Antwort von Annette Widmann-Mauz
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Annette Widmann-Mauz
Annette Widmann-Mauz
CDU
Tübingen
Die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

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Sehr geehrte Frau […],
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Oktober 2012. Der Austausch mit Ihnen und Ihrem Mann zeigt mir einmal mehr, wie aufmerksam die aktuellen Diskussionen um das Betreuungsgeld in der Bevölkerung aufgenommen werden. Wie ich Ihnen und Ihrem Mann bereits mitteilte, stehe ich für eine generelle Wahlfreiheit ein, was die Betreuungssituation im Kleinkindalter anbelangt.
Keinesfalls möchte ich die Betreuung in der Kita oder die Betreuung in der Familie gegeneinander abwägen. Doch bin ich überzeugt davon, dass wir Politiker in unserer pluralistischen Gesellschaft beide Betreuungsformen parallel nebeneinander unterstützen sollten. Beim gezielten Ausbau der Kitaplätze geht es nicht darum, dass – wie von Ihnen vorgetragen – den Eltern von Seiten der Politik Unfähigkeit unterstellt wird. Vielmehr geht es darum, den Wunsch vieler Eltern zu respektieren, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Ich meine deshalb:
- Das Betreuungsgeld ist keine Fernhalteprämie. Denn es ist nicht an ein Aussetzen der Berufstätigkeit gebunden. Auch berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen oder es von Großeltern, Tageseltern oder Vertrauenspersonen betreuen lassen, erhalten diese Unterstützung. Das Betreuungsgeld in Höhe von 100 bzw. 150 Euro ist als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Eltern und zur Unterstützung gedacht. Sie sollen helfen, besondere Belastungen zu mindern. Sie sind aber, allein aufgrund ihrer Höhe, kein Anlass, der Arbeitswelt fernzubleiben.
- Das Betreuungsgeld ist keine Bildungsfernhalteprämie und verhindert keine Bildungschancen. Es geht bei dieser neuen Familienleistung um eine Leistung an Eltern von unter Dreijährigen. Es geht also um eine Altersgruppe, in der für Kinder neben der frühkindlichen Bildung die Bindung an die Eltern im Vordergrund steht. Elterliche Liebe und Zuwendung „schadet“ den Kindern nicht, sondern fördert sie in ihrer Entwicklung. Für die kleinen Kinder ist die familiäre oder familiennahe Betreuung meiner Meinung nach der institutionellen zumindest gleichwertig.
- Das Betreuungsgeld ist keine Verdummungsprämie. Wir verschließen nicht die Augen davor, dass es einige wenige Eltern gibt, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Die Lösung dieses Problems aber kann nicht sein, allen Eltern die Verantwortung für ihre Kinder nicht zuzutrauen. Vielmehr müssen wir durch aufsuchende Hilfen den überforderten Eltern Unterstützung anbieten.
Mir ist folgendes wichtig: Wenn das Betreuungsgeld kommt, dann soll es Familien unterstützen und nicht in Rechtfertigungszwang bringen. Daher wurde von der Union auch das Optionsmodell ins Spiel gebracht, bei der man die Wahl zwischen der Barauszahlung und einer zusätzlichen Riesterförderung hat.
Als direkt gewählte Abgeordnete bin ich mir meines Auftrags den Wählern gegenüber gewiss. Deshalb treffe ich bezüglich aktuellen Gesetzesvorhaben auch keine Vorabzusagen, sondern entscheide mich dann, wenn der Gegenstand der Abstimmung im Plenum endgültig feststeht. Da momentan noch Verhandlungen laufen, bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB

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Sehr geehrter Herr […],

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Mai 2012. Ihr Schreiben zeigt mir erneut, wie wichtig die aktuellen Diskussionen um inklusive Bildung und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für unsere Region sind. Ich stimme Ihnen zu: Kinder haben ein Recht auf eine Betreuung, die sie fördert und ein Umfeld, das sie liebevoll aufnimmt. Jedoch meine ich, dass Kindertagesstätten in unserer Gesellschaft wichtige Institutionen sind, die Ausgezeichnetes leisten: Nämlich die nächste Generation zu fördern und zu fordern.

Kindertagesstätten bilden für Kinder mit Migrationshintergrund eine hervorragende Möglichkeit, die deutsche Sprache von Kindesbein an zu erlernen. Ebenso tragen sie auch zur allgemeinen sozialen Entwicklung bei. Denn bei der großen Anzahl der Ein-Kind-Familien bietet die Kindertagesstätte eine
Möglichkeit zum Spielen mit Gleichaltrigen. Ich denke deshalb, dass nicht immer und in allen Fällen allein die Betreuung durch die Eltern eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung garantieren kann. Wenn Eltern Unterstützung benötigen, sollen sie diese auch bekommen. Kindertagesstätten sind hierbei dringend von Nöten. Selbstverständlich können sie aber die elterliche Liebe nicht ersetzen. Das heißt: Sowohl das Elternhaus als auch eine Betreuungseinrichtung spielen bei der Erziehung aus meiner Sicht eine Rolle.

Aber als Christdemokraten müssen wir uns nicht nur für die klassische Familie einsetzen, sondern auch auf die Bedürfnisse der Alleinerziehenden eingehen. Denn nur durch eigene Erwerbstätigkeit können sie ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen und für ihr Alter selbst vorsorgen. Ihnen müssen wir mit einem Kita-Platz in Wohnortnähe und der Möglichkeit, Beruf und Kindererziehung zu vereinen, eine verläßliche Alternative zum Bezug von Sozialleistungen bieten. Zudem müssen wir den Wunsch vieler junger Frauen respektieren, Kinder und Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Noch nie zuvor gab es in unserem Land so viele gut ausgebildete Frauen, die gerne arbeiten möchten und für die dies Grundlage eines erfüllten Lebens ist. Unser Land benötigt auch diese gut ausgebildete Frauen, um den drohenden Fachkräftemangel zu bewältigen.

Die aktuelle Diskussion um das Betreuungsgeld darf daher aus meiner Perspektive nicht gegen den Ausbau der Kleinkindbetreuung geführt werden. Vielmehr müssen wir beide Teile getrennt voneinander beleuchten. Gleichzeitig möchte ich aber auch betonen, dass ebenfalls eine echte Wahlmöglichkeit für das von Ihnen favorisierte Lebensmodell gelten muss: Auch Mütter oder Väter, die ihre Kinder zuhause betreuen, müssen zu Hause bleiben dürfen, ohne Vorwürfe oder soziale Ausgrenzung zu erfahren. Auch dürfen wir ihnen eine gesellschaftliche Anerkennung nicht verweigern, denn schließlich leisten sie mit ihrer Erziehungsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zum Generationenvertrag. Dabei muss aber das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Bei der Diskussion um das Betreuungsgeld mache ich mich daher dafür stark, dass im Interesse des Kindeswohls Anreize nicht falsch gesetzt werden und sich die Diskussion nicht allein um rein finanzielle Aspekte dreht.

Auf die von Ihnen angesprochenen Entwicklungsstörungen möchte ich entgegnen: Sicherlich ist auch eine integre Mutter-Kind-Beziehung und die aktive sprachliche Erziehung der Kinder
durch die Eltern die wichtigste Komponente, um eine gesunde Entwicklung sicherzustellen. Dennoch weisen Experten im Bereich Kinder- und Jugendmedizin – wie z. B. der Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. darauf hin –, dass gerade auch der Besuch einer Kindertagesstätte positiv zur Verhinderung von Sprachdefiziten beitragen kann. http://www.aekno.de/downloads/aekno/soziogene-2012-
fegeler.pdf .

Mit Blick auf die Behandlung soziogener Sprachentwicklungsdefizienzen rät er beispielsweise zu einem niederschwelligen und zu einem möglichst frühen Zugang zu Kitas insbesondere für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund. Gleichzeitig sei eine Verbesserung der Prozessqualität von Kitas und Krippen dringend erforderlich. Zudem müssen aus seiner Sicht Familien als Partner gewonnen und miteinbezogen werden.

Ich denke, seine Position macht noch einmal deutlich: Wenn es um Kinderbetreuung geht, müssen wir in unserer Gesellschaft auf ein Miteinander der familiären Erziehung mit der Erziehung in Betreuungseinrichtungen setzen. Die aktuelle Diskussion um das Betreuungsgeld darf daher aus meiner Perspektive nicht gegen den Ausbau der Kleinkindbetreuung geführt werden. Vielmehr müssen wir beide Teile getrennt voneinander beleuchten und uns beiden Modellen widmen.

Der Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld liegt erst seit wenigen Tagen vor. Ich werde mich erst nach eingehender Prüfung des Textes und den Beratungen in unserer Bundestagsfraktion entscheiden, wie ich mich bei einer Abstimmung im Plenum verhalte. Seien Sie aber versichert, dass ich auch in Zukunft für eine geschlechtergerechte Familienpolitik eintreten werde.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB


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