Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.
Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?
Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.
Antwort
Patrick Kurth
FDP
Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.
***
Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit im Deutschen Bundestag. Ich halte das Betreuungsgeld für kein geeignetes familienpolitisches Instrument. Auch für die FDP war die Einführung nie ein Herzensanliegen. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2009 haben die Liberalen ihre verfassungsrechtlichen, familien- und frauenpolitischen, bildungspolitischen und nicht zuletzt haushaltspolitischen Bedenken vorgebracht.
Die FDP schreibt Eltern kein Erziehungsmodell für ihre Kinder vor, sondern setzt auf Wahlfreiheit und Eigenverantwortung. Für die Betreuung der unter 3-Jährigen gibt es aber faktisch noch keine Wahlfreiheit, weil die Zahl der angebotenen Krippenplätze nicht ausreicht. Die Koalition von Union und FDP fördert den Ausbau der Betreuungsstrukturen für Kinder unter drei Jahren und steht zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der ab August 2013 gelten
soll. Diese Regierung stellt dabei bis 2013 allein 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Es wird für Bund, Länder und Kommunen noch ein hartes Stück Arbeit, die auf dem Krippengipfel 2007 gemachten Zusagen zu erfüllen.
In diesem Zusammenhang möchte ich gern auf einige der Punkte eingehen, die Sie in Ihrer Mail aufführen.
Ihrer Aussage, Krippenbetreuung hätte negative Auswirkungen auf die seelische Entwicklung des Kindes und auf sein Sozialverhalten, kann ich nicht zustimmen. Gerade die von Ihnen zitierte NICHD-Studie aus den USA belegt, dass Probleme nur bei einer kleinen Gruppe von Kindern entstehen können, nämlich bei Kindern
unter einem Jahr, die mehr als zehn Stunden am Tag in Kinderkrippen betreut werden. Solche langen Betreuungszeiten werden in Deutschland aber kaum angeboten und von den Eltern auch kaum nachgefragt. Eine andere Langzeitstudie, das Perry Preschool Project, konnte aber nachweisen, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien durch den Kita-Besuch langfristig erhebliche Vorteile haben, z.B. bessere Schulnoten und höhere Einkommen. Deshalb meine ich, dass besonders Kinder aus sozial schwächeren Familien oder solche mit
Migrationshintergrund von einer Krippenbetreuung profitieren würden. Ein
Betreuungsgeld darf deshalb für diese Gruppen keine falschen Anreize setzen.
Trotz dieser wissenschaftlichen Ergebnisse und Bedenken stehen wir zu der im Koalitionsvertrag und erneut im Koalitionsausschuss im November getroffenen Verabredung mit CDU und CSU, das Betreuungsgeld einzuführen. Die FDP ist vertragstreu und hält sich an die Zusagen, die wir gegeben haben. Das ändert nichts an meiner inhaltlich skeptischen Beurteilung des Betreuungsgeldes.
Allerdings gilt: Alle finanzpolitisch relevanten Projekte stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Die Konsolidierung des Haushaltes und der Abbau der Neuverschuldung hat für uns absolute Priorität. Deshalb muss sichergestellt werden, dass das Betreuungsgeld nicht jedes Jahr zu höheren Ausgaben führt, wie wir es bei anderen Sozialleistungen erlebt haben. Wir wenden uns auch strikt dagegen, die Zustimmung derjenigen, die in der CDU das Betreuungsgeld kritisch
sehen, durch weitere neue Ausgaben zu verkaufen“.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass jedes Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz stehen muss. Als Rechtsstaatspartei beharren wir darauf, Gesetze
so verfassungsfest wie möglich zu gestalten. Deshalb ist es richtig, sich ausreichend Zeit für die juristische Prüfung zu lassen. Erfahrungsgemäß verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Im weiteren Verfahren haben sowohl die CDU als auch die FDP Vorschläge gemacht, um das Betreuungsgeldgesetz inhaltlich zu verändern. Die FDP will beispielsweise einen Doppelbezug von Elterngeld und Betreuungsgeld vermeiden und – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – Gutschein-Modelle prüfen.
Es gibt keinen Grund für Hektik und ein übereiltes Verfahren. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird eine Sachverständigenanhörung im Bundestag
stattfinden. Wir werden uns ausreichend Zeit nehmen, die Vorschläge der Expertinnen und Experten sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Kurth, MdB
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