Antwort von Jens Ackermann
Initiative
JA zum Betreuungsgeld - Mütter fordern Wahlfreiheit!

Frage

Derzeit fördert der Staat als einziges Betreuungsmodell die Kinderkrippe mit monatlich durchschnittlich 1000 € Subvention pro Krippenplatz. Dabei würden nach repräsentativen Erhebungen rund 70% der Eltern ihre Kinder in den ersten drei Jahren am liebsten selbst erziehen, wenn sie die finanzielle Wahlfreiheit hätten. Eltern, die ihr Kind nicht in der Krippe betreuen lassen, bekommen heute nicht nur keine Förderung, sondern müssen den von ihnen nicht genutzten, hoch subventionierten Krippenplatz über Steuern und Abgaben auch noch mitbezahlen, während sie selbst häufig auf Erwerbseinkommen verzichten. Auf diese Weise wird staatlicherseits die Botschaft vermittelt, außerfamiliäre Gruppenbetreuung sei für Kleinstkinder der Erziehung in der eigenen Familie durch Mutter und Vater überlegen und dieser vorzuziehen.

Das steht im krassen Gegensatz zu Artikel 6 Grundgesetz. Dort heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem “Kinderbetreuungsurteil” vom 10. Nov. 1998 deutlich zum Ausdruck gebracht, daß der Staat sich in der Betreuungsfrage nach der individuellen Entscheidung der Eltern zu richten hat und keine Form der Betreuung einseitig bevorzugen darf.

Um der einseitigen Krippenförderung wenigstens teilweise abzuhelfen ist seit 2008 die Einführung des Betreuungsgeldes für 2013 im 8. Sozialgesetzbuch §16.4 festgeschrieben. Gefördert werden sollen Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen.
Jetzt ist der Moment, das angekündigte Betreuungsgeld von 150 Euro verläßlich in ein Gesetz zu fassen.
Angesichts der entbrannten Debatte fordere ich Sie auf, sich für die Einführung des Betreuungsgeldes auszusprechen. Damit würde neben der Krippenbetreuung endlich auch anderen Betreuungsmodellen eine, wenn auch kleine, finanzielle Anerkennung zukommen. Dies ist ein entscheidender Schritt hin zur benötigten echten Wahlfreiheit für Eltern.

Die große NICHD-Langzeitstudie und die moderne Streßforschung haben klar erwiesen, daß eine frühe Trennung des Kindes von den Eltern bzw. der Hauptbezugsperson während vieler Stunden täglich bei Gruppenbetreuung in einer Kinderkrippe das Kind unter großen hormonellen Streß setzt. Damit werden langfristige negative Auswirkungen auf seine seelische Entwicklung und sein Sozialverhalten riskiert, mit entsprechenden Folgen für seine spätere Bildungsfähigkeit und psychische Stabilität.

Dies wird auch vom kürzlich erschienenen 8. Familienbericht der Bundesregierung bestätigt. Auch bei guter Qualität bleibt „für Kinder aus der Mittel- und Oberschicht das Bildungsangebot in den Kindertageseinrichtungen hinter der familiären Bildungsanregung zurück“. Selbst sog. „Risikokinder“ profitierten nur dann von den Bildungsanregungen der Fremdbetreuung, „wenn diese eine gute Qualität aufweisen“ (S. 102). Diese notwendige hohe Qualität findet sich allerdings nur bei 2 % aller Einrichtungen.

Alle wichtigen Argumente und Fakten zum Betreuungsgeld sehen Sie auch in unserem Kurz-Video "Die Wahrheit über das Betreuungsgeld": http://www.youtube.com/watch?v=mvw4dY7huJc.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu folgender Frage offen:
Sind Sie für die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder im 2. und 3. Lebensjahr nicht in einer Kinderkrippe betreuen lassen?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Antwort auf diese Frage abhängig machen.

Antwort

Jens Ackermann
Jens Ackermann
FDP
Börde - Jerichower Land
Der Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 09.11.2012 im Bundestag für die Einführung des Betreuungsgeldes gestimmt.

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Sehr geehrter Herr [...],

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Mai 2012. Ein liberaler Staat setzt familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen durch eine familienfreundliche Kultur und Infrastruktur sowie eine familiengerechte Arbeitswelt, die eine Entscheidung für Kinder durch eine echte Wahlfreiheit ermöglichen. Eltern müssen Familien- und Erwerbsarbeit selbst organisieren und entscheiden, wer von Ihnen die Familienarbeit übernimmt bzw. wie die Familienarbeit aufgeteilt wird. Wahlfreiheit erfordert aber auch ein ausreichendes Angebot an qualitativ hochwertiger Betreuung von Kindern, eine flexible Kinderbetreuung, eine familienfreundliche Arbeitswelt sowie eine Optimierung der 153 familienpolitischen Leistungen in Höhe von 189 Milliarden Euro pro Jahr. Erforderlich sind daher Änderungen beim Elterngeld. Die FDP setzt sich für eine flexiblere Elternzeit ein; sie soll unbürokratisch und flexibel auch wochen- oder tageweise im Rahmen eines Zeitbudgets im Einvernehmen mit den
Arbeitgebern gewährt werden können. Eltern, die sich für eine gemeinsame Teilzeitregelung entscheiden, dürfen nicht benachteiligt werden.

Die FDP will solide finanzielle Rahmenbedingungen für alle Familien schaffen und fordert im Rahmen ihres Steuermodells die Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro. Zusammen mit einem Grundfreibetrag von 8.004 Euro für Erwachsene und jedes Kind würden viele Familien keine Einkommenssteuer mehr zahlen. Ihnen würde mehr Geld netto zur Verfügung stehen. Für diejenigen, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, soll ein Universaltransfer in Form eines leistungsgerechten und existenzsichernden Bürgergeldes gegen Armut in Familien helfen. Zu familienfreundlichen Bedingungen zählen auch eine familiengerechte Arbeitswelt, eine Kultur der Anerkennung der Leistungen und Kompetenzen von Eltern und eine gute soziale Infrastruktur für Familien und Alleinerziehende. Die FDP setzt sich für einen quantitativ und qualitativ hochwertigen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote ein und hat mit ihrem 'Sofort-Programm für mehr Kinderbetreuung' einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Ein zügigerer Ausbau der Kinderbetreuung wird aber nur dann erreicht werden, wenn privat-gewerbliche Einrichtungen und Betriebe, private Initiativen, Elternvereine sowie Tagesmütter und -väter verstärkt Kindertagesbetreuung, vor allem im Krippenbereich, anbieten. Die FDP will privaten und privat-gewerblichen Trägern einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlicher Förderung gewährleisten. Für uns steht das Kind im Mittelpunkt. Für Kinder sollen Bildungs- und Betreuungsgutscheine als familienpolitische Leistung des Bundes ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eingeführt werden statt die einzelne Einrichtung zu subventionieren (Objektförderung). Mit den Gutscheinen können Eltern Bildungsangebote für ihre Kinder nutzen, wie zum Beispiel Krippen, Musikschulen und Sportvereine. Die FDP setzt sich ferner für einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres eines Kindes ab 2013 ein. Das pädagogische Personal im Bereich der Kinderbetreuung muss ferner aus- und weitergebildet werden, um den gewachsenen Ansprüchen an die vorschulische Bildung und Betreuung gerecht werden.

Sehr geehrter Herr [...], die FDP lehnt die Einführung eines Betreuungsgeldes, für den Fall, dass Eltern für Kinder unter drei Jahren keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, ab, da sie aus unserer Sicht für viele Familien die falschen Anreize setzt. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen, verunglimpft werden. Schlagwörter wie „Herdprämie“ sind aus meiner Sicht in der politischen Situation fehl am Platz. Die Einführung des Betreuungsgeldes ist Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU und FDP. Als vertragstreuer Koalitionspartner wird die FDP die Einführung trotz unserer Vorbehalte nicht verhindern. Vor der Einführung müssen jedoch die Widerstände inner-halb der Union gegen das Betreuungsgeld aufgelöst werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Ackermann, MdB


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