Antwort von Heinz Lanfermann
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Heinz Lanfermann
Heinz Lanfermann
FDP
Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

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Sehr geehrter Dr. [...],

haben Sie vielen Dank für Ihre heutige Mail zum Thema Betreuungsgeld.

Für die FDP war die Einführung eines Betreuungsgeldes für ein- und zweijährige Kinder, die nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreut werden, nie ein Herzensanliegen. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2009 haben die Liberalen ihre verfassungsrechtlichen, familien- und frauenpolitischen, bildungspolitischen und nicht zuletzt haushaltspolitischen Bedenken vorgebracht. Zudem sehen wir die Wahlfreiheit derzeit noch nicht verwirklicht, da der flächendeckende Ausbau der Betreuungseinrichtungen für die unter 3jährigen Kinder noch nicht abgeschlossen ist. Der Bund hat hier seine Hausaufgaben erledigt, jetzt sind die Bundesländer in der Verantwortung.

Koalitionen sind ihrem Wesen nach Bündnisse, die Kompromisse aller Beteiligten erfordern. So wurde das Betreuungsgeld auf dringenden Wunsch der CSU im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings stehen alle finanzpolitisch relevanten Projekte unter Finanzierungsvorbehalt.

In weiteren Koalitionsgesprächen hat die CSU immer wieder deutlich gemacht, dass das Betreuungsgeld für sie von elementarer Bedeutung ist. Die FDP hat für ihre Zustimmung u.a. Erleichterungen bei der Zuwanderung von ausländischen Fachkräften und die Einführung in die staatliche Förderung privater Pflegevorsorge („Pflege-Bahr“) erhalten. Wir haben für unsere Zustimmung zu einem fachlich sehr kritisch beurteilten Projekt einige aus FDP-Sicht sehr wichtige Punkte durchsetzen können.

Die FDP hat in den Koalitionsverhandlungen auch durchgesetzt, dass endlich die unüberschaubare Zahl an Sozialleistungen gründlich evaluiert wird und ihre Effizienz und Zielgenauigkeit überprüft wird.

Weiterhin gilt, dass die Konsolidierung des Haushaltes und der Abbau der Neuverschuldung für uns absolute Priorität haben. Deshalb muss sichergestellt werden, dass das Betreuungsgeld nicht jedes Jahr zu höheren Ausgaben führt, wie wir es bei anderen Sozialleistungen erlebt haben. Wir wenden uns auch strikt dagegen, die Zustimmung derjenigen, die in der CDU das Betreuungsgeld kritisch sehen, durch weitere neue Ausgaben zu „erkaufen“.

Die FDP ist vertragstreu und hält sich an die Zusagen, die wir gegeben haben. Das ändert nichts an unserer inhaltlich skeptischen Beurteilung des Betreuungsgeldes. Als Rechtsstaatspartei beharren wir darauf, Gesetze so verfassungsfest wie möglich zu gestalten. Deshalb ist es richtig, sich ausreichend Zeit für die juristische Prüfung zu lassen.

Erfahrungsgemäß verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es hineingekommen ist. Im weiteren Verfahren haben sowohl die CDU als auch die FDP Vorschläge gemacht, um das Betreuungsgeldgesetz inhaltlich zu verändern. Die FDP will beispielsweise einen Doppelbezug von Elterngeld und Betreuungsgeld vermeiden und – wie im Koalitionsvertrag festgelegt – Gutschein-Modelle prüfen.

Es gibt keinen Grund für Hektik und ein übereiltes Verfahren. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird eine Sachverständigenanhörung im Bundestag stattfinden. Wir werden uns ausreichend Zeit nehmen, die Vorschläge der Expertinnen und Experten sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

Mit Freundlichen Grüßen

Heinz Lanfermann MdB
Vorsitzender des Arbeitskreises III - Arbeit, Gesundheit und Soziales -
Gesundheitspolitscher Sprecher der FDP Bundestagsfraktion

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. 030 / 227-77903
Fax 030 / 227-76903


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