Antwort von Helge Braun
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Helge Braun
Helge Braun
CDU
Gießen
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

***

Sehr geehrter Herr [...],

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich für die Einführung des Betreuungsgeldes aussprechen.
Auch ich befürworte dieses Vorhaben. Meines Erachtens sollen Eltern über die Art der Betreuung ihres Kindes selbst entscheiden können. Es darf nicht der
Eindruck erweckt werden, dass nur Kinder, die in öffentlichen Einrichtungen betreut werden, eine gute Bildung und Erziehung genießen.
Um ihnen die Wahl der Betreuung zu ermöglichen, muss sowohl der Ausbau von Kindertagesstätten vorangetrieben als auch das Betreuungsgeld beschlossen werden.
Die Bereitstellung von Kitaplätzen geht voran. Ab dem 1. August 2013 hat jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen rechtlichen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlich geförderten Einrichtung. Die Kommunen haben mit Unterstützung des Bundes die Zahl der Plätze für Kinder bis zum dritten Lebensjahr in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Der Bund beteiligt sich am Ausbau mit insgesamt vier Milliarden Euro. Ab 2014 stehen jährlich 770 Millionen Euro für die laufenden Betriebskosten bereit. Um jedem Kind einen
Platz zu garantieren, bleibt aber noch viel zu tun.
Über die Hälfte der Eltern in Deutschland wollen jedoch für ihre ein- bis zweijährigen Kinder keinen Krippenplatz. Das geplante Betreuungsgeld bietet Eltern deshalb die Möglichkeit, ihr Kind entweder in eine nicht öffentlich
geförderte Einrichtung zu geben, es selbst zu erziehen oder durch eine privat finanzierte Person betreuen zu lassen. Die in der Opposition als „Herdprämie“ verkannte Unterstützung setzt dabei nicht voraus, dass ein Elternteil seine Berufstätigkeit aufgeben muss. Stattdessen wollen wir es den Familien ermöglichen, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten.
Mit dem Betreuungsgeld soll eine Förderungslücke geschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar kommenden Jahres Eltern von
einjährigen Kindern 100 Euro pro Monat erhalten. Ab 2014 erhalten auch Eltern von zweijährigen Kindern eine monatliche Unterstützung. Diese beträgt dann 150 Euro monatlich.
Die Zahlungen sind dabei nicht an Bedingungen geknüpft. Die von der Koalition geforderte Koppelung der Zahlungen an absolvierte Vorsorgeuntersuchungen wurde auf Initiative der CSU aus dem Entwurf gestrichen. Für das Betreuungsgeld sind für das kommende Jahr 400 Millionen Euro veranschlagt. Ab dem Jahr 2014 werden die Kosten auf etwa 1,2 Milliarden Euro steigen. Angesichts des notwendigen europaweiten Sparkurses bedeuten die Kosten
einen großen Kraftakt, der vernünftig gegenfinanziert werden muss.
Über den Gesetzentwurf wird am 6. Juni im Kabinett entschieden. Am 15. Juni findet dann die erste Lesung im Bundestag statt. Bei der zweiten Lesung am 29.
Juni erwarten wir die Verabschiedung des Entwurfs. Allerdings stößt das geplante Betreuungsgeld in der Opposition weiter auf Ablehnung. Mehrere Länder
lassen außerdem prüfen, ob der Bundesrat dem geplanten Gesetz zustimmen muss.
Ich hoffe dennoch, dass das geplante Betreuungsgeld auf breite Zustimmung stößt, damit Eltern selbst entscheiden können, was für ihr Kind das Beste ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Helge Braun


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