Antwort von Beate Walter-Rosenheimer
Initiative Stoppt EU-Schulden- und Inflationsunion (ESM-Vertrag)!
Frage
die EU droht sich in eine schuldenbasierte Transferunion, eine Haftungsgemeinschaft, zu verwandeln. Außerdem soll das Haushalts- und Budgetrecht der nationalen Parlamente an einen EU-Gouverneursrat abgegeben werden. Dieser soll über ein Budget in Höhe von zunächst 700 Milliarden Euro verfügen, das binnen 7 Tage von den Euro-Mitgliedsländern eingefordert und zudem unbegrenzt erhöht werden kann. Außerdem sollen die EU-Gouverneursmitglieder volle Immunität genießen und sind somit jeglicher rechtlicher Kontrolle entzogen.
Grundlage hierfür ist der erst vor kurzem bekannt gewordene Vertragsentwurf zum sog. "Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)", über den Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages Anfang 2012 entscheiden werden. Deutsche Steuergelder sollen für die Schuldenpolitik anderer EU-Länder geradestehen. Wir sollen arbeiten, damit die Banken keine Verluste machen. Dem Steuerzahler wird Zwangssolidarität verordnet. Die Banken sind auf freiwilliger Basis dabei. Uns Bürgern gesteht man diese Freiwilligkeit nicht zu. Wir müssen zahlen. Der ESM-Vertrag darf deshalb den Deutschen Bundestag nicht passieren!
Ich fordere Sie daher auf, sich politisch für ein klares Bekenntnis gegen den ESM-Vertrag und die EU-Schuldenunion auszusprechen. Sie haben es in der Hand, daß der Steuerzahler nicht weiter belastet wird. Denken Sie bitte an die kommenden Generationen, die unter einer verfehlten EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik leiden werden.
Diese ist nicht in unserem Sinne – legen Sie bitte Ihre Position zu dieser Frage offen. Werden Sie den ESM-Vertrag zustimmen oder ihn ablehnen?
Meine politische Unterstützung an der Wahlurne mache ich stark von Ihrer Haltung in dieser essentiellen Zukunftsfrage abhängig.
Antwort
Beate Walter-Rosenheimer
B'90/Grüne
Fürstenfeldbruck
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Ereignisse in der Eurozone und die Entwicklung der Verschuldungs-, Finanz- und Wirtschaftskrise sind besorgniserregend.
Unterm Strich wird die Grüne Bundestagsfraktion der Errichtung des Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) - so wie er derzeit geplant ist - zustimmen. Wir glauben, dass er hilft, die Eurozone zu stabilisieren und den Weg für mehr europäische Integration bereitet. Das kostet Geld und Mut. Aber die Kosten des Nichthandelns wären größer.
Viel zu eng ist inzwischen die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Mitgliedstaaten, als dass ein Herausbrechen einzelner Staaten ohne massiven Schaden für alle Beteiligten möglich wäre. Und politisch
brauchen wir eine starke und handlungsfähige EU, um den globalen Herausforderungen begegnen zu können. Deutschland allein hat in einer globalisierten Welt auf Dauer kein Gewicht – wir brauchen Europa.
Deshalb kann die Antwort auf die Krise nur heißen: mehr Integration.
Mehr Integration heißt für die Grüne Bundestagsfraktion: Der ESM kann nur ein Element der finanzpolitischen Zusammenarbeit in Europa sein. Wir brauchen einen starken Stabilitäts- und Wachstumspakt mit klaren Regeln zur Vermeidung von übermäßiger Verschuldung, eine Wirtschaftsregierung, die Fehlentwicklungen in einzelnen Staaten frühzeitig erkennt und eine
Kultur finanzpolitischer Verantwortung. Dafür muss sich die Bundesregierung in Brüssel einsetzen – ohne Wenn und Aber.
Mich stört, dass die Bundesregierung den Menschen nicht genug erklärt, was auf dem Spiel steht. So entstehen auch Gerüchte, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Punkt 1: Der ESM bedeutet keine Übertragung von nationalen Haushaltsrechten an Brüssel
Der ESM stellt Kredite für Staaten zur Verfügung, die zeitweise Schwierigkeiten haben, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen. Sollte es absehbar sein, dass der Staat seine Kredite nicht zurückzahlen kann, darf der ESM kein Geld mehr geben und der Staat muss Insolvenz anmelden. Dieses Insolvenzrecht wird gerade auf europäischer Ebene erarbeitet ist die Garantie dafür, dass der ESM kein Fass ohne Boden wird. Ein Fass
ohne Boden ist er auch deswegen nicht, weil die Summe der deutschen Leistungen klar begrenzt ist. Über diese Summe entscheidet der Deutsche
Bundestag und sie kann nicht überschritten werden.
Punkt 2: Der ESM enthält verbindliche Regeln zur Beteiligung von Banken.
Im ESM-Vertrag ist festgelegt, dass ein überschuldeter Staat erst dann Kredithilfen aus dem ESM bekommt, wenn die privaten Gläubiger (zum Beispiel Banken) beteiligt werden. Das ist richtig, denn wer Wertpapiere
eines Landes kauft und Zinsen kassiert, muss auch das Risiko eines Ausfalls tragen. In den vorgesehenen Klauseln zu einer möglichen Umschuldung (Collective Action Clauses), die nun bis Ende des Jahres
ausgearbeitet werden sollen, wird ein Verfahren zur Beteiligung des Privatsektors festgeschrieben. Solch eine verbindliche Insolvenzordnung ist ein zentraler Schlüssel zur Stabilisierung der Eurozone. Zudem muss der ESM gegenüber anderen Gläubigern - so wie im ESM-Vertrag bereits vorgesehen - im Falle eines Bankrotts des betroffenen Staates bevorzugt werden. Damit haben Steuergelder immer Vorfahrt vor privaten Geldern.
Punkt 3: Die umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestages an den Entscheidungen des ESM ist möglich
Die Regierung zankt seit Monaten mit ihren Fraktionen, wir Grüne sagen wie es geht: Die bereits bestehenden Gesetze über die Mitwirkung und Beteiligung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der EU (EUZBBG und IntVG) müssen als Vorbild für die künftige Parlamentsbeteiligung beim ESM herangezogen werden: Art und Höhe der deutschen Beiträge werden durch Gesetz bestimmt und können nur nach einem Änderungsgesetz verändert werden. Ebenso muss der Bundestag zustimmen, wenn dem ESM weitere Handlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden sollen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung vor jeder Anwendung des
Rettungsschirms Einvernehmen mit dem Bundestag herstellen. Der Bundestag muss sich zu ESM-Aktionen positionieren, ein Schweigen reicht nicht aus!
Freundliche Grüße,
Beate Walter-Rosenheimer
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