Antwort von Cajus Caesar
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Cajus Caesar
Cajus Caesar
CDU
Lippe I
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

***

Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Gern nutze ich die Gelegenheit, Ihnen meinen Standpunkt zum Thema Betreuungsgeld darzulegen.

Mit der Entscheidung, das Betreuungsgeld einzuführen hat der Koalitionsausschuss im November 2011 ein Zeichen für alle Familien gesetzt. Er hat deutlich gemacht, dass sich Familien nicht einem staatlich vorgegebenen Leitbild anpassen müssen (nämlich dem, das Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in die Krippenbetreuung zu geben), um finanzielle Unterstützung zu finden, sondern dass der Staat akzeptiert, dass Familien selbst entscheiden, wie sie ihr Leben leben wollen. Familien organisieren sich heute so vielfältig, dass allein mit dem Ausbau der Krippen- und Kitaplätze nicht allen Wünschen von Eltern Sorge getragen wird. Viele Eltern wollen ihr Kind erst mit drei Jahren in den Kindergarten geben und sich vorher selbst um die Erziehung ihrer Kinder kümmern oder eine familiennahe Betreuung organisieren. Während der Staat jeden Krippenplatz mit etwa 1.000 Euro pro Monat subventioniert, bekommen diese Eltern keine zusätzliche materielle Unterstützung.

Das Betreuungsgeld zwingt Frauen nicht, ihre Erwerbsarbeit aufzugeben, denn es wird auch dann gezahlt, wenn die entsprechende Mutter in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig ist. Die einzige Bedingung ist, dass Eltern für ihre Kinder keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, sondern eine familiäre oder familiennahe Betreuung organisieren.
Wenn Eltern für ihre Kinder eine Betreuung durch eine Nanny oder ein AU-Pair organisieren, kostet diese Lösung mehr als der Elternbeitrag für einen Krippenplatz. Hier ist das Betreuungsgeld eine große und wichtige Hilfe, um Alternativen zur Krippenbetreuung zu ermöglichen.

Auch verhindert das Betreuungsgeld verhindert keine Bildungschancen. Es geht bei dieser neuen Familienleistung um eine Leistung an Eltern von unter Dreijährigen. In diesem Alter steht bei Kindern nicht das Bedürfnis nach Bildung im Vordergrund, sondern nach verlässlicher Bindung. In der Wissenschaft ist unbestritten, dass Bindung der Bildung vorausgeht. Die kognitive und emotionale Entwicklung und damit die Grundlage für spätere Bildung kann nur gelingen, wenn das Bedürfnis des Kleinkindes nach Sicherheit durch verlässliche Bindung befriedigt wird. Und die erste Bindung eines Kindes ist die an seine Eltern oder eben an die eine feste Bezugsperson. Für die kleinen Kinder ist die familiäre oder familiennahe Betreuung der institutionellen zumindest gleichwertig, wenn nicht gar bedeutender. Kinder brauchen gerade in ihrer ersten Lebensphase feste Bezugspersonen und liebevolle Zuwendung, damit sie ihre Talente entfalten können. Was in den ersten Lebensjahren versäumt, vernachlässigt und falsch gemacht wird, ist durch ein noch so gutes Bildungssystem später kaum wettzumachen.

Gern möchte ich an dieser Stelle noch anmerken, dass ich, genauso wenig wie meine Partei, die Augen nicht davor verschließe, dass es einige wenige Eltern gibt, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. Die Lösung dieses Problems kann aber nicht sein, allen Eltern die Verantwortung für ihre Kinder nicht zuzutrauen. Vielmehr müssen wir diesen Eltern durch aufsuchende Hilfen Unterstützung anbieten.

Aus den genannten Gründen habe ich mich dafür entschieden, den Vorschlag zum Betreuungsgeld zu unterstützen. Eltern müssen die Freiheit haben sich zu entscheiden, wie sie ihre Kleinkinder betreuen oder betreuen lassen. Wir dürfen keine Eltern, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst oder familiennah zu betreuen, benachteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Cajus Caesar MdB


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