Antwort von Stephan Kühn
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Stephan Kühn
Stephan Kühn
B'90/Grüne
Dresden II - Bautzen II
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag gegen die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

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Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Betreuungsgeld. In meiner Heimatstadt Dresden werden derzeit fast die Hälfte der 1 - 3 jährigen Kinder in öffentlich Einrichtungen betreut. Bei den 3 - 6 Jährigen sind es sogar über 93 Prozent. Die Nachfrage ist ungebrochen, zur Zeit fehlen ca. 1500 Betreuungsplätze. Die Nachfrage steigt schneller als das neue Kapazitäten geschaffen werden können. Die Zahlen belegen: Eltern wollen gerne Kinderbetreuungsangebote nutzen.

Zudem kann keineswegs grundsätzlich von Benachteiligung von Familien, bei denen ein Teil des Ehepaares zu Hause bleibt, gesprochen werden. Diese erhalten bereits
durch das Ehegattensplitting im Steuerrecht Bevorzugung. Hinzu kommt, dass nach den Planungen der Bundesregierung Eltern, die ihr Kind in eine Kindertageseinrichtung geben das Betreuungsgeld nicht bekommen dürfen, diejenigen die ihr Kind von einer Tagespflegeperson oder einer Kinderfrau betreuen lassen, jedoch schon. Dies würde sich zuungunsten derjenigen Eltern auswirken, für die eine Krippenbetreuung die einzige realisierbare Betreuungsmöglichkeit darstellt. Besonders benachteiligt wären in diesem Fall berufstätige Alleinerziehende, die auf Krippenbetreuung angewiesen sind und bereits jetzt häufig in prekären finanziellen Situationen leben. Sie müssen sich mit dem noch immer nicht optimalen Betreuungsangebot arrangieren und bekämen trotzdem keine finanzielle Unterstützung.

Ihr Argument, dass Eltern die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, über Steuern und Abgaben Krippen- und Kitaplätze mit bezahlen, suggeriert, dass Sie eine Ungerechtigkeit darin sehen, wenn in unserer Gesellschaft alle daran beteiligt werden, Angebote zu schaffen die jeder nutzen kann. Für mich ist aber grundsätzlich sachlich nicht ersichtlich, warum die Nichtinanspruchnahme staatlich geförderter Infrastruktur finanziell belohnt werden sollte. Auch der Ausbau und Betrieb anderer staatlicher Infrastruktur (von Schwimmbädern über Autobahnen bis zu Bibliotheken und Opern) ist schließlich nicht mit einem finanziellen Bonus für solche Personen verbunden worden, die sich gegen eine Nutzung dieser Angebote entscheiden. Sie selbst führen an, das die gute Qualität der Kita wichtig ist, damit die Betreuung auch von Vorteil für die Kinder ist. Wäre es da nicht sinnvoller, das Geld in die Verbesserung der Kita-Plätze zu investieren, statt 150 Euro zu verteilen, an jene, die es sich auch ohne dieses Geld leisten könnten, zu Hause zu bleiben? Denn weder den Arbeitslosengeld II Empfängerinnen und Empfängern bringt des Geld einen Vorteil (Anrechnung als Einkommen), noch den Geringverdienern. Den Familien, in denen beide Elternteile arbeiten gehen müssen, um das Auskommen zu sichern, reichen 150 Euro nicht, um einem Elternteil das Daheimbleiben zu ermöglichen. Ihnen würde ein Kita-Platz, zu moderaten Gebühren, mit vernünftigen Betreuungszeiten und gutem Bildungsangebot mehr helfen. Laut Bertelsmann-Studie zum volkswirtschaftlichen Nutzen frühkindlicher Bildung in Deutschland erhöht sich für den Durchschnitt der Kinder die Wahrscheinlichkeit, ein Gymnasium zu besuchen, von 36 Prozent auf rund 50 Prozent, wenn sie eine Krippe besucht haben. Von den benachteiligten Kindern, welche eine Krippe besucht haben, gehen rund zwei gehen rund zwei Drittel mehr aufs Gymnasium. So kann der soziale Aufstieg auch für jene gelingen, die aus finanziell schwachen Familien kommen.

Während das Elterngeld ein Erfolgsmodell ist, das Familien in der frühen Familienphase stärkt und wichtige gleichstellungspolitische Signale setzt, wäre das geplante Betreuungsgeld eine gesellschaftspolitische Katastrophe. Mit dieser Fernhalteprämie, die einerseits Kinder aus frühkindlichen Bildungseinrichtungen und andererseits bewusst Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalten will, will die CSU doch nur der gesamten Republik ihr rückwärtsgewandtes Familienbild aufdrängen. Die Kosten des Betreuungsgeldes würden ab 2014 zwischen 1,6 und 2,44 Milliarden Euro jährlich betragen. Von einem Jahr Betreuungsgeld könnten mehr als 6000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher in Vollzeit beschäftigt werden, womit eine deutliche Qualitätsverbesserungen und Steigerung des Platzangebots in Kitas möglich wäre.

Ich kann und will das Betreuungsgeld nicht unterstützen und die große Nachfrage in unserer Gesellschaft nach besseren Kinderbetreuungsplätzen und guter frühkindlicher Bildung einfach ignorieren. Es geht dabei um mehr als um 150 Euro Vorteile für die Eltern. Von einer guten Kinderbetreuung mit Bildungsangeboten profitieren alle – Kinder, Eltern, Schulen, Unternehmen, die Gesellschaft. Sie ist der Schlüssel zum lebenslangen Bildungserfolg und somit finanzieller Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn


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