Antwort von Volker Wissing
Initiative JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!
Frage
Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.
Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.
Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.
Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.
Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.
Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.
Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?
Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.
Antwort
Volker Wissing
FDP
Südpfalz
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.
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Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. Mai 2012.
Die FDP-Bundestagsfraktion hält das Betreuungsgeld für kein geeignetes familienpolitisches Instrument, aber wir stehen zu der im Koalitionsvertrag und erneut im Koalitionsausschuss im November getroffenen Verabredung mit CDU und CSU. Wir sehen allerdings, dass es in der Union sehr unterschiedliche Meinungen zum Betreuungsgeld gibt. Insofern erwarten wir von unserem Koalitionspartner, dass ein abgestimmter Gesetzesentwurf vorgelegt wird, über den wir dann fachlich und unter Beachtung der finanziellen Auswirkungen verhandeln können.
Die FDP schreibt Eltern kein Erziehungsmodell für ihre Kinder vor, sondern setzt auf Wahlfreiheit und Eigenverantwortung. Für die Betreuung der unter 3jährigen gibt es aber faktisch keine Wahlfreiheit, weil die Zahl der angebotenen Krippenplätze nicht ausreicht. Die Koalition von Union und FDP fördert, wie auch die Vorgängerregierung, den Ausbau der Betreuungsstrukturen für Kinder unter drei Jahren und steht zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der ab August 2013 gelten soll. Diese Regierung stellt dabei bis 2013 allein 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Es wird für Bund, Länder und Kommunen noch ein hartes Stück Arbeit, die auf dem Krippengipfel 2007 gemachten Zusagen zu erfüllen.
Ihrer Aussage, Krippenbetreuung hätte negative Auswirkungen auf die seelische Entwicklung des Kindes und auf sein Sozialverhalten , können wir nicht zustimmen. Gerade die von Ihnen zitierte NICHD-Studie aus den USA belegt, dass Probleme nur bei einer kleinen Gruppe von Kindern entstehen können, nämlich bei Kindern unter einem Jahr, die mehr als zehn Stunden am Tag in Kinderkrippen betreut werden. Solche langen Betreuungszeiten werden in Deutschland aber kaum angeboten und von den Eltern auch kaum nachgefragt.
Eine andere Langzeitstudie, das Perry Preschool Project, konnte aber nachweisen, dass Kinder aus sozial benachteiligten Familien durch den Kita-Besuch langfristig erhebliche Vorteile haben, z.B. bessere Schulnoten und höhere Einkommen.
Deshalb meinen wir, dass besonders Kinder aus sozial schwächeren Familien oder solchen mit Migrationshintergrund von einer Krippenbetreuung profitieren würden. Ein Betreuungsgeld darf deshalb für diese Gruppen keine falschen Anreize setzen.
Wir stimmen Ihnen zu, dass für positive Effekte die Qualität der Betreuung ganz entscheidend ist. Das gilt sowohl für die Betreuung in öffentlichen Einrichtungen wie für private Kindertagespflege und natürlich auch für die Betreuung durch die Eltern. Was die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher betrifft wird die FDP weiterhin darauf drängen, die Qualität zu steigern.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass jedes Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz stehen muss. Insofern wird zu prüfen sein, ob es mit unserer Verfassung vereinbar ist, wenn Eltern eine finanzielle Zuwendung dafür bekommen, eine öffentliche Einrichtung (Kinderkrippe) nicht in Anspruch zu nehmen. Diese juristische Prüfung kann selbstverständlich erst dann erfolgen, wenn die Bundesfamilienministerin einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hat.
Diesem Entwurf sehen wir mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB
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Dr. Volker Wissing, MdB
Stellvertretender Vorsitzender der
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 77855
Fax: 030 - 227 76855
Homepage: www.volker-wissing.de
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