Antwort von Carola Stauche
Initiative
Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie

Frage

Am 29. Juni sollen Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages über den ESM, den dauerhaften und unbeschränkten Euro-„Rettungsschirm“ abstimmen. Aus guten Gründen ist – nach allen verfügbaren Meinungsumfragen – die absolute Mehrheit der Bevölkerung gegen den ESM:

Der ESM ist antidemokratisch. Das Königsrecht des Parlamentes, das Haushaltsrecht, wird im Kern auf ein nicht wählbares und nie mehr abwählbares Gremium, den ESM-Gouverneursrat übertragen, der unbegrenzte Mittel aus dem deutschen Haushalt abrufen kann. Das angebliche „Vetorecht“ eines einzelnen Ministers ändert hieran nichts. Der ESM kann – wie eine Bank – unmittelbar Kredite bei der EZB aufnehmen und also zur „Krisenbekämpfung“ unbeschränkt Geld bei der EZB drucken lassen. Er ist jeder Gesetzgebung, jeder demokratischen Kontrolle, jeder Rechtsprechung entzogen. Der ESM und alle seine Mitarbeiter sind immun gegen jede Art der Rechtsverfolgung.
Der ESM ist in jeder Hinsicht abzulehnen. Er löst kein einziges Problem der Krisenländer. Er überfordert die Zahlernationen. Er setzt die falschen Anreize. Dem kann ein verantwortungsbewußter Demokrat nicht zustimmen.

Ich fordere Sie ganz persönlich auf: Lehnen Sie den ESM am 29.6. ab. Erklären Sie mir bitte, wie Ihre Haltung zu dem ESM ist.

Antwort

Carola Stauche
Carola Stauche
CDU
Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis
[Redaktion Abgeordneten-Check.de: Der/die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 29.06.2012 im Bundestag FÜR den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – Drs. 17/9045, 17/10126 und 17/10172 – gestimmt]

+++

vielen Dank für Ihre E-Mail, in dem Sie Kritik am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern und sich dafür aussprechen, dem ESM im Deutschen Bundestag nicht zuzustimmen. Ich
möchte deutlich sagen, dass ich Ihre Sorgen über die Lage der gemeinsamen europäischen Währung und der gesamten Eurozone nachvollziehen kann.
Jedoch ist der auf europäischer Ebene beschlossen ESM-Vertrag aus meiner Sicht ein guter und wichtiger Baustein im Gesamtgefüge der derzeit diskutierten Änderungen an den relevanten europäischen Regelungen und Verfahren. Dazu gehören ebenso die Verschärfung des Stabilitätspakts und die Einführung des Euro-Plus-Pakts, welche die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbsfähige Währungsunion verbessern werden.

Durch den ESM können akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder kurzfristig von ihren Partnern unterstützt werden. Ein sonst möglicher finanzieller Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die zielgerichtete Krisenhilfe sein, die an genau festgelegte Bedingungen und Reformprogramme in den entsprechenden Euro-Ländern geknüpft ist. Genau dafür brauchen wir einen verlässlichen und transparenten Europäischen Stabilitätsmechanismus.

Unzutreffend ist Ihre Annahme, der ESM sei undemokratisch und verletzte das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages. Gern lege ich Ihnen dar,
weshalb diese Annahme nicht zutrifft. Sobald die endgültige Fassung des Vertrages zur Einrichtung eines
permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus ausgefertigt ist, wird sie dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden, voraussichtlich noch im ersten Quartal diesen Jahres. Sind die Beratungen über diesen völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen, wird das Parlament abstimmen, denn der Vertrag muss selbstverständlich von den
Abgeordneten ratifiziert werden und kann nur so in Kraft treten. Ebenso die Ergänzung des Artikels 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Über einen dritten Absatz soll die
Einrichtung des Stabilisierungsmechanismus ermöglicht werden. (Den Wortlaut des neu einzufügenden Absatzes 3 können Sie unten einsehen.)
Außerdem wird der Deutsche Bundestag über das
Parlamentsbeteiligungsgesetz zu beraten und abzustimmen haben. Letzteres bestimmt die zukünftigen Rechte des Bundestages, die Form der
Beteiligung, bei Fragen des ESM. Das Hauptanliegen dieses Gesetzes und aller Abgeordneten ist es, die Budgetverantwortung des Bundestages sicherzustellen. Es werden keinerlei Kompetenzen verschoben oder gar an externe Gremien abgegeben. Wir wahren als Abgeordnete die Rechte des Parlamentes und vertreten somit das Interesse der Bevölkerung.

Bevor ich wieder auf den ESM zurückkomme, lassen Sie mich im Folgenden die Arbeitsweise der derzeit wirksamen Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und die sich daraus ergebenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages erklären. Denn sie können als Orientierung dafür dienen, wie der Deutsche Bundestag auch bei Fragen des ESM einbezogen werden soll, also wie das Parlamentsbeteiligungsgesetz etwa dimensioniert sein wird.

Die EFSF wird durch ein Direktorium geleitet, dem jeweils ein Vertreter jedes Euro-Landes angehört. Beantragt ein Staat Hilfen aus der EFSF, so werden diese nur gewährt, wenn das Direktorium dazu einen einstimmigen Beschluss fasst. Die Weisung, wie der deutsche Vertreter im Direktorium abzustimmen hat, bekommt er grundsätzlich von der Bundesregierung. Die
Bundesregierung wiederum muss sich dabei an die Befugnisse und Grenzen halten, die der Deutsche Bundestag oder der Haushaltsausschuss zuvor in
Abstimmungen vorgegeben hat. In welcher Form die Beteiligung stattfinden muss, regelt im Einzelnen das Gesetz zu Übernahme von Gewährleistungen
im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG).
Nach diesem Gesetz muss der Bundestag zustimmen, wenn seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung berührt wird (siehe: §3 Abs. 1 StabMechG). Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
- Vereinbarungen über die Gewährung neu beantragter Notmaßnahmen geschlossen werden,
- wesentliche Änderungen an schon beschlossenen Maßnahmen durchgeführt werden und Änderungen vollzogen werden, die sich auf die Höhe des
Gewährleistungsrahmens auswirken,
- der Rahmenvertrag der EFSF verändert wird,
- Rechte und Verpflichtungen aus der EFSF in den ESM überführt werden.
Zur Regelung in §3, Abs.3 StabMechG steht unbeschadet der sonst geltenden Richtlinien eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
in der Hauptsache aus.
In allen weiteren haushaltsrelevanten Fragen, die nicht der Zustimmung des Bundestages bedürfen, muss der Haushaltausschuss zustimmen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
- die Leitlinien des Direktoriums der EFSF geändert werden (und vormals bei Annahme dieser Leitlinien),
- von der Bundesregierung Entscheidungen über den Einsatz weiterer Instrumente der EFSF fallen, sofern diese nicht durch das Parlament entschieden werden müssen.
Durch das StabMechG werden außerdem weitere Einzelheiten der Beteiligungsrechte geregelt. (Diese können Sie im veröffentlichten Gesetzestext finden.) Ein Beispiel hierzu ist die Pflicht der Bundesregierung zur umfangreichen und zeitnahen Unterrichtung des
Bundestages in allen weiteren Angelegenheiten, die die EFSF betreffen sowie der Aushändigung aller relevanten Unterlagen.
Nun komme ich wieder auf den ESM zurück. Der Inhalt des zukünftigen Parlamentsbeteiligungsgesetztes wird in Bezug auf die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages beim permanenten Stabilisierungsmechanismus von ähnlicher Ausprägung sein.
Die Sicherung der Budgethoheit des Deutschen Bundestag wird also durch das entsprechende Parlamentsbeiteiligungsgesetz festgeschrieben, die
demokratische Legitimation des ESM insgesamt wird durch die entsprechenden Ratifizierungsprozesse gewährleistet.
Der Internetauftritt des Deutschen Bundestages, der CDU/ CSU Bundestagsfraktion sowie die Gesetzestexte, die auf der Homepage des
Bundesjustizministeriums und der Europäischen Union zu finden sind, liefern zu den von mir hier angegeben Eckdaten weitere detaillierte Informationen.
Insgesamt bin ich von der Notwendigkeit des ESM überzeugt und setze mich daher ausdrücklich für die Zustimmung zum ESM im Deutschen Bundestag ein.

Mit freundlichen Grüßen
Carlo Stauche, MdB

Ergänzung §3, Abs. 3 AEUV:
„Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen
Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies
unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu
wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des
Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“


--
MdB Carola Stauche
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 30-22 77 1084
Fax: +49 30-22776184
carola.stauche@bundestag.de


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