Antwort von Stephan Thomae
Initiative Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie
Frage
Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.9.2012 zum ESM entschieden: Die ursprünglich unbeschränkte Haftung Deutschlands ist jetzt – zunächst - auf 190 Mrd. Euro beschränkt. Aber: der Finanzminister kann diese Summe erhöhen.
Bereits 190 Mrd. Euro sind falsch und zuviel. Diese Summe darf auf keinen Fall noch erhöht werden. Vor einer solchen Erhöhung werden Sie als Abgeordneter darüber abstimmen. Ich möchte von Ihnen heute wissen: Schließen Sie Ihre Zustimmung zu einer Erhöhung der deutschen Haftung über 190 Mrd. Euro hinaus aus?
Antwort
Stephan Thomae
FDP
Oberallgäu
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Massen-E-Mails, in welcher Sie mich bitten, dem Eurorettungsschirm nicht zuzustimmen. Gerne teile ich Ihnen meine Erwägungen mit, die mich am Ende nach Abwägung aller Argumente für und gegen die Rettungsmaßnahmen veranlasst haben, den Rettungsmaßnahmen zuzustimmen.
Der Europäische Stabilisierungsmechanismus ESM ist das dauerhafte Nachfolgeprogramm der nur temporären Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF. Ich halte es für dringend geboten, daß eine Währungsunion, die aus souveränen Staaten besteht, über einen dauerhaften Kriseninterventionsmechanismus verfügt. Auch der Internationale Währungsfonds IWF ist ein solcher Kriseninterventionsmechanismus, der sich in den rund 60 Jahren seines Bestehens vielfach bewährt hat. Es ist aber nicht Aufgabe des IWF, ein Land innerhalb einer Währungsunion zu stabilisieren. Deshalb benötigen wir innerhalb der Eurogruppe einen solchen Mechanismus. Entscheidend ist für mich dabei, daß innerhalb dieser Architektur die Stabilisierung im Vordergrund steht, und genau dies gewährleistet der ESM. Der Euro-Rettungsschirm ESM ist auch durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12. September 2012 gebilligt worden. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich seien. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 stärkt den Deutschen Bundestag und damit die parlamentarische Demokratie. Übrigens war genau dies auch immer die Haltung der FDP.
Kredite werden vom ESM nicht einfach ohne Auflagen vergeben, sondern die Gewährung von Darlehen wird daran geknüpft, daß die Staaten, die Hilfen erhalten, auch strenge Programme durchführen müssen, um ihre Volkswirtschaften und ihre Staatshaushalte wieder zu konsolidieren. Solidarität gegen Solidität ist die Maxime des ESM. Geld erhält nur, wer erkennbare Anstrengungen unternimmt, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen zu kommen. Der ESM ist keine Wohltätigkeitsveranstaltung für unverschuldet in Not Geratene, sondern eine Art Entzugsprogramm für Staaten bzw. Nationen, die sich daran gewöhnt haben, Wohltaten auf Pump zu verteilen und zu konsumieren. Schulden gleichen einer Droge, und so wie sich ein Drogensüchtiger einer anstrengenden Therapie unterziehen muß, damit ihm ein Entzugsprogramm bezahlt wird, so müssen sich auch Staaten, die sich an die Schuldensucht gewöhnt haben, einem strengen Entzugsprogramm unterziehen, das im ESM-Vertrag "strenge Konditionalität" heißt und den Ländern teilweise schmerzhafte Sparprogramme abverlangt. Überwacht wird die Einhaltung des Therapieprogrammes von einem Ärzteteam, das im Eurorettungsschirm "Troika" genannt wird.
Der ESM wird zu diesem Zweck flankiert von dem sog. Fiskalvertrag, der allgemeine Grundzüge einer soliden Staatsfinanzierung formuliert und den europäischen Staaten den Weg aus der Staatsverschuldung weisen soll. Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten haben alle außer Großbritannien und Tschechien diesen Fiskalvertrag unterschrieben und sich zu einer soliden Haushaltsführung verpflichtet. Damit wird der ursprüngliche Stabilitäts- und Wachstumspakt, der seit 2004 in zerstörerischer Weise gerade auch von der damaligen deutschen Bundesregierung aufgeweicht und am Ende zerrissen worden ist, erneuert und mit wirksameren Durchsetzungsmechanismen versehen.
Zu den deutschen Begleitgesetzen des EFSF- und des ESM-Vertrages gehört das Stabilisierungsmechanismusgesetz StabMechG. Es verschafft dem Deutschen Bundestag ein Maß an Parlamentsbeteiligung, wie es im deutschen Staatsrecht und im internationalen Vergleich seinesgleichen nicht findet. Insbesondere muß der Bundestag jeder etwaigen Änderung des ESM und insbesondere jedem einzelnen Programm, ja sogar jeder einzelnen Teilzahlung aus einem bereits bewilligten Programm zustimmen. Das Parlament behält also die volle Haushaltskontrolle und Budgethoheit.
Ich hoffe dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiter helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB
Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Rechtsausschusses
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Tel.: 030/227-75786
Fax: 030/227-76787
E-Mail: stephan.thomae@bundestag.de
WWW: www.stephan-thomae.de
+++
[Redaktion Abgeordneten-Check.de: Der/die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 29.06.2012 im Bundestag FÜR den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – Drs. 17/9045, 17/10126 und 17/10172 – gestimmt]
+++
vielen Dank für Ihre Anfrage (...), in der Sie mich auffordern, gegen den ESM zu stimmen. Voraussichtlich wird die zweite und dritte Lesung der
Gesetze zur Umsetzung des ESM-Pakets (ESM-Ratifizierungsgesetz, ESM-Finanzierungsgesetz und Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes zur Einführung der Collective Action Clauses (CAC)) und des Fiskalvertrages am 25. Mai 2012 stattfinden. Gerne erläutere ich Ihnen, warum ich für das Gesetz
stimmen werde.
I.
Der mit dem zweiten Griechenland-Rettungspaket geschaffene Liquiditätsrahmen
ist nur ein Viertel des Lösungsansatzes. Die anderen drei Viertel bestehen daraus, dass
1. Griechenland notwendige Reformen zur grundlegenden Sanierung seines Staatshaushaltes ergreift, dass
2. die griechische Wirtschaft wieder wettbewerbsfähig wird, und dass
3. mit der von der FDP schon lange geforderten und jetzt endlich eingeleiteten Privatsektorbeteiligung eine Art abgefederte Insolvenz Griechenlands eingeleitet
worden ist.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hatte ja bereits im Oktober 2011 auf
Regeln für eine geordnete Insolvenz hochverschuldeter Staaten gedrängt, einer
sogenannten „Resolvenz“. Bei diesem Resolvenzverfahren sollte die
Rückgewinnung der Zahlungsfähigkeit durch eine moderierte Staatspleite
erreicht werden. Jetzt ist der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister, Dr.
Philipp Rösler, wieder hoch aktuell. Nicht vergessen werden darf bei der
Diskussion, dass eine Insolvenz auch immer Sanierung bedeutet.
II.
Auf dem Treffen der Finanzminister der Eurogruppe am Montag, den 20.02.2012,
wurde folgende Privatsektorbeteiligung beschlossen: Die Forderungen der privaten
Gläubiger an Griechenland belaufen sich auf rund 200 Mrd. Euro. Nach Abzug
eines teilweisen Forderungsverzichts („selective default“) der privaten
Gläubiger iHv. 53,5 % (107 Mrd. Euro) verbleiben Forderungen iHv. rund 93 Mrd.
Euro. Durch die Sweetener der EFSF iHv. 30 Mrd. Euro sinkt zwar der
Forderungsausfall der privaten Gläubiger auf 63 Mrd. Euro. Da ein Umtausch in
neue 30-jährige griechische Staatsanleihen zu einem wesentlich niedrigeren
Zinssatz, nämlich durchschnittlich 3,65 % stattfindet, beträgt der
tatsächlich zu verbuchende Abschreibungsbedarf der Gläubiger rund 74 %!
III.
Vor dem Hintergrund, dem zweiten Griechenland-Rettungspaket die Zustimmung zu
verweigern, muss man sich die Frage stellen, was die Alternative zu den
Stabilisierungsmaßnahmen und Vorhaben der christlich-liberalen Koalition in
ihrer Konsequenz bedeuten würde.
Der Bundestag hat vor zwei Jahren den Weg beschritten, die Eurozone mit einem
Stabilisierungsmechanismus zu konsolidieren. Dieses Verfahren hat inzwischen
auch erste Erfolge vorzuweisen: Der Druck auf Portugal, Irland, Italien und
Spanien hat abgenommen. Aus diesem Grund wäre es jetzt inkonsequent und falsch,
mitten im Lauf die Richtung zu wechseln. Das Hilfspaket ist ein Risiko, aber ein
bezifferbares. Die Ablehnung jedoch wäre ein Abenteuer, und zwar ein
unberechenbares. Zu glauben, mit einem Ausscheiden Griechenlands wäre
Deutschland alle Sorgen los, ist naiv. Die griechische Krise hat sich langsam
aufgebaut, sie kann nicht in kurzer Zeit gelöst werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiter helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae
Mitglied des Deutschen Bundestages
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vielen Dank für Ihr E-Mail über Abgeordnetencheck.
I.
Der Fiskal-Vertrag und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) bilden
zwei Seiten einer Medaille. Beide Verträge zusammen sollen sowohl kurzfristig
als auch langfristig zu finanzpolitischer Stabilität in der Eurozone führen.
Der ESM dient dabei zur kurzfristigen Stabilisierung von in Not geratenen
Staaten zur Bewahrung der Stabilität in der Eurozone insgesamt, und der
Fiskal-Vertrag soll gewährleisten, dass es in Zukunft nur noch tragfähige
Staatshaushalte in der Eurozone mehr geben wird.
Den Abschluss des Fiskal-Vertrages wertet die FDP-Bundestagsfraktion als
Meilenstein auf dem Weg zur Stabilitätsunion. Die Übernahme der Schuldenbremse
nach deutschem Vorbild durch die anderen Euro-Staaten ist entscheidend für die
Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Die FDP war 1997 die erste Partei, die sich für die Einführung einer Schuldenbremse in Deutschland eingesetzt hat. Heute gilt die Schuldenbremse in ganz Europa als unverzichtbar.
Zukünftig dürfen die Euro-Staaten neue Schulden maximal in Höhe von 0,5
Prozent ihrer Wirtschaftskraft aufnehmen. Verstöße dagegen sollen fortan
automatisch sanktioniert werden. Die Einführung strenger und effektiver
Defizitvorgaben in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Eurozone sowie acht
weiterer EU-Staaten wird durch ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof
gewährleistet. Auch dem Schuldenstandskriterium von 60 Prozent wird wieder zur Geltung verholfen, indem ein konkreter Fahrplan zu dessen Einhaltung vereinbart wurde.
Insgesamt hat die christlich-liberale Koalition mit ihrer Initiative zu diesem Vertragswerk die Schwächen des Vertrages von Maastricht behoben! Nachdem der alte Stabilitäts- und Wachstumspakt durch die rot-grüne Bundesregierung 2004 aufgrund eigener Disziplinlosigkeit seiner Wirkung vollkommen beraubt wurde, stehen wir nun vor einer völlig neuen Stabilitätsarchitektur in Europa.
Für die FDP-Bundestagsfraktion ist das ein wichtiges Signal auf dem Weg hin zu
einer soliden Haushaltsführung in den EU-Mitgliedsstaaten. Nur so können die
tatsächlichen Ursachen der Staatsschuldenkrise wirksam bekämpft werden. Mit der flächendeckenden Einrichtung nationaler Schuldenbremsen in allen
Mitgliedstaaten der Eurozone wird das Problem an der Wurzel gelöst und die
Weiche zu dauerhaft tragfähigen Staatshaushalten gestellt.
Mit dem ESM werden wir darüber hinaus ein deutliches Signal für Stabilität,
Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er gewährleistet, dass
die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in
der gesamten Eurozone ausweiten kann. Auch der ESM fußt auf dem Grundsatz, dass
Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden
kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden,
die die Vorgaben des Fiskal-Vertrages umsetzen.
Lassen Sie mich auf einzelne, immer wieder auftauchende Fragestellungen im
Folgenden mit der Darstellung einiger wichtiger Fakten zum ESM eingehen:
Der ESM soll über 80 Mrd. Euro eingezahltes Kapital verfügen und über 620 Mrd. Euro abrufbares Kapital, welches haushaltsrechtlich in Form von Garantien bereitgestellt wird. Der ESM wird daher nicht, wie teilweise behauptet, über 700 Mrd. Euro Grundkapital verfügen. Der Begriff Grundkapital suggeriert, dass die Beträge absolut gezahlt werden müssten. Das konsolidierte Ausleihvolumen
von EFSF und ESM soll maximal 500 Mrd. Euro betragen.
Über Veränderungen des genehmigten Stammkapitals und eine etwaige Anpassung
des maximalen Darlehensvolumens des ESM entscheidet der Gouverneursrat. Dies ist
kein unabhängiges Gremium, welches autonome Entscheidungen über europäische
Steuergelder treffen kann. Der Gouverneursrat besteht aus den Finanzministern des Euro-Währungsgebiets, die gewählte Regierungen der Eurostaaten repräsentieren. Alle wesentlichen Entscheidungen, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital, werden grundsätzlich einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets
getroffen – Deutschland hat jederzeit ein Vetorecht.
Dem Deutschen Bundestag soll dieses Vetorecht faktisch übertragen werden,
indem wir dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat
einen Parlamentsvorbehalt vorschalten, wie wir es bereits bei der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) auf Druck der FDP getan haben. Auf diese Weise muss sich der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM zunächst die Zustimmung des Bundestages einholen, bevor er einer etwaigen Ausweitung zustimmen kann. Sollte der Bundestag diese Zustimmung verweigern, muss der deutsche Vertreter mit Nein stimmen und kann damit eine Ausweitung von Hilfen im Rahmen des ESM effektiv verhindern.
In Art. 8 Abs. 5 ESM-Vertag ist klar geregelt, dass die Haftung eines Mitgliedstaates unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital beschränkt bleibt.
Die FDP im Deutschen Bundestag hat verhindert, dass der ESM - wie von der Opposition gefordert - eine Banklizenz erhält. Somit ist eine weitere Begrenzung der Mittel sichergestellt.
Da die Gewährung von Hilfen über den ESM an die strikte Einhaltung des Fiskalpaktes gekoppelt ist, dürfte sich rein faktisch die Inanspruchnahme des Stammkapitals in Grenzen halten. Auch hier gilt: Ohne Solidität keine Solidarität!
Im Artikel 9 Absatz 3 des ESM-Vertrags heißt es: „Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb
von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.“
Dieser Passus bezieht sich auf bereits genehmigtes Kapital, welches bereits
durch die nationalen Parlamente bzw. Regierungen zugesagt wurde. Hierdurch soll
die Handlungsfähigkeit des ESM gewährleistet und einer etwaig aufkommenden schlechten Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten vorgebeugt werden.
Die Verzahnung zwischen ESM-Vertrag und Fiskalvertrag in den Erwägungsgründen
beider völkerrechtlicher Verträge gewährleistet in sachgerechter Weise die
deutschen Interessen. Zusätzlich zu den strikten Auflagen, an die die Gewährung von Finanzhilfen nach dem ESM-Vertrag in Übereinstimmung mit dem neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV geknüpft wird, ist es damit gelungen, eine präzise geregelte Verknüpfung mit den auf Prävention abzielenden Regelungen im Fiskalpakt zu vereinbaren.
Der Fiskalpakt bedarf – ebenso wie der ESM-Vertrag – der Ratifizierung durch nationale Parlamente. Das Verfahren für die Ratifizierung des Fiskalpakts ist in einigen Mitgliedstaaten komplexer als für den ESM-Vertrag, da z.T. Verfassungsänderungen erforderlich sind. Es ist deshalb durchaus sachgerecht, das die Ratifizierungsfristen für beide Verträge unterschiedlich lang ausgestaltet sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Regierungen der Eurozonen-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Ratifizierung des Fiskalvertrags untätig bleiben könnten: mit der Zeichnung des ESM-Vertrags und der Einigung über den Fiskalvertrag haben sich die Regierungen politisch darauf verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende für eine rechtzeitige Ratifizierung des Vertrags zu tun. Die Fortschritte hierbei werden selbstverständlich sorgfältig beobachtet werden und in das Gesamtbild bei der Entscheidung über etwaige Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen einfließen.
Entscheidend bei der Bewertung der Verbindlichkeit des Bedingungszusammenhangs ist außerdem, dass Finanzhilfen des ESM nicht ohne Zustimmung Deutschlands gegeben werden und die Einhaltung des vereinbarten Bedingungszusammenhangs deshalb durchgesetzt werden kann.
Das effektive Kreditvergabevolumen des ESM wird maßgeblich durch seine Kapitalstruktur vorbestimmt, die in Art. 8 des ESM-Vertrags näher geregelt ist. Während die Kapitalstruktur im Vertragstext rechtlich bindend festgelegt werden kann und sogar muss, da sie die Grundlage für die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Kapital darstellt, lässt sich das effektive Kreditvergabevolumen rechtlich nur als Maximalbetrag (Obergrenze) und nicht als Mindestbetrag festschreiben. Denn der ESM verwendet sein Kapital als Absicherung, um am Markt die erforderlichen Mittel für ein Ausleihvolumen von 500 Mrd. Euro aufzunehmen. Das exakte effektive Ausleihvolumen hängt damit auch von Marktentwicklungen ab.
Die Festlegung einer Obergrenze für das Ausleihvolumen ist dagegen rechtlich möglich und in Art. 39 auch erfolgt (Obergrenze von 500 Mrd. Euro für das konsolidierte Ausleihvolumen von EFSF und ESM). Diese konsolidierte Obergrenze wird im März und damit vor Beginn des nationalen Ratifizierungsverfahrens in Deutschland überprüft werden.
Das in Art. 4 geregelte Eilverfahren ermöglicht in Ausnahmefällen eine
Beschlussfassung über die Gewährung von Finanzhilfe mit einer
super-qualifizierten Mehrheit von 85 %. Voraussetzung ist, dass die Europäische
Kommission und die EZB beide zu dem Schluss gelangen, dass die Unterlassung der
dringlichen Annahme eines Beschlusses zur Gewährung oder Durchführung von
Finanzhilfe in aller Eile gemäß der Regelung in den Artikeln 13 bis 18 die
wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets bedrohen
würde.
Der wesentliche Gehalt des Eilverfahrens besteht darin, dass bei besonders
dringlichen, einstimmig zu treffenden Entscheidungen mögliche
Verfahrensverzögerungen in einzelnen kleineren oder mittleren Mitgliedstaaten
keine Blockade auslösen.
Der Notfallreservefonds, der im Zusammenhang mit der Gewährung von
Finanzhilfen im Eilverfahren gebildet wird, hat dabei die Funktion, einen
zweckbestimmten Puffer zur Abdeckung der Risiken zu bilden, die sich aus der im
Dringlichkeitsverfahren gewährten Finanzhilfe ergeben. D.h. die Mittel im
Notfallreservefonds werden nicht an ein ESM-Mitglied ausgezahlt, sondern sie
dienen zur Absicherung der Finanzierungsgeschäfte des ESM für die betreffenden
Finanzhilfen. Auch für Beschlüsse im Eilverfahren gilt, dass der ESM zur
Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten
oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufnehmen kann (Art. 21). Die
Bildung des Notfallreservefonds führt damit auch bei einer Speisung aus dem
eingezahlten Kapital nicht zur Auslösung eines Kapitalabrufs nach Art. 9 Abs.
2, da die Bildung des Notfallreservefonds keinen Ausgleich von Verlusten,
sondern eine Art spezielle Rückstellung für Verluste darstellt.
Bei den Immunitätsregelungen für den ESM handelt es sich um bei
internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM
beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe
rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken behaftet sind. In der
Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt,
wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der
Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende
Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die
den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des
ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind,
bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und
Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den
IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische
Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).
Artikel 36 des ESM-Vertrags sieht u.a. die Befreiung des ESM von allen direkten
Steuern sowie in bestimmten Fällen von indirekten Steuern vor. Zudem sind die
Bediensteten von der nationalen Einkommensteuer befreit, aber unterliegen im
Gegenzug einer internen Besteuerung durch den ESM, die durch den Gouverneursrat
ausgestaltet und beschlossen wird. Dem Gouverneursrat gehört auch der
Bundesfinanzminister an, der in dieser Frage für Deutschland über eine
Sperrminorität verfügt. Bei den Steuerbefreiungen handelt es sich um bei
völkerrechtlichen und europäischen Einrichtungen übliche Regelungen. Für
EU-Einrichtungen und deren Bedienstete sind vergleichbare Regelungen im
Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union
festgelegt. Der Sinn solcher steuerlichen Regelungen besteht zum einen darin zu
vermeiden, dass dem steuerberechtigten Staat ein Druckmittel gegen die
Organisation und deren Bedienstete in die Hand gegeben wird. Zum anderen hat die
Befreiung der Bediensteten von den nationalen Steuern das Ziel, eine
unterschiedliche Besteuerung der Gehälter zu vermeiden.
Artikel 29 des ESM-Vertrags soll gewährleisten, dass eine externe
Finanzkontrolle des ESM umgesetzt wird. Der Gouverneursrat ist für die
Bestellung der externen Prüfer verantwortlich und wird Einzelheiten der
externen Kontrolle festlegen. Die Mitglieder des Gouverneursrat werden dafür
Sorge tragen – allen voran der deutsche Gouverneur – dass die externe
Prüfung so unabhängig und strikt wie möglich und voll und ganz im Einklang
mit der für uns so wichtigen finanzpolitischen Stabilitätskultur ausgestaltet
sein wird.
Nach Art. 12 Abs. 3 müssen ab 1. Januar 2013 in allen neuen Schuldentiteln des
Euro-Währungsgebietes mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
Umschuldungsklauseln (CAC´s) aufgenommen werden. Dadurch wird gewährleistet,
dass eine etwaige Gläubigerbeteiligung, die nach den üblichen Regeln des IWF
weiterhin möglich sein wird, effektiv durchgeführt werden kann.
Mit unserem Ansatz der vernetzten Stabilität in der Eurozone tragen wir den
durch zu hohe Staatsverschuldung entstandenen Problemen in angemessener Weise
Rechnung. Anders als die SPD gehen wir die Probleme nicht durch eine
Vergemeinschaftung aller Schulden, also durch Einführung von Eurobonds, sondern
durch die Beseitigung der Verschuldungsursachen, und damit langfristig
erfolgreich, an.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB
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Mit freundlichen Grüßen
Sandra Krienelke
Referentin für Haushalt
Stephan Thomae, MdB
Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Rechtsausschusses
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Tel.: 030/227-75785
Fax: 030/227-76787
E-Mail: stephan.thomae.ma11@bundestag.de
WWW: www.stephan-thomae.de
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vielen Dank für Ihre E-Mail, auf welches ich Ihnen nun gerne etwas ausführlicher antworten möchte. Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen die Dimension, die diese mittlerweile weltweite Schuldenkrise für uns alle hat
und noch wir haben können.
Diese Staatsschuldenkrise in Europa stellt die Europäische Union vor ihre bislang schwierigste Aufgabe. Die FDP stellt sich dieser Aufgabe von Beginn an mit der nötigen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern in Deutschland, aber auch gegenüber dem europäischen Einigungsprozess und der EU insgesamt.
I.
Entgegen der häufig verwendeten Wortwahl geht es derzeit nicht um eine Krise des Euro. Der Wert unserer gemeinsamen Währung ist ungeachtet der jüngsten
Finanz- und Wirtschaftskrise sehr stabil. Es handelt sich vielmehr um Finanzierungskrisen in einigen Mitgliedstaaten der Eurozone. Aufgrund der inzwischen verbreitet hohen Schuldenquoten von deutlich über 60% des jährlichen Bruttoinlandsproduktes und zum Teil erheblichen Wachstumsproblemen fürchten viele Experten die Gefahr einer "Ansteckung" anderer Länder der Eurozone. Daher muss die Politik auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen für die betroffenen Länder finden und das Vertrauen der Finanzmärkte insgesamt wiederherstellen.
II.
Vor dem Hintergrund, einem weiteren Rettungsschirm die Zustimmung zu verweigern, muss man sich die Frage stellen, was die Alternative zu den stabilisierungsmaßnahmen und Vorhaben der christlich-liberalen Koalition in ihrer Konsequenz bedeuten würde.
1. Die erste Folge einer ungeordneten Insolvenz eines Mitgliedsstaates wäre, dass Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen diese Papiere abschreiben müssten. Dies würde Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit fast jeden Privatanleger insbesondere bei Fragen der Altersvorsorge treffen.
2. Die zweite, weitaus gravierendere Folge wäre, dass der Kapitalmarkt einen negativen Lerneffekt erzielt und fortan bei risikobehafteten Staaten Kredite nur noch gegen erhebliche Zinsaufschläge zur Kompensation des Ausfallrisikos gewährt. Hierdurch würden andere schwächere Staaten aufgrund immer höherer Refinanzierungskosten gewissermaßen einen Insolvenzbeschleuniger erfahren. Die Folge könnte eine Kaskade wirtschaftlich zusammenbrechender Staaten sein, die aus dem Euroraum aussteigen, ihre eigene Währung einführen und diese erheblich abwerten müssten. Eine solche Kaskade würde wiederum die Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit hauptsächlich Privatanleger treffen, da die Anleihen
trotz eines Währungswechsels noch immer in Euro dotiert sind und entsprechend kaum zum vollen Wert abgelöst werden dürften. In der Folge droht der Zusammenbruch eines ganzen Wirtschaftsraums, der insbesondere die
hauptsächlich am Export orientierte, deutsche Volkswirtschaft treffen würde.
In der Konsequenz eines derartigen Szenarios wäre mit starker Inflation und Massenarbeitslosigkeit auch hierzulande zu rechnen. Der Leidtragende dieser Entwicklung wäre der Steuerzahler in Deutschland!
3. Im Falle eines harten Schuldenschnittes, müssten auch die wahrscheinlichen Folgen einer "Default" - Wertung am Kapitalmarkt berücksichtigt werden. Genau taxieren jedoch lassen sich die bereits eingangs beschrieben Folgen eines europäischen Flächenbrandes in einer genauen Geldsumme jedoch nicht. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages tragen wir bei diesem Thema viel Verantwortung und müssen uns mit den Folgen unseres Handelns oder Unterlassens sehr genau beschäftigen.
III.
Vor diesem Hintergrund erscheint der ernsthafte Versuch, einen in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsstaat zunächst zu stützen und ihm gleichzeitig eine Sanierungskur zur Erreichung gesunder Strukturen und damit dauerhafter eigener Stabilität angedeihen zu lassen, weitaus weniger risikoreich für unsere deutschen Interessen. Daher müssen wir mit geeigneten Institutionen und Regeln vorsorgen, die eine Kettenreaktion vermeiden und den Zusammenbruch des Wirtschaftsraums gar nicht erst zulassen.
Solidarität ist jedoch keine Einbahnstraße! "Conditio sine qua non", also absolute Bedingung jedweder Hilfeleistungen muss ein tragfähiges und zukunftsweisendes Anpassungsprogramm für den hilfesuchenden Mitgliedstaat sein, das ihm rasch zu eigener Kreditwürdigkeit am Kapitalmarkt verhilft.
Wer Hilfe beansprucht, weil er seine strukturellen Hausaufgaben in der Vergangenheit liegen ließ, kann auf Solidarität anderer Staaten nur hoffen, wenn er seinerseits Solidität bei seinem Sanierungsprogramm zeigt. Deshalb haben wir als FDP durchgesetzt, dass vor jedweder Hilfsmaßnahme immer ein zwischen dem Mitgliedstaat und IWF, der Kommission und der EZB einvernehmlich ausgehandeltes Sanierungsprogramm stehen muss.
Für die FDP sind folgende Punkte von Bedeutung:
1. Aus meiner Sicht muss klar sein, dass es nicht fortgesetzte Hilfen für ein Land geben darf, falls sich herausstellen sollte, dass dieses seine Schulden nicht aus eigener Kraft wird zurückzahlen können. Es darf nicht dazu kommen, dass ein insolventes Land dauerhaft von der internationalen Gemeinschaft finanziell unterhalten wird. Hier kommt der Schuldentragfähigkeitsanalyse des Internationalen Währungsfonds eine entscheidende Bedeutung zu. Für die FDP war die Einbeziehung des IWF Voraussetzung, weil der IWF als einziges Gremium mit der Insolvenz von Staaten hat (Mexiko, Argentinien, Uruguay, Ungarn, Estland, Russland).
2. Für die FDP-Bundestagsfraktion ist ferner die Wahrung der Parlamentsrechte besonders wichtig. Das Recht, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, ist das Königsrecht des Parlaments. Es ergibt sich direkt aus dem Demokratiegebot, welches in Art. 20 Grundgesetz verankert ist.
Bei der Einrichtung des zukünftigen, dauerhaften Euro-Stabilisierungsmechanismus "ESM" hat die FDP- Bundestagsfraktion bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07. September 2011 auf ein Maximum an parlamentarischer Entscheidungen gedrängt. Wir wollen, dass alle Entscheidungen des ESM, die das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages berühren, durch einen strikten Parlamentsvorbehalt abgesichert und damit demokratisch legitimiert werden.
3. Wenn Notenbanken, wie die EZB oder die Bundesbank, Staatsanleihen kaufen, kann man das zwar unerfreulich finden, die FDP wird sich jedoch nicht in die Notenbankpolitik einmischen und damit das bisher bewährte System unabhängiger Notenbanken infrage stellen.
4. Weil bei aller Sensibilität der Finanzmärkte Risiko und Lasten gerecht verteilt sein müssen, hat sich die FDP für eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger im Falle einer Staatsinsolvenz eingesetzt. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, von denen es gilt, die für
den Steuerzahler bestmögliche zu ermitteln und einzusetzen. Einen wirklichen Einstieg in eine freiwillige und gleichwohl substanzielle Beteiligung privater Gläubiger hat der Gipfel vom 21. Juli hervorgebracht. Wie ich finde
kann insbesondere die FDP hierauf sehr stolz sein, zumal es nicht zuletzt auf unser Drängen hin überhaupt erst zu dieser Gläubigerbeteiligung gekommen ist.
IV.
Nach all dem sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das fraglos bestehende Risiko einer weiteren Eurostabilisierung bei weitem geringer ist als das, was unserer Volkswirtschaft und unserem Land bei einem freien Spiel der Kräfte in dieser Erschütterungsdynamik in letzter Konsequenz droht.
V.
Lassen Sie mich aber auch darauf eingehen, wie die Opposition die Euroschuldenkrise meistern möchte. Hierbei sei erwähnt, dass SPD und Grüne übrigens maßgeblich selber zu dieser Verschuldungskrise beigetragen haben, indem sie 2011 die Aufnahme Griechenlands in die Eurozone ohne wirkliche Überprüfung der Erfüllung von Aufnahmebedingungen trotz berechtigter Zweifel und Warnungen seinerzeit geschehen ließen, und 2004 den Stabilitäts- und Wachstumspakt in ihrer Regierungszeit aufgrund eigener haushaltspolitischer Inkompetenz in fataler Weise aufgeweicht haben.
Führende Vertreter von SPD und Grüne gerieren sich nun aber als große Lehrmeister und fordern die Einführung von Eurobonds, Schuldenrückkaufprogrammen und größeren Hilfsprogrammen zu günstigeren Konditionen für die Schuldnerländer. Sie beklagen das schlechte Image
Deutschlands bei einzelnen Ländern im Mittelmeerraum und würden gerne noch umfangreichere Kredite, jedoch ohne Sanierungsbedingungen, an andere Länder vergeben. Wären sie an der Regierung beteiligt gewesen, hätten wir schon heute die Haftungsgemeinschaft in der Eurozone und damit dauernde, erhebliche Transfers des deutschen Steuerzahlers in andere Euro-Länder, die Einführung von Euro-Bonds und einen Auslösungsmechanismus ohne Parlamentsvorbehalt.
Deutschland hat seine strukturellen Hausaufgaben, nicht zuletzt mit der Agenda 2010, die die FDP konstruktiv als damalige Opposition begleitet hat, zu einem wesentlichen Teil, unter schmerzhaften Entbehrungen, bereits gemacht. Diesen anstrengenden Gesundungsprozess nun anderen Staaten ersparen zu wollen, wie SPD und Grüne es ganz offensichtlich vorhaben, indem sie aus falsch verstandener Solidarität bedingungslose Geldgeschenke machen wollen, ist nicht nur unehrlich gegenüber dem hilfebedürftigen Mitgliedsstaat, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler in Deutschland!
Die FDP-Bundestagsfraktion hingegen pocht bei diesem Balanceakt auf die bestmögliche Wahrung der Interessen der Steuerzahler in Deutschland. Bei den Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone finden sich wesentliche, von der FDP immer wieder geforderte, Strukturmerkmale wieder. So haben wir erreicht,
.. dass Hilfskredite nur unter strengen Auflagen gewährt werden dürfen,
.. dass der Internationale Währungsfonds mit seiner unabhängigen
Expertise und seinen strengen Kriterien beteiligt wird und
.. dass Hilfsmaßnahmen nur einstimmig ausgelöst werden dürfen, d.h. dass Deutschland hier ein Vetorecht hat.
Die FDP hat bisher verhindert, dass sog. "Eurobonds" beschlossen werden, die eine gesamtschuldnerische Haftung der Staaten der Eurozone für Schulden anderer Eurostaaten vorsehen.
VI.
Es war keineswegs selbstverständlich, dass sich ein kleinerer Koalitionspartner in einem von 27 EU- Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene soweit durchsetzen konnte.
Die FDP wird sich als Europapartei auch weiterhin mit aller Energie dafür einsetzen, dass die der Verschuldungskrise zugrundeliegenden Probleme gelöst
und nicht auf die nächste Generation verschoben werden. Denn es ist keineswegs derjenige der bessere Europäer, der mit immer neuen Hilfsprogrammen die Solidarität der solider wirtschaftenden Länder überfordert und damit auch diese in den Abgrund der Überschuldung treibt, bis die Eurozone daran zerbricht.
Daher setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine erhebliche Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ein. Wir werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass die Steuerzahler trotz der Verschuldungskrise so wenig wie möglich belastet werden.
Die FDP ist und bleibt die Partei der Europäischen Integration und der Wirtschaftskompetenz. Gemeinsame Konzepte für stabilitätsorientierte Haushalts- und Wirtschaftspolitiken im Euro-Währungsgebiet sind die
Grundlage dafür, Verschuldungskrisen einzudämmen und künftig zu vermeiden.
Nur so können wir Europa gemeinsam erfolgreich gestalten, die Europäische Integration fortsetzen und verfestigen.
VII.
Dank des stabilen Aufschwungs und des im vergangenen Jahr umgesetzten Zukunftspakets haben wird die Neuverschuldung nach den Plänen der Bundesregierung im Jahr 2012 mit rund 27 Milliarden Euro um rund 13 Milliarden Euro geringer ausfallen, als in der bisherigen Finanzplanung unterstellt. Damit unterschreiten wir die gesamtstaatliche Maastricht-Defizitquote bereits in diesem Jahr um voraussichtlich 1,5 %. Die sich dadurch ergebenen finanziellen Spielräume, die sich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen ergeben, wollen wir vorrangig zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme einsetzen.
Dieser Erfolg reicht uns aber nicht: Mittelfristig wollen wir einen ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne neue Schulden vorlegen, um dann den Abbau des angehäuften Schuldenberges anzugehen. Diese Lehre haben wir aus der aktuellen Schuldenkrise einiger EU-Länder in der sichtbar wird, welche dramatischen Konsequenzen einer uferlose Ausdehnung der öffentlichen Verschuldung nach sich zieht.
Diese guten Bedingungen haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dazu veranlasst, sich der längst überfälligen Steuerentlastung anzuschließen. Als
Umsetzungstermin wurde der 01. Januar 2013 vorgeschlagen. Dieser Termin findet die volle Unterstützung der FDP. Jetzt geht es darum, auf Grundlage des Koalitionsvertrages möglichst zügig die Eckpunkte der künftigen Steuerreform auszuarbeiten. Die Union steht jetzt mit ihrer klaren Zusage bei den Bürgerinnen und Bürgern im Wort, eine steuerliche Entlastung nicht länger hinauszuzögern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiter helfen konnte.
Es grüßt Sie freundlich
Stephan Thomae, MdB
Mitglied des Haushaltsausschusses
Mitglied des Rechtsausschusses
Mitglied des Petitionsausschusses
Deutscher Bundestag
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E-Mail: stephan.thomae@bundestag.de
WWW: www.stephan-thomae.de
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vielen Dank für Ihre E-Mail, auf welches ich Ihnen nun gerne etwas ausführlicher antworten möchte. Die aktuellen Ereignisse verdeutlichen die Dimension, die diese mittlerweile weltweite Schuldenkrise für uns alle hat und noch wir haben können.
Diese Staatsschuldenkrise in Europa stellt die Europäische Union vor ihre bislang schwierigste Aufgabe. Die FDP stellt sich dieser Aufgabe von Beginn an mit der nötigen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern in Deutschland, aber auch gegenüber dem europäischen Einigungsprozess und der EU insgesamt.
Entgegen der häufig verwendeten Wortwahl geht es derzeit nicht um eine Krise des Euro. Der Wert unserer gemeinsamen Währung ist ungeachtet der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise sehr stabil. Es handelt sich vielmehr um Finanzierungskrisen in einigen Mitgliedstaaten der Eurozone. Aufgrund der inzwischen verbreitet hohen Schuldenquoten von deutlich über 60% des jährlichen Bruttoinlandsproduktes und zum Teil erheblichen Wachstumsproblemen fürchten viele Experten die Gefahr einer "Ansteckung" anderer Länder der Eurozone. Daher muss die Politik auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen für die betroffenen Länder finden und das Vertrauen der Finanzmärkte insgesamt wiederherstellen.
Vor dem Hintergrund Ihrer Aufforderung, einem weiteren Rettungsschirm die Zustimmung zu verweigern, muss man sich die Frage stellen, was die Alternative zu den Stabilisierungsmaßnahmen und Vorhaben der christlich-liberalen Koalition in ihrer Konsequenz bedeuten würde.
Die erste Folge einer ungeordneten Insolvenz eines Mitgliedsstaates wäre, dass Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen diese Papiere abschreiben müssten. Dies würde Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit fast jeden Privatanleger insbesondere bei Fragen der Altersvorsorge treffen.
Die zweite, weitaus gravierendere Folge wäre, dass der Kapitalmarkt einen negativen Lerneffekt erzielt und fortan bei bestimmten Staaten Kredite nur noch gegen erhebliche Zinsaufschläge zur Kompensation des Ausfallrisikos gewährt. Hierdurch würden andere schwächere Staaten aufgrund immer höherer Refinanzierungskosten gewissermaßen einen Insolvenzbeschleuniger erfahren. Die Folge könnte eine Kaskade wirtschaftlich zusammenbrechender Staaten sein, die aus dem Euroraum aussteigen, ihre eigene Währung einführen und diese erheblich abwerten müssten. Eine solche Kaskade würde wiederum die Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit hauptsächlich Privatanleger treffen, da die Anleihen trotz eines Währungswechsels noch immer in Euro dotiert sind und entsprechend kaum zum vollen Wert abgelöst werden dürften.
In der Folge droht der Zusammenbruch eines ganzen Wirtschaftsraums, der insbesondere die hauptsächlich am Export orientierte, deutsche Volkswirtschaft treffen würde. In der Konsequenz eines derartigen Szenarios wäre mit starker Inflation und Massenarbeitslosigkeit auch hierzulande zu rechnen. Wer dann am langen Ende der Leidtragende dieser Entwicklung sein dürfte ahnen Sie sicher bereits - der Steuerzahler in Deutschland!
Vor diesem Hintergrund erscheint der ernsthafte Versuch, einen in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsstaat zunächst zu stützen und ihm gleichzeitig eine Sanierungskur zur Erreichung gesunder Strukturen und damit dauerhafter eigener Stabilität angedeihen zu lassen, weitaus weniger risikoreich für unsere deutschen Interessen. Daher müssen wir mit geeigneten Institutionen und Regeln vorsorgen, die eine Kettenreaktion vermeiden und den Zusammenbruch des Wirtschaftsraums gar nicht erst zulassen.
Solidarität ist jedoch keine Einbahnstraße! "Conditio sine qua non", also absolute Bedingung jedweder Hilfeleistungen muss ein tragfähiges und zukunftsweisendes Anpassungsprogramm für den hilfesuchenden Mitgliedstaat sein, das ihm rasch zu eigener Kreditwürdigkeit am Kapitalmarkt verhilft.
Wer Hilfe beansprucht, weil er seine strukturellen Hausaufgaben in der Vergangenheit liegen ließ, kann auf Solidarität anderer Staaten nur hoffen, wenn er seinerseits Solidität bei seinem Sanierungsprogramm zeigt. Deshalb haben wir als FDP durchgesetzt, dass vor jedweder Hilfsmaßnahme immer ein zwischen dem Mitgliedstaat und IWF, der Kommission und der EZB einvernehmlich ausgehandeltes Sanierungsprogramm stehen muss.
Aus meiner Sicht muss aber klar sein, dass es nicht fortgesetzte Hilfen für ein Land geben darf, falls sich herausstellen sollte, dass dieses seine Schulden nicht aus eigener Kraft wird zurückzahlen können. Es darf nicht dazu kommen, dass ein insolventes Land dauerhaft von der internationalen Gemeinschaft finanziell unterhalten wird. Hier kommt der Schuldentragfähigkeitsanalyse des Internationalen Währungsfonds eine entscheidende Bedeutung zu.
Für die FDP-Bundestagsfraktion ist ferner die Wahrung der Parlamentsrechte besonders wichtig. Das Recht, über Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden, ist das Königsrecht des Parlaments. Es ergibt sich direkt aus dem Demokratiegebot, welches in Art. 20 Grundgesetz verankert ist.
Bei der Einrichtung des zukünftigen, dauerhaften Euro-Stabilisierungsmechanismus "ESM" wird die FDP-Bundestagsfraktion, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf ein Maximum an parlamentarischer Entscheidung drängen. Wir wollen, dass alle Entscheidungen des ESM, die das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages berühren, durch einen strikten Parlamentsvorbehalt abgesichert und damit demokratisch legitimiert werden.
Wenn Notenbanken, wie die EZB oder die Bundesbank, Staatsanleihen kaufen, kann man das zwar unerfreulich finden, die FDP wird sich jedoch nicht in die Notenbankpolitik einmischen und damit das bisher bewährte System unabhängiger Notenbanken infrage stellen.
Weil bei aller Sensibilität der Finanzmärkte Risiko und Lasten gerecht verteilt sein müssen, setzt sich die FDP für eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger im Falle einer Staatsinsolvenz ein. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, von denen es gilt, die für den Steuerzahler Bestmögliche zu ermitteln und einzusetzen. Einen wirklichen Einstieg Schritt in eine freiwillige und gleichwohl substanzielle Beteiligung privater Gläubiger hat der Gipfel vom 21. Juli hervorgebracht. Wie ich finde kann insbesondere die FDP hierauf sehr stolz sein, zumal es nicht zuletzt auf unser Drängen hin überhaupt erst zu dieser Gläubigerbeteiligung gekommen ist.
Wenn Sie aber einen harten Schuldenschnitt fordern, müssen Sie sich auch mit den wahrscheinlichen Folgen einer "Default" - Wertung am Kapitalmarkt beschäftigen. Genau taxieren jedoch lassen sich die bereits eingangs beschrieben Folgen eines europäischen Flächenbrandes nicht. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages tragen wir bei diesem Thema viel Verantwortung und müssen uns mit den Folgen unseres Handelns oder Unterlassens sehr genau beschäftigen.
Nach unserer Abwägung, die wir sehr sorgfältig getroffen haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das fraglos bestehende Risiko einer weiteren Eurostabilisierung bei weitem geringer ist als das, was unserer Volkswirtschaft und unserem Land bei einem freien Spiel der Kräfte in dieser Erschütterungsdynamik in letzter Konsequenz drohen.
Lassen Sie mich aber auch darauf eingehen, wie die Opposition die Euroschuldenkrise meistern möchte. Hierbei sei erwähnt, dass SPD und Grüne übrigens maßgeblich selber zu dieser Verschuldungskrise beigetragen haben, indem sie die Aufnahme Griechenlands in die Eurozone ohne wirkliche Überprüfung der Erfüllung von Aufnahmebedingungen trotz berechtigter Zweifel und Warnungen seinerzeit geschehen ließen und den Stabilitäts- und Wachstumspakt in ihrer Regierungszeit aufgrund eigener haushaltspolitischer Inkompetenz in fataler Weise aufgeweicht haben.
Führende Vertreter von SPD und Grüne gerieren sich nun aber als große Lehrmeister und fordern die Einführung von Eurobonds, Schuldenrückkaufprogrammen und größeren Hilfsprogrammen zu günstigeren Konditionen für die Schuldnerländer. Sie beklagen das schlechte Image Deutschlands bei einzelnen Ländern im Mittelmeerraum und würden gerne noch umfangreichere Kredite, jedoch ohne Sanierungsbedingungen, an andere Länder vergeben. Wären sie an der Regierung beteiligt gewesen, hätten wir schon heute die Haftungsgemeinschaft in der Eurozone und damit dauernde, erhebliche Transfers des deutschen Steuerzahlers in andere Euro-Länder.
Deutschland hat seine strukturellen Hausaufgaben, nicht zuletzt mit der Agenda 2010, die die FDP konstruktiv als damalige Opposition begleitet hat, zu einem wesentlichen Teil, unter schmerzhaften Entbehrungen, bereits gemacht. Diesen anstrengenden Gesundungsprozess nun anderen Staaten ersparen zu wollen, wie SPD und Grüne es ganz offensichtlich vorhaben, indem sie aus falsch verstandener Solidarität bedingungslose Geldgeschenke machen wollen, ist nicht nur unehrlich gegenüber dem hilfebedürftigen Mitgliedsstaat, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler in Deutschland!
Die FDP-Bundestagsfraktion hingegen pocht bei diesem Balanceakt auf die bestmögliche Wahrung der Interessen der Steuerzahler in Deutschland. Bei den Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone finden sich wesentliche, von der FDP immer wieder geforderte, Strukturmerkmale wieder. So haben wir erreicht,
. dass Hilfskredite nur unter strengen Auflagen gewährt werden dürfen,
. dass der Internationale Währungsfonds mit seiner unabhängigen Expertise und seinen strengen Kriterien beteiligt wird und
. dass Hilfsmaßnahmen nur einstimmig ausgelöst werden dürfen, d.h. dass Deutschland hier ein Vetorecht hat.
Die FDP hat bisher verhindert, dass sog. "Eurobonds" beschlossen werden, die eine gesamtschuldnerische Haftung der Staaten der Eurozone für Schulden anderer Eurostaaten vorsehen.
Es war keineswegs selbstverständlich, dass sich ein kleinerer Koalitionspartner in einem von 27 EU-Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene soweit durchsetzen konnte.
Die FDP wird sich als Europapartei auch weiterhin mit aller Energie dafür einsetzen, dass die der Verschuldungskrise zugrundeliegenden Probleme gelöst und nicht auf die nächste Generation verschoben werden. Denn es ist keineswegs derjenige der bessere Europäer, der mit immer neuen Hilfsprogrammen die Solidarität der solider wirtschaftenden Länder überfordert und damit auch diese in den Abgrund der Überschuldung treibt, bis die Eurozone daran zerbricht.
Daher setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine erhebliche Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ein. Wir werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass die Steuerzahler trotz der Verschuldungskrise so wenig wie möglich belastet werden.
Die FDP ist und bleibt die Partei der Europäischen Integration und der Wirtschaftskompetenz. Gemeinsame Konzepte für stabilitätsorientierte Haushalts- und Wirtschaftspolitiken im Euro-Währungsgebiet sind die Grundlage dafür, Verschuldungskrisen einzudämmen und künftig zu vermeiden. Nur so können wir Europa gemeinsam erfolgreich gestalten, die Europäische Integration fortsetzen und verfestigen.
Weitere Fragen, die uns wichtig sind, können Sie den beigefügten Beschlüssen des Deutschen Bundestages vom 17.03.2011 und vom 10.06.2011 (BT-Drs. 17/4880, 17/6163) und dem Beschluss des FDP Bundesparteitags vom 15.05.2011 entnehmen.
Es grüßt Sie freundlich
Stephan Thomae, MdB
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