Antwort von Klaus-Peter Willsch
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Klaus-Peter Willsch
Klaus-Peter Willsch
CDU
Rheingau-Taunus - Limburg
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

***

Sehr geehrte Frau [...],

vielen Dank für Ihre Mail.

Die mit hoher ideologischer Aufladung geführte Diskussion über das Betreuungsgeld kommt zumindest zu spät. Im Rahmen des Abschlusses der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und FDP zu Beginn der laufenden Legislaturperiode ist dies festgeschrieben worden.

Es gibt nachvollziehbare Bedenken, dass es durch eine Barleistung zu Fehlanreizen kommen könnte: Eltern, deren Kindern es vielleicht gut täte, möglichst früh in eine außerfamiliäre Betreuung zu kommen, nehmen das Geld als zusätzliches Einkommen mit und setzen ihre Kinder vor den Fernseher, lautet der Vorwurf.

Zur Verhinderung solcher Fehlanreize hatte ich in unseren fraktionsinternen Beratungen den Vorschlag eingebracht, diese Leistung als Abzug von der Steuerschuld auszugestalten, damit nur Eltern, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und daher auch Steuern zahlen, in den Genuss dieser Leistung kommen.

Mit der sich jetzt abzeichnenden Lösung, dass bei Hartz IV-Empfängern die Leistung zwar gewährt, aber gegen die Grundsicherungsleistung verrechnet wird, kann ich gut leben, da der gleiche Zweck damit erreicht wird.

Der Argumentation, dass hier eine Prämie für Nichtinanspruchnahme von Krippenplätzen gezahlt würde, kann ich nicht folgen. Es handelt sich vielmehr um eine Kompensation für Eltern, die sich der Betreuung ihrer unter
Dreijährigen selbst widmen, wie ich dies für natürlich und wünschenswert halte. Ich fühle mich darin durch eine Veröffentlichung von Dr. Rainer Böhm in der FAZ vom 4. April d. J. nachhaltig bestätigt. Wenn Eltern dieses Geld nutzen, um familienentlastende Leistungen wie Babysitter, Tagesmutter oder Aupair-Mädchen (teil) zu finanzieren, halte ich dies für positiv für unsere Kleinsten.

Der Ideologie, dass unser Wohlstand und das Wohlergehen der Kinder steigen, wenn wir möglichst hohe Anteile der Kleinkinderbetreuung von den Eltern weg auf Erzieher verlagern, huldige ich ausdrücklich nicht.

Natürlich gibt es Familien oder Alleinerziehende, bei denen es aufgrund der Lebens- oder finanziellen Situation nicht anders geht, weshalb die Kinderbetreuungsmöglichkeiten, auch für die ganz Kleinen, in jüngster Zeit massiv ausgebaut worden sind. Dies aber geradezu zur Pflicht zu erklären, widerstrebt mir zutiefst.

Die Vorschläge, zusätzlich Rentenleistungen zu erhöhen, kann ich hier nicht zuordnen und halte ich vor dem Hintergrund der haushaltspolitischer Notwendigkeiten für derzeit nicht finanzierbar.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: (030) 227-73124
Fax: (030) 227-76124
Internet: www.klaus-peter-willsch.de


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