Antwort von Sibylle Pfeiffer
Initiative JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!
Frage
Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.
Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.
Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.
Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.
Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.
Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.
Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?
Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.
Antwort
Sibylle Pfeiffer
CDU
Lahn-Dill
Die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.
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Sehr geehrte Frau [...],
ich habe viele Zuschriften zu meiner Haltung hinsichtlich der Einführung eines Betreuungsgeldes erhalten - Positive wie Negative. Auch ich habe mich mit allen Argumenten auseinander gesetzt und finde für beide Seiten gute und nachvollziehbare Gründe. Im Ergebnis muss ich mich entscheiden und habe mich nach Abwägung aller Argumente gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes, wie zur Zeit geplant, ausgesprochen. Im Folgenden möchte ich Ihnen meine Gründe dafür darlegen:
Ich bin, wie Sie, überzeugt, dass in den meisten Fällen die optimale Betreuung für die Kleinkinder durch Mutter oder Vater gewährleistet wird. Die Wirklichkeit sieht aber etwas anders aus. Die meisten junge Frauen wollen oder müssen berufstätig sein. Deshalb glaube ich, dass ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 bzw. 150 Euro bei der Entscheidung, wieder eine Arbeit aufzunehmen oder für die Betreuung von Kindern zu Hause zu bleiben, keine wesentliche oder gar entscheidende Rolle spielt. Dies wurde mir im Gespräch mit zahlreichen jungen Familien so berichtet. Die oben genannten Summen sind dafür zu niedrig. Um eine echte Wahlfreiheit im Hinblick auf finanzielle Wahlfreiheit gewährleisten zu können, müsste das Betreuungsgeld für ein Gros der Bevölkerung wesentlich höher sein. Dies wiederum ist nicht finanzierbar und setzt auch bei manchen Teilen der Gesellschaft die falschen Anreize.
Daher würde ich mir vielmehr wünschen, die Haushaltsmittel, die für das Betreuungsgeld vorgesehen sind, z.B. für eine bessere Anrechnung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Dafür haben sich auch viele junge Familien ausgesprochen, mit denen ich über dieses Thema diskutiert habe. Schon heute wird die Erziehungszeit von drei Jahren wie Pflichtbeitragszeiten eines Durchschnittsverdieners gewertet. Dafür zahlt der Bund eine pauschale Abgeltung an die Rentenversicherung von einem zweistelligem Milliardenbeitrag - eine große Leistung des Staates, die in meinen Augen in der Debatte viel zu kurz kommt.
Auch andere staatliche Transferleistungen für Familien werden in meinen Augen zu wenig gewürdigt: Seien es beispielsweise die Elternzeit bzw. das Elterngeld, die eben skizzierte Anrechnung der Erziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung, der Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die Absetzbarkeit von familienunterstützenden Dienstleistungen oder der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe: Die 160 verschiedenen ehe- und familienbezogenen Leistungen machten allein für 2009 ein Gesamtvolumen von 195 Milliarden Euro aus.
Daher hat der Staat bereits viele Instrumente, um Familien zu unterstützen. Die Verantwortung für Kinder - auch die finanzielle - kann und darf der Staat aber nicht übernehmen. Das ist nach wie vor alleinige Aufgabe der Eltern - und letztendlich auch ihre Entscheidung. Staatliche Stellen können und sollen Familien nur unterstützen. Denn Familien lassen sich nicht einem staatlich vorgegebenen Leitbild anpassen. Familien entscheiden selbst darüber, wie sie ihr Leben leben wollen.
Allein am medialem Echo hinsichtlich der Diskussion über das Betreuungsgeld sehen Sie, wie strittig dieses Thema - auch in meiner Partei und Fraktion - ist. Leider wird es auf die Frage Betreuungsgeld vs. Kitabetreuung verkürzt. Das ist schade und wird der Leistung von jungen Familien, die ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, nicht im Mindesten gerecht.
In diesem Zusammenhang ist es mir aber auch auch wichtig, daran zu erinnern, dass der Ausbau der Kinderbetreuung kein Selbstzweck ist. Es gab und gibt gute Gründe dafür. Frauen brauchen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn sie sich nach der Gründung einer Familie dafür entscheiden, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Auch die Arbeitgeber und nicht zuletzt unsere Gesellschaft können davon profitieren, wenn sich Frauen für eine Fortführung der beruflichen Karriere entscheiden. Dies darf aber nicht dazu führen, beide "Familienmodelle" gegeneinander auszuspielen. Doch genau das scheint in manchen Beiträgen der Fall zu sein.
Sie merken also, wie schwierig es ist, eine Entscheidung Dafür oder Dagegen in dieser Frage zu treffen und als Abgeordnete auch zu vertreten. Trotz der hitzigen und auch parteipolitisch aufgeladenen Debatte muss ich mich schlussendlich erklären. Die Entscheidung, mich gegen das Betreuungsgeld auszusprechen, fiel mir nicht leicht - nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP Folgendes besagt:
"Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden."
Doch als Abgeordnete bin ich der Überzeugung, dass das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro ein falsches und in Zeiten von Haushaltsdefiziten teures Instrument ist. Wenn aber Geld ausgegeben werden soll, dann glaube ich, dass es andere und vielleicht auch wichtigere Einsatzmöglichkeiten gibt, die Familien und /oder junge Frauen unterstützen. Die politische Diskussion wird nach meinem Dafürhalten zu einer Kompromisslösung führen müssen, die auch ich dann mittragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Pfeiffer
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