Antwort von Diana Golze
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Diana Golze
Diana Golze
Die Linke
Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag gegen die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

***

Sehr geehrte Frau [...],
Zunächst einmal vielen Dank für ihre Mail vom 23.05.2012. Darin fordern Sie
mich auf, mich für die Einführung eines Betreuungsgeldes auszusprechen.
Zunächst einmal ein paar Anmerkungen zu Ihrer Mail. Leider berufen Sie sich
auf Quellen und Daten, die in dieser Verknüpfung nicht zutreffend sind und
somit leider nicht zu einer Versachlichung der Debatte beitragen können. Dies
möchte ich kurz an zwei Beispielen deutlich machen:
Die Aussage, wonach der Staat derzeit als einziges Betreuungsmodell die
Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 Euro pro Platz subventioniere,
ist in dieser pauschalisierten Form nicht zutreffend. So kostete beispielsweise
ein Kitaplatz nach Angaben des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein aus dem
Jahr 2009 lediglich 5065 Euro für ein ganzes Jahr. Von dieser Gesamtsumme pro
Betreuungsplatz sind noch die Elternbeiträge abzuziehen, die durchschnittlich
zwischen 31 und 32 Prozent der Gesamtkosten abdecken. Die Subvention eines
Betreuungsplatzes betrug in Schleswig-Holstein demnach monatlich
durchschnittlich 291 Euro.
Die aufgeführte These, wonach der Staat als einziges Betreuungsmodell die
Kinderkrippe fördere, wird auch durch die umfangreichen familienpolitischen
Transfers widerlegt, zu denen unter anderem das Ehegattensplitting, die
kostenlose Mitversicherung von Ehepartner/innen in der gesetzlichen
Krankenversicherung und die Anrechnung von Rentenanwartschaftszeiten und
-beitragszeiten in der Rentenversicherung zu zählen sind. Von diesen
staatlichen Leistungen profitieren vor allem Familien, in denen ein Elternteil
mit den Kindern zuhause bleibt.
Der ausgesprochene Vorwurf, der Staat würde mit dem Ausbau der Kinderbetreuung
die individuelle Entscheidung der Eltern einschränken, ist schlichtweg nicht
zutreffend. Alle neueren Erhebungen ergaben, dass es zu wenig Betreuungsplätzen
gibt und die Nachfrage das Angebot übersteigt. So liegt zum Beispiel der
aktuelle Betreuungsbedarf bei Kindern unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen
zwischen 40 und 80 Prozent je nach Alter des Kindes, dem lediglich Plätze für
15,9 Prozent der Kinder gegenüberstehen. Um eine wirkliche Wahlfreiheit
herzustellen, müssen folglich erst einmal Betreuungsplätze geschaffen werden.
Ein besonderes Anliegen der Fraktion DIE LINKE ist der qualitative Ausbau der
Kinderbetreuung. Dies geht in der aktuellen Debatte leider immer wieder unter.
Nur eine gute Kinderbetreuung kann auch die individuellen Bildungsrechte von
Kindern gewährleisten, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. Hier
gibt es deutlichen Nachholbedarf.
Die NICHD-Langzeitstudie wird in dieser Hinsicht oftmals missverstanden und
fehlinterpretiert. Die Bedingungen, unter denen die Studie entstand, sind mit
den Verhältnissen in Deutschland nur bedingt vergleichbar. Befürworter des
Betreuungsgeldes, die sich auf die NICHD-Studie berufen, übersehen darüber
hinaus, dass die Studie nicht repräsentativ ist und zudem zu sehr
differenzierten Aussagen kommt. So wird beispielsweise festgestellt, dass Kinder
aus Familien mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze regelmäßig von
einer Betreuung in einer Kindertageseinrichtung profitierten – auch im
Vergleich zu den Kindern, die bei Verwandten oder Tagespflegepersonen betreut
werden. Das zeigt, nicht immer ist die private Betreuung zuhause, bei Verwandten
etc. das Beste für das Kind, wie manche Protagonisten der Stressforschung immer
wieder betonen. Die NICHD-Studie kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass
sozioökonomische, psychosoziale und soziokulturelle Risikofaktoren innerhalb
der
Familie die kindliche Prägung weitaus stärker beeinflussen, als eine
Betreuung in einer Tageseinrichtung, welche hierbei sogar ausgleichend wirken
kann. Entscheidend dafür ist allerdings die Qualität der Betreuung
hinsichtlich Art, Dauer und Stabilität. Wechselndes Personal, große Gruppen,
Unruhe etc. behindern den Beziehungsaufbau zwischen Kindern und Erzieherinnen
bzw. Erziehern, der für die Entwicklung von Kindern enorm wichtig ist.
Auch der 8. Familienbericht ist in dieser Frage wesentlich differenzierter, als
in dem Zitat suggeriert wird. Dort ist zu lesen (ebenfalls auf S. 102), dass die
Kinder von einer Arbeitsaufnahme der Mutter profitieren und dass es keine Belege
dafür gebe, „dass die Krippenkinder im Vergleich zu den hausbetreuten Kindern
gestresster oder trauriger sind“.
Insofern kommt die Fraktion DIE LINKE zu dem Schluss, dass zur Herstellung
einer Wahlfreiheit erst einmal Krippenplätze geschaffen werden müssen.
Gleichzeitig muss die Qualität der Kinderbetreuung verbessert werden. Dies
kostet Geld! Daher fordert DIE LINKE, dass die schätzungsweise 2 Mrd. Euro, die
das Betreuungsgeld jährlich kosten würde, in den Ausbau der Kinderbetreuung
investiert werden, damit allen Kindern eine qualitativ hochwertige Förderung
angeboten werden kann. Dazu gehören selbstverständlich auch die Ausbildung von
gut qualifiziertem Personal sowie die Verbesserung der Ausstattung der
Einrichtungen.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Golze, MdB


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